Arge Nordhausen im ständigen Kampf gegen Grundrechte, Anstand und Menschlichkeit.

Auf bitten einer Betroffenen veröffentliche ich einen Leserbrief, der wieder einmal deutlich macht, wie unanständig die Arge Nordhausen mit ihren "Kunden" umgeht.

 

Als ALG II Empfängerin ist man zu jede zumutbare Arbeit verpflichtet. Deshalb suchte ich mir eine Arbeit und konnte Anfang Januar eine geringfügige Tätigkeit bei einer Reinigungsfirma beginnen. Der Arge in Nordhausen habe ich sofort pflichtgemäß die Arbeitsaufnahme unter Vorlage des Arbeitsvertrags gemeldet. Ende Januar habe ich festgestellt, dass kein Geld der Arge auf meinem Konto eingegangen ist.

Eine Information über die Leistungseinstellung erhielt ich nicht, mein Bescheid wurde weder aufgehoben noch geändert. Dadurch konnte ich weder meine Miete noch andere laufenden Zahlungen begleichen.

Nach mehrmaligen Abweisungen in der Empfangszone, konnte ich endlich nach langer Wartezeit jemanden in der Leistungsabteilung sprechen. Dort wurde mir erklärt, dass meine neue Leistung erst noch berechnet wird und man dafür eine Einkommensbescheinigung benötigt. Diese kann ich aber erst frühestens nach dem 15. Februar abgeben.

Laut Arbeitsvertrag erhalte ich meinen Lohn vom 15. bis 30. des nächsten Monats. Nach ewigen Diskussionen mit der Mitarbeiterin bekam ich wenigstens den Anteil für meine Miete. Für die anderen Ausgaben muss ich jetzt den Überziehungskredit in Anspruch nehmen und dafür hohe Zinsen zahlen.
Nach dem SGB II stehen mir die vollen Leistungen solange zu, bis der Lohn auf meinen Konto ist. Erst dann darf mit einer Neuberechnung der bestehende, rechtsgültige Bescheid, geändert und zu viel gezahlte Leistungen zurückgefordert werden. Von mir wird verlangt, mich an Vorschriften und Gesetze zu halten. Die Mitarbeiter der Arge scheinen sich dagegen in einem rechtsfreien Raum zu bewegen. Wie sonst kann muss man sich das Verhalten der Mitarbeiter in der Leistungsabteilung erklären. Aus meinem Bekanntenkreis erfuhr ich, dass diese Missachtung der Gesetzlichkeiten in der Arge Nordhausen Methode hat.
Ich erwarte eine Stellungnahme der Arge-Geschäftsführung.

Jenny Blauwitz, Nordhausen

 

Anmerkung:
Hier sieht man wieder das deutlich rechtswidrige Verhalten der Argen. Sie stellen die Leistungen einfach ein, weil sie Einkommen vermuten. Dass das aber der Bedarfsdeckungspflicht widerspricht, wird hier unbeachtet gelassen.

Denn:
Erst wenn man tatsächlich Einkommen hat, darf und muss das Amt prüfen, ob dieses Einkommen den Bedarf deckt und der Betroffene deshalb keinen Leistungsanspruch mehr hat.
Die verankerten Pflichten zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums wurden bei Frau Blauwitz nicht beachtet und das führte zu einer rechtswidrigen Bedarfsunterdeckung.



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