Fünf Jahre Arge Nordhausen – eine traurige Bilanz

Arge Nordhausen

Seit über fünf Jahren gibt es in Nordhausen in der Neustadtstraße 6 für ALG-II-Bezieher und ihre Angehörigen eine Beratungsstelle des DGB Kreisverband Nordhausen. Wie nötig das ist, zeigen die vielen Fälle in denen Hilfe geleistet wurde. Über 1000 Hilfesuchende haben sich dort bereits kostenlos Rat und Hilfe geholt.

Fünf Jahre Arbeitsgemeinschaft für Grundsicherheit des Landkreises Nordhausen sind keine Erfolgsbilanz.

Diskriminierung, Rechtsbeugung und Willkür

gegen Leistungsempfänger sind dort an der Tagesordnung. Der Geschäftsführer der Arge ignoriert die bestehende Probleme und lebt in seiner Scheinwelt. Eine Reihe von Mitarbeitern ist nur ungenügend ausgebildet, andere werden nicht weiter qualifiziert. Sie müssen trotzdem die Gesetze und Geschäftsanweisungen anwenden und sind häufig damit überfordert. Viele sind nicht mal in der Lage ihren „Kunden“ ihre eigenen Bescheide zu erklären. Ständig wechselnde Ansprechpartner müssen sich erst immer wieder in die Akten einlesen um auf dem neusten Stand zu kommen. Hinzu kommt oftmals noch der arrogante und beleidigende Ton einiger Mitarbeiter gegenüber den ALG-II-Beziehern.

 

Ein Blick in die Bewertung der Nordhäuser Arge

(Bewertung Arge Nordhausen) genügt, um die Meinung der Betroffenen über die dortigen Zustände zu lesen. Ein Kundenbeschwerdemanagment, wie erfolgreich in der Agentur für Arbeit praktiziert, gibt es nicht. Beschwerden werden kaum beachtet, denn dann müsste man ja auch Veränderungen vornehmen und die bringen Unruhe. Es scheint auch, dass einige Abteilungen der Arge seit Jahren ihre eigenen Auslegungen zum SGB II praktizieren und diese so zu Gesetzen erheben. Nach dem Motto „das haben wir schon immer so gemacht“, werden Anträge nach Gutdünken bearbeitet und die aktuelle BSG-Rechtsprechung ignoriert.

 

Die Machtfülle der Arge-Mitarbeiter

ist groß und wird auch entsprechend gern genutzt. Keine Gnade, selbst bei kleinen Verfehlungen. Sofortige Sanktionen, bereits schon auf Verdacht oder z.B. wenn keine Eingliederungsvereinbarungen unterschrieben wurden. Pflichtgemäßes Ermessen wird fast nur gegen die Antragsteller ausgeübt. Dies wird besonders deutlich, wenn man sich die Entscheidungen und Bescheide ansieht. Sehr kreativ ist man bei der Ablehnung von Anträgen und bei Rückforderungen von Leistungen.
Hier zwei Beispiele:

• Rückzahlungen von Wohngeld werden gefordert, obwohl die Betroffenen weder Bescheide der Wohngeldstelle, noch das Wohngeld erhalten haben. Das führt dann zu großen Verunsicherungen und unnötigen Widersprüchen.

Bei einer beabsichtigten Arbeitsaufnahme wird die Zahlung der Leistung sofort eingestellt, obwohl weder klar ist, ob das Arbeitsverhältnis überhaupt zustande gekommen ist und Lohn gezahlt wurde. Eine Information an die Leistungsempfänger wird gar nicht erst gegeben. So bleibt der erwartete Zahlungseingang am Monatsanfang aus und Miet- und Energieschulden sind die Folge. In den meisten Fällen verschulden sich die Betroffenen und müssen dann auch noch hohe Überziehungszinsen bezahlen. In solchen Fällen ist erst der Zufluss und die Höhe des Lohnes zu berücksichtigen, der bestehende Bescheid über die Leistungen aufzuheben und ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid zu erstellen. Erst danach dürfen die überzahlten Beträge zurückgefordert werden. Sollte dadurch wieder Hilfebedürftigkeit entstehen, darf das Geld erst wieder nach Beendigung des Leistungsbezugs zurückgefordert werden, da sonst das Existenzminimum unterschritten wird.

Besonders in der Abteilung für die Kosten der Unterkunft wird sehr willkürlich entschieden. Betriebs- und Heizkosten werden gekürzt, Nachzahlungen verweigert oder nur zum Teil bezahlt. Mündliche Zusagen werden nicht eingehalten. Obwohl es BSG-Entscheidungen gibt, welche eine pauschale Höhe der Heiz- und Betriebskosten als rechtswidrig bezeichnen, werden weiterhin Obergrenzen für die Heiz- und Betriebskosten gezogen. Die gestiegenen Kosten werden dabei nicht beachtet. Hier ist eigentlich immer eine Einzelfallprüfung unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten vorzunehmen, was nur aber nur in den seltensten Fällen erfolgt. Auch hierzu zwei Beispiele:

•    Eine alleinerziehende Mutter wurde aufgefordert eine andere Wohnung zu suchen. Eine gefundene angemessene Wohnung wurde von einer Mitarbeiterin der Arge bestätigt. Bei der näheren Besichtigung der Wohnung hat die junge Frau festgestellt, dass einige Möbel nicht in die neue Wohnung passen. Deshalb wurden vom Vormieter einige Möbelstücke übernommen und bezahlt. Nachdem bei der KdU-Stelle die Umzugskosten beantragt wurden, stellte man plötzlich fest, dass ein Umzug gar nicht mehr nötig ist. Nun besitzt die Frau Möbel, die sie nicht benutzen kann. Eine Erstattung der Kosten dafür wurde natürlich abgelehnt und muss jetzt vor dem Sozialgericht eingeklagt werden.

Im zweiten Fall wurde einer alleinerziehenden jungen Mutter für die Erstausstattung ihrer neuen Wohnung ein, nach der Verwaltungsrichtlinie bestimmter Geldbetrag, mehrfach mündlich zugesagt. Nach nochmaliger telefonischer Zusicherung hat sie kurz vor dem Umzugstag vom Vormieter die benötigten Einrichtungen erworben, u.a. eine fest eingebaute Einbauküche. Später erhielt sie aber nur die Hälfte der zugesagten Summe, so dass sie nun auf einem Schuldenberg sitzt. Als Begründung wurde ihr gesagt, es wurden die Preise im „Lift-Stöberhaus“ zu Grunde gelegt. Zu dieser Zeit gab es dort aber keine der benötigten Möbel und Geräte. Auch hier muss jetzt das Sozialgericht eine Entscheidung treffen

Bei der hohen Fehlerquote der Bescheide sind die vielen Widersprüche und Klagen vor dem Sozialgericht vorprogrammiert. Das wiederum bindet eine nicht geringe Zahl von Mitarbeitern, die dann für die Antragsbearbeitung und die Vermittlung in Arbeit fehlen. Während man bei den Rückforderungen nicht einmal die Widerspruchsfrist abwartet und sofort die Vollziehung einleitet, dauert die Bearbeitung von Anträgen und deren Änderungen viel zu lange. Bei mündlichen Entscheidungen wird eine schriftliche Ausfertigung verweigert, dann könnte man ja später nicht abstreiten das eine falsche Entscheidung getroffen wurde.

Ich frage mich, wie viele Steuergelder durch die Arbeitsweise in der Arge Nordhausen noch vergeudet werden sollen. Eine Auswirkung ist z.B. die Erweiterung und der dadurch notwendige Neubau des Nordhäuser Sozialgerichts. Deutliche Hinweise in den Urteilen werden ignoriert und die gleichen Fehler wiederholt. Wahrscheinlich hofft man dadurch, dass die AlG-II-Empfänger nicht von ihrem Widerspruchs- und Klagerecht Gebrauch machen. Deshalb werden auch häufig Fragen falsch beantwortet und Informationen verweigert. Ich kann nur jedem raten, bei unklaren Entscheidungen sofort Widerspruch einzulegen oder Überprüfungsanträge zu stellen. Das ist auch noch vier Jahre rückwirkend möglich.

Ich könnte noch reihenweise Beispiele nennen.

Mein abschließendes Urteil
über die bisherige Arbeitsweise in der Arge Nordhausen lautet deshalb:

-Ungenügend!-

 

Wolfgang Meyer

Beratungsstelle des DGB Kreisvorstands Nordhausen



Bookmark at DeliciousBei Twitter speichernGoogle BookmarkBei Facebook speichernBei Mr Wong speichern