1980 betrug der Satz, für eine Einzelperson, zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) 600, DM, heute, im Jahr 2010, sind es 359,, also rund 718, DM.
Dreißig Jahre sind vergangen und eine Steigerung von 118 DM.
Was ist inzwischen alles passiert?
Die Lebenshaltungskosten haben sich um ein vielfaches verteuert, nicht zuletzt durch die Euro-Einführung, die noch mal eine Verdoppelung der Kosten nach sich zog.
Welche Kaufkraft hatte die D-Mark und welche Kaufkraft hat der Euro?
Wer glaubt daß diese 359, komplett für Lebensmittel, Kleidung, Haushaltsmittel usw. zur Verfügung stehen, der irrt sich gewaltig.
Hiervon müssen noch die Stromkosten und Heizkosten, welche ja nur anteilig von den Wohnungskosten abgedeckt werden, bestritten werden, plus Telefon, Versicherungen und was man eben so alles braucht.

Es steht wohl außer Frage, dass die verbleibenden 194, monatlich kaum für den alltäglichen Wahnsinn reichen und somit weder Versicherungen (private Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz o. ä.) noch KFZ-Kosten bezahlt werden können.
Nun wird immer behauptet, es ginge den Sozialschmarotzern, die auf Kosten der Steuerzahler leben, noch viel zu gut.
Dazu sei gesagt, siehe obige Rechnung und bedenke:
- daß die Sozialschmarotzer zum überwiegenden Teil Jahrzehnte lang, zwangsweise, in die sog. Arbeitslosenversicherung gezahlt haben
- auch Arbeitslose zahlen Steuern, bis auf Einkommenssteuer.
Somit sind 2 der, oder besser gesagt, die Hauptlügen über Arbeitslose vom Tisch.
Auch das Argument, dass diese Pack sich von der Stütze auf Malle den Pelz braun brennen lässt, während sich der brave Bürger dafür hier den Rücken krumm schuftet, ist, nach o.g. Aufstellung, kaum aufrecht zu halten oder gar glaubwürdig.
Ja aber ..werden viele jetzt denken ..die können ja über den 1-Euro-Job wieder feste Arbeit kriegen, doch das wollen DIE ja gar nicht, die sind ja zu faul.
So, so.
Wer so denkt, möge sich mal bitte im SGB II schlau machen. Da steht ganz klar drin, ein 1-Euro-Job darf nur vergeben werden, wenn er:
- gemeinnützig ist
- dadurch kein fester Arbeitsplatz weg fällt.
Somit wird schon gelogen, wenn die Dinger angeboten werden als Chance und Wiedereinstieg in den 1. Arbeitsmarkt. Warum, wird jetzt sicher kaum mehr jemand fragen.
Inzwischen ist bekannt, dass es Firmen gibt, viele Firmen, die ihre komplette Produktion mit 1--Jobbern fahren, vermittelt über Firmen wie z. B. Neue Arbeit.
Dies ist m. E. ja wohl im höchsten Maße gegen das Gesetz SGB II ruiniert den 1. Arbeitsmarkt und, da die Ablehnung solcher Jobs mit Sanktionen belegt werden, sprich Kürzung der Leistung, moderne Sklaverei.
Auch die sog. Angebote im sozialen Bereich, Kindergarten, Altenheimen usw. sind in meinen Augen genauso verlogen. Es gibt genug arbeitslose Alten-, Krankenpfleger(innen) oder Erzieher(innen), die dann jedoch nach Tarif bezahlt werden müssten.
Kommen wir mal zum Wohnraum.
Laut SGB II hat sich der Mietsatz am unteren Rand des Mietspiegels zu orientieren, nicht am Untersten. Die Realität sieht so aus, dass die meisten Städte und Gemeinden diese Sätze seit Jahrzehnten nicht an den Mietspiegel angeglichen haben. Die Folgen liegen wohl klar auf der Hand, oder etwa nicht?
Derzeit steht einer Einzelperson eine Wohungsgrösse von 45 m² zu. Dies soll nun geändert werden auf 25 m².
Nun frage ich mich, wo bleibt die Menschenwürde, wo das Recht auf freie Wohnungs- und Berufswahl?
Das alles finde ich schon schlimm genug, doch es kommt noch besser.
Der Fallmanager Arbeitslose sind also keine Menschen mehr sondern Fälle bestimmt, wievielte Bewerbungen ein Fall mtl. zu schreiben hat. Dies nennt man dann Eingliederungsvereinbarung, s. http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__15.html
Bewerbungen kosten. Hierfür steht jedem jährlich 250, zur Verfügung. Eine schriftliche Bewerbung wird mit 5 vergütet. Viele haben die Auflage mehr als 5, teilweise 10 Bewerbungen im Monat nachzuweisen.
Dies bedeutet, die real entstehenden Kosten, nur für Bewerbungen, werden durch den Topf nicht abgedeckt, die Mehrkosten muss der Fall also selber bezahlen! Wehe Dem, dem dann noch Kosten durch ein Vorstellungsgespräch entstehen. Auch hier wird zu gerne getrickst. Es heißt, fährt man mit den Wagen, erstattet die ARGE 20 Cent pro km. Hört sich gut an, da kann man ja auch mal eine weitere Stecke in Kauf nehmen, vor allem, wenn man bereit ist, für Arbeit die Stadt/das Bundesland zu wechseln. Das böse Erwachen erfolgt, wenn das Gespräch gelaufen, der Antrag eingereicht ist und der Bescheid kommt. Da liest man dann, dass maximal 130, für Fahrten mit dem PKW übernommen werden.
Fahrtkosten per Bahn werden komplett übernommen, solange man die billigste Variante bucht, heißt z. B. von hier nach Köln = Bummelbahn die an jeder Gießkanne hält = eine Fahrt min. 8 Stunden. Mit dem Wagen ist man in ca. 4 ½ Std. da.
Und Vorsicht, die Kosten für ein Vorstellungsgespräch sind in den 250, enthalten!!!!
Was passiert, wenn man sich weigert solche Auflagen zu unterschreiben, steht im SGB II.
Dies reicht noch nicht? Gut, machen wir weiter.


















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