Hilfreiche Hinweise zum Umgang mit Hartz IV Eingliederungsvereinbarungen.
(16.08.2010) Ein Verbrechen von Hartz-IV besteht darin, die Arbeitslosen als Ursache ihrer Arbeitslosigkeit auszumachen. Deshalb geht Hartz-IV davon aus, JEDEN Arbeitslosen zu beeinflussen, ihn in Richtung "Marktfähigkeit" zu verändern. In wie weit das Sinn macht angesichts derzeit 900 000 freier Stellen bei 4,9 Mio. Arbeitslosen einerseits und ständig abnehmender Gelder der Bundesagentur für Arbeit andererseits, kann jeder selbst ermessen.
Um die "Eingliederung" zu unterstützen, gibt es die Eingliederungsvereinbarung. Im Unterschied zum Verwaltungsakt ist hier die Arge - also der Sachbearbeiter - GEZWUNGEN, mit dem Hartz-IV-Empfänger in Verhandlung zu treten. Damit liegt Verwaltungshandeln offen zu Tage - leider nur theoretisch. Denn der Hilfebedürftige verfügt in der Regel über eins nicht, worüber der Sachbearbeiter verfügt. Und das ist Herrschaftswissen.
Tipp 1
Grundlage allen Handelns ist die Kenntnis der Ausgangssituation. Deshalb steht zu Beginn der Arbeit des Vermittlers das Profiling. Hier werden alle Stärken und Schwächen des Hartz-IV- Beziehers qualifiziert ermittelt. Der Betroffene arbeitet daran aktiv mit. Da der Vermittler in der Regel für solch eine Tätigkeit nicht ausgebildet ist, werden dafür auch Leistungen von Dritten herangezogen.
Im Einzelnen geht es darum, Ihre Verfasstheit in den Bereichen Qualifikation, Leistungsfähigkeit, Motivation und die sog. Rahmenbedingungen Ihrer Person und die Arbeitsmarkt-/Ausbildungsmarktbedingungen möglichst genau zu beschreiben.
Merke:
Ohne qualifiziertes Profiling ist hier schon Ende der Fahnenstange. Die Arge kann keine begründeten Entscheidungen mehr treffen. Jede Eingliederungsvereinbarung ohne vorliegendes Profiling ist unbegründet. Der Kampf um das qualifizierte Profiling ist der erste Kampf, den man bestehen muss.
Tipp 2
Das Profiling hat es an den Tag gebracht. Der Vermittler ordnet Sie gemäß des sog. 4-Phasenmodells Profillagen zu. Zur Zeit sind dies:
1. Integrationsnahe Profillagen
Marktprofil - Integration wahrscheinlich innerhalb von 6 Monaten;: Aktivierungsprofil - Qualifikation wird am Arbeitsmarkt nachgefragt Integration s.o.; einziges Problem: Motivation.
Förderprofil - Integration wahrscheinlich innerhalb von 12 Monaten; einziges Problem: Qualifikation ODER Leistungsfähigkeit ODER Rahmenbedingungen.
2. Komplexe Profillagen (also im Klartext: NICHT- integrationsnahe Profillagen)
Entwicklungsprofil - Integration wahrscheinlich in mehr als 12 Monaten; Probleme bei: (Qualifikation ODER Leistungsfähigkeit ODER Rahmenbedingungen) UND (weiteres Problemfeld ODER verstärktes Problemaufkommen im Schwerpunkt).
Stabilisierungsprofil - Integration wahrscheinlich innerhalb von 12 Monaten;
Probleme bei: Leistungsfähigkeit UND (mindestens in zwei weiteren Bereichen ODER verstärktes Problemaufkommen im Schwerpunkt).
Unterstützungsprofil - Integration innerhalb von 12 Monaten unwahrscheinlich.
Probleme bei: Rahmenbedingungen UND ( mindestens in zwei weiteren Bereichen ODER verstärktes Problemaufkommen im Schwerpunkt).
Ins Auge fällt die prinzipielle Ausrichtung der Integration auf einen Zielberuf/Zieltätigkeit oder aber die Integration in geförderte Beschäftigung. Der Vermittler hat eine Berechnungshilfe Arbeitsmarktchancen! Fragen Sie nach Ihren Werten für ihren Beruf in ihrer Region/Ihrem Land!
Hinweis:
Frühere Einteilung nach Betreuungsstufen:
* I - integriert
* IN - integrationsnah
* IK - integrationskritisch
* IG - integrationsgefährdet
* IF - integrationsfern
Merke:
Fordern Sie Ihre Profillage und die errechnete Arbeitsmarktchance vom Vermittler ab. Er hat das im Computer stehen. So gewährleisten Sie, dass Sie die spätere Förderleistung in der Eingliederungsvereinbarung auf Sinn prüfen können.
Der Kampf um Kenntnis der Profillage ist der zweite Kampf, den Sie bestehen müssen. Das alles war noch Vorgeplänkel. Zur richtigen Schlacht kommt es erst jetzt.
-
- 04.09.2010 @ 21:00:48
Das Problem mit den Eingliederungsvereinbarungen liegt doch in aller Regel daran,daß die Sachbearbeiter angehalten sind,daß der "Kunde" die EGV möglichst sofort unterschreibt,ohne überhaupt die Möglichkeit gehabt zu haben,das Ding zu prüfen. Und damit meine ich nicht nur das bloße durchlesen,sondern notfalls auch einen Fachmann zu rate zu ziehen. Die "Kunden" werden oftmals unter Androhung eines sofortigen Erlasses des Verwaltungsaktes genötigt,die EGV sofort zu unterschreiben...das "Verhandeln" kommt dabei mächtig kurz bzw findet in der Regel gar nicht statt. Es wird ganz einfach erwartet,daß der Kunde das unterschreibt,was die Arge ihm aufs Auge drückt. In vielen Fällen wird aus der Devise "Fördern und Fordern" ein sehr kleines Fördern und ein riesiges Fordern. Das Beste beispiel sind doch die Eigenbemühungen. Die Arge "verpflichtet" sich in Sachen Vermittlung,dem "Kunden" Vermittlungsvorschläge zu unterbreiten,*falls welche da sind*.Gleichzeitig wird der Arbeitslose aber GEZWUNGEN,jeden Monat x Bewerbungen zu schreiben..auch wenn keine Stellen frei sind. Was dabei rauskommt,kann man sich denken:der Arbeitslose schreibt im mehr oder minder großen Abständen immer wieder Bewerbungen an die selben Firmen und verärgert diese sogar damit. Und alles nur,um die in der EGV geforderte Bewerbungszahl zu erreichen und irgendeinen Schreibtischtäter bei der Arge glücklich zu machen. Erst kürzlich durfte ich mir von 2 Firmen anhören,ob ich Langeweile hätte,weil ich mich erneut bei ihnen beworben hatte,obwohl ich erst 3 Monate vorher eine Absage bekommen hatte.
-
- http://hartz-nordhausen.blog.de/
- 05.09.2010 @ 16:48:17
Leider sieht es genauso aus in den Argen. Hier geht es gar nicht um Vermittlung, sondern nur darum um bei evt. Nichterfüllung die Sanktionspeitsche herauszuholen. Traurig aber war.
Hier noch ein kleiner Lesetipp.
-
- 18.09.2010 @ 14:53:11
Danke, Madam Cherie für die nützlichen Hinweise
-
- http://AOL
- 19.09.2010 @ 16:45:52
ich habe auch einen EGV vor kurzen bekommen
Die Zeit ihn mal richtig zu lesen hatte ich nicht.
Nur ablehne hättt ich hin auch nicht
An End bekomme ich ja so wieso die Schult,das ich nicht
Eingeliedert werden konnte.
-
- http://lingen-hartz.blog.de
- 22.09.2010 @ 21:59:13
Da ist sicher viel schief gelaufen. Die Zeit die EGV zu lesen, MUSS man Dir geben. Du kannst die EGV mit nach Hause nehmen und sie prüfen lassen, zur Not auch von einem Anwalt.
Wer dann die Schuld bekommt, steht auf einem anderen Blatt. Die EGV ist ein Vertrag, bei dem Du Mitspracherecht hast. Den darf man nicht erzwingen!
-
- http://www.familie-schweitzer-online.de
- 24.12.2011 @ 10:55:11
hi,
mal vorne weg, die bestehenden EGV´s, sind garnicht zu unterzeichnen.Sie verstoßen gegen das GG.
Aber viel wichtiger ist das SGB I ist dem SGB II übergeordnet und somit höher denn SGB II.
Und dort steht folgendes, was für SGB II gültig ist:
§ 32 SGB I Verbot nachteiliger Vereinbarungen
Privatrechtliche Vereinbarungen, die zum Nachteil des Sozialleistungsberechtigten von Vorschriften dieses Gesetzbuchs abweichen, sind nichtig.
Komentar:
eine solche Vereinbarung stellt die EINGLIEDERUNGSVEREINBARUNG / Slkaven und Leibeigenenverpflichtung dar!
ich hoffe ich konnte hier mal einen wichtigen Tipp geben.
Wir sollten uns alle mehr mit dem ganzen SGB befassen.
Gerd Schweitzer-www.familie-schweitzer-online.de

















Kommentar schreiben
Subkommentare ausblenden