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Archiv der Einträge: April, 2011
  • Lieber Napoleonitus, alles Gute zum Geburtstag


    Wenn Du jedes Jahr aufs Neue Deinen Geburtstag vergisst,
    hast Du wohl noch nicht gemerkt, wie wirklich alt Du schon geworden bist.
    Gut, dass Du mich hast, denn ich kann Deinen Gedächtnisverlust etwas mindern -
    doch den Schock über Dein wahres Alter,
    den kann auch ich nicht verhindern.

    Dir alles Gute zum Geburtstag, vor allem aber Gesundheit.



    geburtstag2

     

  • Hartz IV: Warmwasser als Mehrbedarf

    Warmwasser als „Mehrbedarfe zum Lebensunterhalt für kostenaufwändige Ernährung in angemessener Höhe 8 Euro"

    29.04.2011

    Ab dem 01. Januar 2011 werden auch die Kosten der Warmwasserbereitung bei Hartz IV berücksichtigt, die bislang bei der Ermittlung des Existenzminimums „übersehen“ worden sind. Da das auch diesmal erst auf Vorhaltungen seitens der Erwerbsloseninitiativen „aufgefallen“ ist, ist der Betrag wieder nicht im ALG II Regelbedarf enthalten, sondern wird jetzt den Heizkosten zugerechnet (bei zentralem Warmwasserbezug) oder als „Mehrbedarf“ zugewiesen (bei eigener Warmwassererzeugung). Für Singles sind acht Euro monatlich festgelegt – das ist mehr als die groteske Erhöhung des Hartz IV Regelsatzes von fünf Euro monatlich.

    Auch das hat Geltung rückwirkend ab dem 01. Januar 2011. Die Gesetzgeberin hat den Behörden allerdings eine Frist für die Nachzahlung bis spätestens einen Monat nach Ende des laufenden Bewilligungszeitraumes eingeräumt (§ 77 (6) SGB II).

    Manche Hartz IV-Behörden haben das aber gleich mit der Erstellung erwähnter Änderungsbescheide verbunden. Das hat aber den Nachteil, dass die Software A2LL auch das nicht beherrscht. Es muss eine der gewohnten „Hintergehungslösungen“ gewählt werden. Im „Freitext“ - Feld auf der ersten oder zweiten Seite wird das Vorgehen in der Regel korrekt erläutert: das Warmwassergeld wird zugeteilt als „Mehrbedarfe zum Lebensunterhalt für kostenaufwändige Ernährung in angemessener Höhe 8 €“. Ganz im Sinne es uralten Gassenhauers: „Lass mich dein Badewasser schlürfen ... .“ von den „Comedian Harmonists“. Dem Vernehmen nach soll Mitte Mai ein neuer „Meilenstein“ auf A2LL aufgespielt werden. Mal sehen - meist ist dann erst mal einige Tage Chaos angesagt ... (Bochum-prekär)

    Quelle: Gegen Hartz

  • Verwirrung über Hartz IV-Bescheide

    Fehlerhafte Datierung führt zu Verwirrung und möglicherweise negativen Rechtsfolgen

    Zum 01. Januar 2011 wurde (rückwirkend) der Harz IV- Eckregelsatz um fünf Euro erhöht. Zug um Zug müssen die Bescheide nun rückwirkend geändert werden. Dabei zeigen sich wieder die Schwächen der Software A2LL („Arbeitslosengeld II – Leistung zum Lebensunterhalt“) der Bundesagentur für Arbeit: bundesweit tragen die Bescheide das Ausstelldatum „26.03.2011“. Zugestellt werden die Bescheide aber erst Wochen später, zum Teil noch in diesen Tagen nach Ostern. Damit wäre die Frist für einen möglicherweise notwendigen Widerspruch (ein Monat) bereits abgelaufen.

    Abhilfe kann hier bringen ein Blick auf den untersten Rand: dort steht zunächst ganz links eine sechsstellige Ordnungszahl, dann sehr klein eine achtzehnstellige Ziffernfolge in der Form: "987/00186453/22.04.11"

    Hierin scheint sich als Versendedatum der 22. April zu verstecken. Drei Tage nach Versendung gilt ein Bescheid als zugestellt (wenn er nicht auf dem Postweg verloren gegangen ist). Dann erst beginnt auch die Frist für den Widerspruch. Senkrecht am linken Rand ganz unten ist in ähnlicher Weise die Bezeichnung des Formulares und deren Erstelldatum zu finden (z.B.: alg2_X_aenderungsbescheid_vXX 11.03.2011). Nicht verwechseln!

    Schon im Juni 2007 führte ein ähnliches undurchschaubares Vorgehen der Bundesagentur für Arbeit dazu, dass sich sowohl die ARGE Bochum als auch die Bundesagentur öffentlich entschuldigen mussten. (Bochum-prekär)

    Quelle: Gegen Hartz

  • Wieviel braucht ein Mensch zum gegenwärtigen Zeitpunkt zum Leben und damit zur Wahrung seiner grundgesetzlichen Rechte nach Art.1, Art.2 sowie Art.3?

    Diese Frage stellte sich schon einmal im Februar des vergangenen Jahres und wurde von Lutz Hausstein umfassend beantwortet. Nun ergaben sich neue Zahlen und so wird der Sozialticker diese Zahlen - mit freundlicher Zustimmung von Herrn Hausstein der Öffentlichkeit präsentieren.

    Kurze Anmerkung vom Autor:

    … die aktuelle Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes um 5 Euro ist eine Farce. Sie erfüllt weder das vom BVerfG geforderte Transparenz- noch das Bedarfsgerechtigkeitskriterium.

    In Fortführung der Anfang Februar 2010 veröffentlichten Untersuchung “Was der Mensch braucht” habe ich eine erneute empirische Untersuchung zu einer realitätsgerechten Regelsatzhöhe durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Untersuchung habe ich als Anlage dieser Nachricht beigefügt. (Hausstein)

    Hier die ganze Studie:  Hausstein, Empirische Analyse zur Höhe einer sozialen Mindestsicherung, Stand 03/11 (pdf)

    Quelle: Leserzuschrift an Sozialticker … veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung von L. Hausstein (Autor)

  • "Nur Lebenskünstler können von 364 Euro leben"

    Ach nee, Herr Alt, auf lange Sicht ist Transferbezug menschenunwürdig? Soso!

    Im übrigen, die Aussage, dass "600 000 Alleinerziehenden einen Zuschlag von durchschnittlich 100 Euro bekommen" sagt mir, dass sie keine Ahnung haben, oder aber mit Absicht diesen Betrag nennen! Vor allem wenn man bedenkt, dass Alleinerziehenden bei Kindern ab 7 Jahren dann nur noch einen Zuschlag von 44 € zustehen.

    Vielleicht sollten sie mal in die Gesetze schauen: § 21 Mehrbedarfe

     


    BA-Vizepräsident Heinrich Alt über nötige Reformen an Hartz IV und die Frage, warum der Mindestlohn vor allem Singles hilf.

    Herr Alt, die Bundesagentur für Arbeit soll in den nächsten Jahren zweistellige Milliardenbeträge einsparen. Geht das zulasten der Arbeitslosen?

    [...]

    Die Bundesregierung musste nach einem Bundesverfassungsgerichtsurteil die Hartz-IV-Regelsätze neu berechnen und zahlt den Betroffenen jetzt fünf Euro mehr im Monat. Kann man denn von 364 Euro leben?

    Nur Lebenskünstler können auf Dauer von 364 Euro im Monat leben. Als Überbrückung ist das vertretbar, aber auf lange Sicht ist Transferbezug menschenunwürdig. Deswegen sollten wir daraus auch keinen Dauerzustand werden lassen. Allerdings lebt auch nur ein Drittel der Menschen im Hartz-IV-Bezug allein vom Regelsatz. Die 600 000 Alleinerziehenden bekommen einen Zuschlag von durchschnittlich 100 Euro, rund 1,4 Millionen Menschen erzielen außerdem zusätzliches Einkommen.

    [...]

    Hier das ganze Gespräch mit Herrn Alt

  • Bildungspaket

    von Gert Flegelskamp

    Der Spiegel schreibt zum Thema "Bildungspaket" in der Überschrift: "Von der Leyen schenkt armen Familien zwei Monate". Ist das nun bewusste Verhöhnung von ALG beziehenden Eltern oder einfach nur die Unüberlegtheit eines Presseschreibers?

    Länger als 1 Jahr hat diese Mammutbehörde gebraucht, dieses so genannte "Bildungspaket" aufgrund des Urteils des BVerfG auf die Beine zu stellen. Den Eltern hat man dann weniger als einen Monat Zeit gelassen, einen Antrag zu stellen. Allerdings stellt sich die Frage, ob die Eltern überhaupt einen Antrag stellen konnten, denn in vielen Argen und Optionskommunen gab es keine Anträge, weil die gesetzlichen Vorbedingung noch nicht abschließend geklärt waren (Zuständigkeit, gesetzliche Grundlage, ob der Zuschuss in voller Höhe gezahlt wird, wenn bereits Schulspeisung geleistet wird und weitere Hemmnisse). Als zweite Frage steht im Raum, wo Eltern die Gutscheine einlösen könnten. Wie viele Einrichtungen gibt es denn schon, die bereit wären, den bürokratischen Aufwand zu betreiben, Gutscheine für Leistungen an Kinder von Hartz IV-Familien einzulösen?

    Also sind die in der Überschrift des Spiegel "geschenkten 2 Monate" doch kein Geschenk, sondern ein weiterer Aufschub für die Politik und die Arbeitsbehörden, das Thema überhaupt mal richtig auf die Reihe zu bringen.

    Frau von der Leyen hat da etwas entworfen, das 2 Fragen aufwirft. Na, ich glaube, hier muss ich mich korrigieren. Sie hat den Auftrag für einen Entwurf gegeben und dieser Auftrag enthielt sicherlich die grob formulierten Grundzüge, welche unsozialen und diskriminierenden Bestimmungen in diesem Vertragswerk in jedem Fall enthalten sein müssen. Denn die Bezeichnung Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist schlichtweg nicht angebracht. Man muss das Wörtchen "für" gegen das Wort "gegen" austauschen, dann ist es die ehrliche und wahrheitsgetreue Bezeichnung dieses Ministeriums. Bezeichnend für die SPD sei an dieser Stelle erwähnt, dass sie zwar mit werbewirksamen Gegenargumenten in der Presse zu diesem unsozialen und nicht dem Urteil des BVerfG entsprechenden Gesetz agiert hat, aber ihm letztendlich die Zustimmung nicht verweigerte. Das allerdings sollte nicht verwundern, schließlich ist Hartz IV auf dem Mist der SPD gewachsen und die drei Vorgänger der Ursula von der Leyen waren ebenso unsoziale Gesellen, wie die derzeitige Ministerin. Clement, Müntefering und Scholz haben zu keiner Zeit versucht, diese Grundlage zu entschärfen und die inhaltliche Stigmatisierung der Betroffenen aufzuheben, sondern sie im Gegenteil weiter verschärft.

    Aber die Fragen an Frau von der Leyen bleiben, unabhängig davon, wer dieses Unrecht nun tatsächlich in Gesetzestexte umgewandelt hat.

    1. Warum konnte der bestehende Anspruch für die ersten 3 Monate nicht einfach an die Bedürftigen ohne Formulare ausgegeben werden, ob nun in bar oder in Form von Gutscheinen? Den ARGEn und Optionskommunen ist doch bekannt, wer entsprechende Ansprüche geltend machen kann?

    2. Warum muss eine groß angelegte Werbekampagne gestartet werden, um die Betroffenen zu informieren, dass Sie ihren Anspruch per Antrag geltend machen müssen? Liegt hier nicht eine Informationspflicht der ARGEn und Optionskommunen vor?

    Zu Frage 1 kann sehe ich nur die Möglichkeit, dass Frau von der Leyen erst gar nicht auf die Idee gekommen ist, hier die Bürokratie auszuschalten, um dem Urteil des BVerfG Geltung zu verschaffen. Natürlich kann auch Absicht dahinter stecken, kein Antrag, kein Anspruch und damit Einsparungen in exorbitanter Höhe, also bewusste Hindernisse, um die Schuldzuweisung in üblicher Form durch Stigmatisierung auf die Opfer abzuwälzen.

    Zu Frage 2: Frau von der Leyen hat schon mehrfach eine große Affinität zur Werbung gezeigt, meist jedoch zur Unterstützung ihrer Selbstdarstellung. Aber theoretisch könnte damit auch eine nicht offen zutage tretende Beteiligung an einem Werbeunternehmen die Ursache sein. Das könnte auch die Erklärung sein, warum sie so bereitwillig Millionenbeträge für nutzlose Werbung ausgibt.

    Egal, welche Antwort auf die Fragen gegeben wird, das Resultat ist, dass Frau von der Leyen entweder zu inkompetent ist, diesem Ministerium vorzustehen, oder im anderen Fall zu korrupt. Da ich rein gefühlsmäßig eher zu Letzterem tendiere, wollte ich natürlich auch ein wenig über die familiäre Vergangenheit wissen. Im Klartext gesagt, wie haben sich ihre Vorfahren unter den Nazis verhalten. Ja, das mag gehässig erscheinen, aber diese Dame diffamiert Millionen Menschen, da wäre ein wenig Gegenwind sicherlich nicht unangebracht.

    Hier weiterlesen

  • Nun auch in Niedersachsen – Lotto Verbot für Hartz IV Bezieher

    Quelle

     

    Wir sind nicht mehr weit entfernt von der "Kenntlichmachung" der Hartz IV Bezieher.
    Wie weit kann die Diskriminierung noch gehen? Noch sehr weit! Warten wir's ab!
    Der Kommentar von Lehmann auf der Seite, zeigt uns mal wieder das übliche BILD geblubber !

     

    Hartz-Stern

  • Was ist in Deutschland los, fragen sich Beobachter der UNO

    Bei Grilleau gelesen.

     

     

     

    Was ist in Deutschland los, fragen sich Beobachter der UNO. Es kann in Deutschland jeden treffen. Die schnelle Armut in einem reichen Land. Das Abrutschen. Wie kam es zu diesem extremen Mechanismus, wie sind die Strukturen? Wen betrifft es und wen nicht? Wodurch werden die Chancen für nachhaltig stabile Lebensentwürfe blockiert? Wie kommt die Stimmungsmache in den Massenmedien gegen Hartz IV-Empfänger oder “Aufstocker” zustande?

    In Deutschland haben Gerichtsvollzieher und Schuldnerberater Hochkonjunktur – und ihre Klientel besteht schon lange nicht mehr nur aus den klassischen Gescheiterten aus der Unterschicht. Es besteht keine Chancengleichheit im Bildungssystem. Die Hoffnung stirbt bei den betroffenen Generationen. Eine informative Diskussion ohne Beschönigungen und falsche Rechtfertigung der desolaten gesellschaftlichen Situation durch wirtschaftspolitischen Lobbyisten. (Gesprächssendung Scobel, 3sat)

     

  • Lieber Teja, alles Gute zum Geburtstag

    Ich wünsche Dir alles Gute zum Geburtstag, vor allem aber Gesundheit. Ich hoffe Du hast einen schönen Tag und lässt Dich reich beschenken und feiere schön ;)


    Geburtstag


    happybirthday_girl

  • Liebe Wolf, alles Gute zum Geburtstag

    solo-wolf-moon-animated

     

    Heut' zu Dein Geburtstagsfeste
    wünsch ich Dir das Allerbeste!
    Alles, was du wünscht Dir sehr
    und noch vieles, vieles mehr!
    So zum Beispiel alle Zeit
    ungetrübte Heiterkeit
    und Gesundheit- ohne Frage
    wünsch' ich Dir für alle Tage !


    Ganz Liebe Grüße
    von
    Madame-Cherie


     

  • Vorsicht Bildungspaket: Jobcenter droht mit Leistungseinstellung!

    Das reicht jetzt!!

    Magdeburg/Bonn – Das hatte sich Hans W. ganz anders vorgestellt. Schließlich hatte er rechtzeitig das Bildungs- und Teilhabepaket beantragt, damit seine Kinder auch rückwirkend die Leistungen erhalten. Und als gut informierter Bürger wusste er schon lange, dass nur bis Ende April Zeit ist.

    Eigentlich entspricht Hans W. so gar nicht dem von der Arbeitsministerin verbreiteten Klischee, wonach Eltern im Hartz IV-Bezug sich "nicht automatisch um die Bildung ihrer Kinder kümmern" ("Focus" vom 19.04.2011). Es geht auch immerhin um 108 Euro für seine Kinder. Also nahm er das vom Erwerbslosen Forum Deutschland zur Verfügung gestellte Antragsformular, da das Jobcenter Magdeburg noch überhaupt keine Antragsformulare hatte.

    Doch statt Bildung und Teilhabe für seine Kinder zu erhalten, übersandte ihm das Jobcenter am vergangenen Mittwoch ein Schreiben, dass er bis diesen Donnerstag seinen Mitwirkungspflichten nachkommen soll und bestimmte Nachweise für die Bildung seiner Kinder beibringen soll. Andernfalls könnten die Leistungen für die ganze Familie komplett eingestellt werden. ( Schreiben des Jobcenter Magdeburg)

    Hier weiterlesen

  • Reißleine ziehen Ministerin von der Leyen!

    BILDUNGSPAKET: eine gute und eine schlechte Idee von Christine Haderthauer

    Reißleine ziehen Ministerin von der Leyen! Und nicht zusätzlich zu 3 Millionen für Werbung weiteres Steuergeld sinnlos vergeuden

    "Recht hat sie die bayerische Sozialministerin, Christine Haderthauer," freut sich sich Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin, "wenn sie fordert: man solle das Bildungspaket "bar auszahlen" - und zwar an alle Kinder zusammen mit der monatlichen Leistung. Dass sie dann aber selber wieder in politisches Denken "von gestern" zurück fällt – was sie zu Recht bei der Bundessozialministerin rügt – und auch noch über den Kindern die Sanktions-Keule schwingt, lässt leider den Verdacht populistischer Halbherzigkeit aufkommen", so Vallenthin.

    Dabei trifft die bayerische Sozialministerin mit Ihrem Vorschlag – in einem Interview mit welt.de im Anschluss an Ursula von der Leyens alles andere als Runden Tisch – genau ins Schwarze und exakt die Forderung der Arbeitslosen-Bürgerinitiative. Die Hartz4-Plattform hat bereits seit Beginn der Diskussion um Bildung und Teilhabe von Kindern die direkte Auszahlung an alle Kinder durch einen im Sinne des Bundesverfassungsgerichts ausreichend hohen Regelsatz gefordert. Deshalb ist Christine Haderthauer uneingeschränkt zuzustimmen, wenn sie im Welt-Interview betont:

    "Beim Schulbedarf hat Frau von der Leyen ja selber festgestellt, dass das Bargeld zweckentsprechend verwendet wird, deshalb wird dieser Betrag von 100 € bar an die Eltern gezahlt. Warum dann nicht auch die Teilhabepauschale von 10 € im Monat bar auszahlen?"

    Die Bayerische Sozialministerin bemerkt richtig: "Die Kinder haben einen vom Verfassungsgericht bestätigten Anspruch darauf."

    Und ebenfalls unterstützenswert ist Haderthauers Bürokratie- und Werbungskosten einsparender sowie individuelle Chancen fördernder Hinweis:Auch "falls" die Kinder "nicht Fußball spielen", "auch dann sollte es die zehn Euro geben", um sie gegebenenfalls für ganz persönliche Bildungswünsche auszugeben. "Teilhabe ist doch mehr als ein Vereinsbeitrag", so die Ministerin.

    Stattdessen baut von der Leyen ein Bürokratie-Monster auf, das alleine schon mindestens 1/3 des vorgesehenen Geldes auffrisst und dabei die Kinder noch nicht einmal erreicht. Wenn die Antragszahlen laut spiegel-online-Umfrage  gerade mal 2 % erreichen – selbst mit persönlichem Anschreiben in Haderthauers Heimatstadt Ingolstadt noch nicht einmal 4 % -, dann sollte Ursula von der Leyen nach Einschätzung der Hartz4-Plattform spätestens jetzt die Reißleine ziehen und nicht noch weiteres gutes Geld der
    Steuerzahler ihrer aussichtslos schlechten Sacher hinterher werfen.

    Die Hartz4-Plattform empfiehlt Ministerin von der Leyen, sich nicht an einem in Wahrheit alles andere als "Runden Tisch" mit handverlesenen Vertretern lediglich von Ländern und Kommunen falschen Applaus zu holen und entgegen anderer Tatsachen zu verkünden: "ich bin froh über die Einigkeit am Runden Tisch, dass Anschreiben ein kluger Weg (…) sind."Die Bürgerinitiative ist empört über den Missbrauch des guten Namens "Runder Tisch".  Denn an dem durften nur wenige handverlesene Länderminister Platz nehmen - noch nicht einmal sonst willkommene Vertreter von Kirchen und Wohlfahrtsverbänden. Wer aber vor allem wieder
    einmal fehlte, das waren diejenigen, die wirklich etwas zur Sache hätten beitragen können – nämlich die Arbeitslosen-Initiativen. Die hätten der Ministerin rasch die Augen öffnen und erklären können, woran ihr Bildungs-Murks bisher gescheitert ist und auch weiterhin scheitern wird.Dass mit dem zwar nur einseitigen, aber hoffnungslos unübersichtlichen Antrag die folgenden Leistungen zu beantragen sind, erschließt sich nur dem, der sein Leben lang nichts anderes getan hat, als Verwaltungsformulare auszufüllen, kritisiert die Hartz4-Plattform:

    • Mittagessen: bei Nachweis 26 € im Monat.
    • Kultur, Sport, Freizeit: mit Beleg 10 € im Monat.
    • Tagesausflüge: gegen Teilnahmebescheinigung die vollen Kosten.
    • Nachhilfe: nur wenn der Lehrer sie für "angemessen" hält und gegen Nachweis.
    • Monatskarte: voll erstattet, nur wenn die "erforderlich" ist und die "nächstgelegene Schule" besucht wird; bei zusätzlich privater Nutzung nur Zuschuss.
    • Schulbedarf: 100 € ohne Antrag mit Monatsleistungen; 1. August 70 €, 1. Februar 30 €.

    "Oder sollte es den Antragstellern auch gar nicht leicht gemacht werden, weil in allem Handeln der Bundesregierung immer wieder die
    menschenverachtende Geisteshaltung beispielsweise eines Berliner CDU-Abgeordneten Frank Steffel durchscheint?" fragt Brigitte Vallenthin. "Der steht nämlich u.a. Philipp Missfelder und Guido Westerwelle in nichts nach, wenn er erklärt:"Bildungsgutscheine (…) lassen sich eben nicht verrauchen und versaufen."
    Da bleibt nur der dringende Rat an Christine Haderthauer: Lassen sie sich ihre gute Idee nicht kaputt machen und folgen sie nicht solchen Betrugs-Unterstellungen Ihrer politischen Freunde des so genannten bürgerlichen Lagers! Schmeißen Sie ihre zweite, schlechte Idee zum Bildungspaket eiligst auf den Müll! Sanktionsdrohungen auch noch gegen Kinder mit einer so genannten "Bildungs- und Teilhabevereinbarung" haben mit Menschenwürde nicht das geringste zu tun!"

    Übrigens:
    rückwirkende Anträge zum 1. Januar sollen nach Beschluss des Runden Tisches jetzt bis zum 30. Juni gestellt werden können. In einer Presseerklärung aus dem von-der-Leyen-Ministerium heißt es dazu: "Dafür leitet das Bundessozialministerium jetzt die erforderlichen gesetzgeberischen Schritte ein." Da stellt sich für die Hartz4-Plattform allerdings die Frage: Was hat der bei der Karlsruher Hartz IV-Verhandlung ständig zitierte "lernende Gesetzgeber" eigentlich dazu gelernt, wenn er – kaum ist des
    Bundespräsidenten Tinte darunter getrocknet – das 14 Monate lang diskutierte, verspätet verabschiedete Gesetz bereits nach vier Wochen schon wieder ändern muss?

    Wiesbaden, 26. April 2011
    --
    Brigitte Vallenthin
    Presse
    Hartz4-Plattform
    keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!
    Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
    sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen

    info@hartz4-plattform.de
    www.hartz4-plattform.de
    www.grundeinkommen-wiesbaden.de
    www.grundeinkommen-waehlen.de

    Weitersagen! Kürzlich erschienen: "Ich bin dann mal Hartz IV" von Brigitte
    Vallenthin, Vorwort von Helga Spindler, 128 Seiten, 9,80 €, ISBN
    978-3-89965-433-2: www.hartz4-plattform.de

  • Perverse Logik in der FDP

    Wer das Bildungspaket nicht beantragt, soll eben hungern! Das ist die Meinung eines Christoph Meyer, Spitzenkandidat der Berliner FDP.

    Jetzt sollen wir doch tatsächlich gezwungen werden, dieses Lügenpaket von einer Ursula von der Leyen zu beantragen !

    Mir fällt dazu nichts mehr! Obwohl, eigentlich doch, aber das verbietet mir meine Erziehung!

    Noch schlimmer empfinde ich aber, dass wir nichts dagegen unternehmen. Jeden Tag posaunen Politiker, Medien die perversesten Parolen raus und nichts passiert! Unverständlich!!

    Schaun mer mal wie viel Perversitäten wir noch ertragen können! Wenn man uns befiehlt, jeden morgen zum Appell vor dem Jobcenter anzutreten, werden wir auch das tun und zwar in gebückter Haltung! Prost Mahlzeit!!

    Meyer gestern zur B.Z.: "Wenn sich nachweislich Eltern nicht darum kümmern, dass ihre Kinder z. B. dringend notwendige Nachhilfe erhalten, müssen sie da sanktioniert werden, wo es ihnen am meisten wehtut. Dann müssen ihnen die Regelsätze gekürzt werden."

    Die Abzüge sollten sich nach Ansicht des FDP-Politikers an Sanktionen orientieren, wie sie heute für Hilfeempfänger möglich sind, die sich weigern, einen Job anzunehmen. Das wären in einer ersten Stufe 30 Prozent weniger vom Regelsatz (364 Euro), also rund 120 Euro.

    Quelle

  • "Neue" H4-Regelsätze - Materialsammlung Kallay 23.04.2011

    Kostenlose Materialsammlung Hartz-IV neue Regelsätze Stand 23.04. 2011 von Thomas Kallay, vorm. Kläger vor dem BVerfG wg. Hartz-IV

    - mit Formularen für Widerspruch, Ü-Antrag UND Klage -

    NEU: Klageformular zum Ausfüllen per Hand mit dabei.

    Die Sammlung gibt es hier: http://dielinkebottrop.phpmakers.net/viewtopic.php?f=25&t=22

    (Erwerbslosenforum der Partei DIE LINKE, KV Bottrop, NRW)

    Bitte diese eMail weiterleiten.

    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Erwerbslosen-Initiative
    ARCA Soziales Netzwerk e.V.
    - der Vorstand -

    An den Anlagen 8a
    37269 Eschwege

    Telefon 05651-754706
    Telefax 03212-1041462

    eMail: arca.sozial-eschwege@t-online.de

    ARCA Soziales Netzwerk e.V. arbeitet
    rein ehrenamtlich und besteht seit 1998.
    Vereinsregister-Nr. ist 6 VR 1436.
    Steuerlich vom Finanzamt Eschwege
    als mildtätig eingestuft.

     

  • Ihr glaubt es geht nicht schlimmer ....

    ... schlimmer geht immer !!! Brot und Spiele fürs Volk!

    "oster-schlemmen mit hartz IV" .... heisst der niedliche titel einer rtl-doku zu ostern. unglaublich, da bolzt rtl sogar an ostern quote mit reisserischen, voyeuristischen sendungen über benachteiligte mitbürger. vier hartz-VI bezüger treten zu einem koch-duell an: wem gelingt es mit beschränkten finanziellen mitteln das beste oster-menu herzustellen. selbstverständlich darunter auch ein hartz-iv empfänger, der arbeit einfach doof findet. aber schaut selbst:

    Man oh man, das ist ja nicht zum aushalten!
    Die Verblödungsmedien schlagen wieder zu !

  • Das Jobcenter Bochum übt Staatsanwaltschaft

    Eine Zeitung mit großen Buchstaben und den noch größeren Bildern meldete vor Ostern sichtlich entsetzt, daß die Arbeitsargenturen im vergangenen Jahr häufig Strafen verhängen mussten. So sei zum Beispiel der arbeitslose M. aus Hamburg zu einem Gespräch ins Jobcenter beordert worden, aber ohne Entschuldigung ferngeblieben; ihm habe man Hartz IV für drei Monate komplett streichen müssen.

    Arbeitsagentur und Jobcenter sind zwar zwei verschiedene Behörden, mit Strafen sind wohl Sanktionen gemeint, für ein Meldeversäumnis beträgt die Sanktion 10 % statt gastronomisch "komplett” und mit beordert ist wohl die Aufforderung gemeint, sich bei Jobcenter zu melden - aber so genau kommt es bei dieser Zeitung wohl nicht.

    Auch beim Jobcenter Bochum kommt es nicht so genau, wenn es sich mal bei Gericht melden soll, also zu einer Gerichtsverhandlung geladen ist; aber der Reihe nach.

    Das Jobcenter zahlte einem Arbeitgeber viel Geld, damit dieser einen arbeitslosen Kunden einstellt. Erst war der Kunde glücklich, weil er endlich viel Arbeit hatte. Seinen Lohn bekam er aber weder vollständig noch pünktlich. Da war dann der Arbeitgeber glücklich, weil er endlich viel Geld hatte. Der fleißig arbeitende Kunde wandte sich wieder an das Jobcenter. Er war nun ein böser Kunde, weil im Laufe der Monate ein mächtiges Durcheinander zwischen Leistungen des Jobcenters und den unvorhersehbaren homöopatischen Lohnzahlungen entstanden war. Das Durcheinander war nach Ansicht des Jobcenters eine Ordnungswidrigkeit, nein, nicht des Arbeitgebers, sondern des Kunden, weshalb er vom Jobcenter ein saftiges Bußgeld auf gebrummt bekam. Dieser fühlte sich nun weniger als Kunde behandelt und wehrte sich gerichtlich.

    Die zuständige Strafkammer des Amtsgerichts Bochum setzte einen Gerichtstermin an und lud alle Beteiligten vor. Pünktlich zum Termin fanden sich der Richter, der Schriftführer, der Kunde sowie dessen Anwalt ein. Das Jobcenter war nicht vertreten, aber das kann ja mal passieren. Der Richter schaute erstaunt, kontrollierte, ob das Jobcenter als anklagende Behörde auch eine "Einladung” bekommen hatte, betätigte dies und setzte einen neuen Termin an.

    Beim zweiten Termin saß man in gleicher Runde wieder im Gerichtssaal. Der Richter schaute nicht mehr erstaunt, sondern deutlich verärgert. Seine Überlegungen ergaben, dass es nicht möglich sei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere anklagende Behörde durch die Polizei vorführen zu lassen. Dass dies einmal erforderlich sein könnte, habe der Gesetzgeber schließlich nicht ahnen mögen. Also lud er zur Aufklärung des Falles den Verfasser des Bußgeldbescheides, nunmehr als Zeugen, vor, damit nach einem eventuellen fruchtlosen dritten Termin wenigstens im vierten Termin - nach polizeiliche Vorführung des Mitarbeiters - eine gerichtliche Klärung des Vorwurfes erfolgen konnte.

    Im dritten Termin traf sich wieder die mittlerweile vertraute Runde, ohne Störungen durch einen Vertreter des Jobcenters. Dieser hatte immerhin telefonisch mitteilen lassen, ein Freispruch gehe in Ordnung. Insgesamt entstand der Eindruck, das Jobcenter müsse bei ihrem Job gefördert werden und noch etwas üben.

    Folgte man der Vorstellung der Zeitung, stünde nun der Mitarbeiter des Jobcenters neun Monate ohne Gehalt da - aber das Jobcenter hätte einen neuen Kunden gewonnen. Vor einer ersten Zahlung wäre allerdings zunächst das Vermögen weitgehend aufzubrauchen. Nach den neun Monaten wären eventuelle Restzahlungen wegen sozialwidrigen Verhaltens zurückzuzahlen, auch durch den Erben (§ 34 SGB-II).

    Folgte man der Idee des Förderns und Forderns - dem Grundgedanken von Hartz-IV - sinngemäß, wäre das Gehalt für drei Monate um 30 % zu kürzen.

    Folgt man der Lebensrealität außerhalb von Hartz-IV, …

    Rechtsanwalt Reucher, Bochum

    Quelle: Sozialticker

  • Haut doch endlich der Leyen das Lügen-Bildungspaket um die Ohren

    Das ist ja nicht zum aushalten!
    Diese verlogene dumme Nuss! Mir wird spei übel !
    Die Leyenspielgruppe und ihr Bildungs- und Teilhabe-Theater
    geht in die nächste Runde!

     

    [...]

    Erkenntnisse und Ergebnisse des Runden Tisches:

    Ursula von der Leyen:

    “Weil die Familien unterschiedlich sind, brauchen wir auch eine gestufte Ansprache. Eine Alleinerziehende, die sich ohnehin für die Bildung ihrer Kinder krummlegt, kommt vielleicht schon mit den Kontaktdaten des Ansprechpartners auf dem Amt zurecht. Bildungsfernere Familien erreichen wir erfolgreicher, wenn wir dorthin gehen, wo die Kinder sind. Die wirklich schwierigen, bildungsfernen Eltern, die weder auf Briefe reagieren noch bei einem Elternabend in Schule oder Kita auftauchen, trifft man ganz sicher im Jobcenter, wo sie sich zur Arbeitsvermittlung melden müssen. Diese Chance können wir nutzen, damit auch diese Kinder das Bildungspaket bekommen.”

    Hier weiterlesen

  • Online - Kriminelle legen PC lahm und fordern Strafgeld

    Verbraucherzentrale warnt vor dreister Abzocke mit Trojaner

    Unter Missbrauch des Namens des Bundeskriminalamtes versuchen Online-Kriminelle derzeit auch Verbraucher Sachsen-Anhalts mit nahezu erpresserischen Methoden abzuzocken. Ein Trojaner sperrt das Betriebssystem des heimischen PC und behauptet in einer angeblich "offiziellen Mitteilung des Bundeskriminalamtes", dass durch die Bundespolizei ein Vorgang illegaler Aktivitäten erkannt worden sei. Dem Betroffenen wird unterstellt, er habe Seiten pornografischen Inhaltes, Kinderpornografie, Sodomie und Gewalt gegen Kinder aufgerufen, abgespeichert sowie E-Mails mit terroristischen Hintergründen versandt. Die Sperrung des PC soll die illegalen Aktivitäten des Verbrauchers - die Verstöße gegen die Gesetze der Bundesrepublik darstellen - unterbinden.

    Wer seinen Computer wieder nutzbar machen will, soll innerhalb von 24 Stunden eine Strafe von 100 Euro zahlen, ansonsten würde die Festplatte unwiderruflich formatiert und damit gelöscht werden. Die Zahlung soll über den anonymen Internet-Zahlungsservice "Ukash" erfolgen. Dazu muss ein Ukash-Coupon im Wert von 100 Euro an Tankstellen oder Kiosken erworben, der entsprechende Coupon-Code in ein Zahlungsformular eingegeben und an eine angebliche E-Mail-Adresse des Bundeskriminalamtes versandt werden. Dann würde der Computer wieder freigeschalten werden.

    Was hier abläuft - so die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. - ist der Versuch einer dreisten Online-Abzocke. Unbescholtene Verbraucher werden auf verwerfliche Art und Weise zu angeblichen "Strafzahlungen" erpresst, die natürlich auf keinen Fall geleistet werden sollten. Eine Bundespolizeibehörde würde niemals derartig vorgehen. Schreibfehler, E-Mail-Adresse und Zahlungsweg weisen ganz klar auf Online-Kriminelle hin. Betroffenen wird eine Anzeige gegen Unbekannt bei ihrer zuständigen Polizeidienststelle empfohlen. Dort wo sich der Trojaner eingenistet hat, hilft laut Computerexperten nur der Start des Rechners von einer Reparatur-CD, mit der das System wieder hergestellt werden kann.

    Quelle

  • Lesepflicht | Art. 10 GG außer Kraft gesetzt! | Kein Briefgeheimnis für Arbeitslose

    WICHTIG: Das betrifft ausnahmslos ALLE Arbeitslosen, egal ob im ALG-I oder ALG-II-Bezug, und ALLE, die einmal arbeitslos werden KÖNNTEN - folglich ALLE Erwerbsfähigen!

    Hier weiterlesen bei Realasmodis


  • Bild.de-Schande mit gewohnter kackdreister Falschinformation

    Es ist unerträglich! Ich hab' mir gar nicht die Kommentare in diesem Schmierblatt durchgelesen. Ich denke ... ist auch besser so!!

    Manchmal frage ich mich ....

    "Können wir überhaupt etwas ändern bei so viel BLÖDHEIT dieser gutgeBILDeten?? Das Bild der schmarotzenden Hartzis ist so zementiert, dass es wohl kaum möglich ist"

    Wir können nur warten bis es immer mehr werden, die in den sogenannten "Genuss" eines Hartzis kommen. Vielleicht dann, vielleicht aber nur dann, passiert mal etwas mehr und vor allem außerhalb der Tastatur!

    Es ist traurig, dass die Menschen nicht überlegen, nicht nachdenken und sich mit BILD, Brot und Spielen verdummen lassen.

    Aber auch Ihr da, die Ihr mit hetzt, Ihr werdet eines Tages aufwachen und Euch im Arbeitsdienst eines Sozialdarwinismus wiederfinden!
    Denn auch vor Euch macht man keinen Halt!
    Das Eis ist sehr dünn auf dem Ihr euch bewegt, Ihr werdet es bald erfahren!

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    Übernommen von Wolf27

    Hallo liebe Freunde und Besucher!

    Wer kennt sie nicht, die hetzerische Überschrift "Hartz-IV-Schande!" der BLÖD?! Doch bei näherer Betrachtung wird schnell klar, dass hier gelogen wird, dass sich die Balken biegen. Was ist nun tatsächlich dran an der vermeintlichen Schande? Lest bitte selbst!

    Autor: Ottokar
    Quelle: Hartz IV Forum


    Hartz-IV-Schande! Was die BILD verschweigt.

    Hartz-IV-Schande! => "Hartz-IV-Schande!"

    Zitat:
    Der arbeitslose Georg M. (22) aus Hamburg-Lurup wird zum Gespräch ins Jobcenter beordert, bleibt aber ohne Entschuldigung fern. Ihm wird Hartz IV für drei Monate komplett gestrichen.
    Was die BILD verschweigt:
    Lt. § 31 SGB II beträgt eine Sanktion wegen Nichtmeldung lediglich 10%, es gibt keine Rechtsgrundlage für eine Komplettsanktion, auch nicht bei mehrmaliger Verletzung der Meldepflicht.
    Entweder lügt die BILD, oder die Sanktion war rechtswidrig.

    Zitat:
    Gerd H. (27), Hartz-IV-Empfänger aus Kassel zieht aus seiner Wohnung zunächst zu einem Freund, dann in eine andere Stadt, ohne die Behörden vom Umzug zu informieren. Folge: Mietzahlungen und Hartz-IV-Regelsatz werden rückwirkend vom Amt zurückgefordert, weil der Mann seiner Auskunftspflicht nicht nachkam.
    Was die BILD verschweigt:
    Hierbei handelt es sich klar erkennbar um keine Sanktion, sondern die Rückforderung einer Überzahlung wegen Wechsel der Zuständigkeit durch den Umzug.
    Hier lügt die BILD.

    Zitat:
    Aaron B. (23) aus Berlin bekommt Arbeitslosengeld II. Die Arbeitsagentur vermittelt ihm einen 1,50-Euro-Job als Möbelpacker, doch Aaron bricht ab. Strafe: 30 Prozent weniger Stütze, bis er wieder arbeitswillig ist.
    Was die BILD verschweigt:
    Ein 1,50-Euro-Job als Möbelpacker verstößt klar erkennbar gegen die gesetzlichen Vorschriften für 1€ Jobs, wonach ein 1€-Job keinesfalls auf dem 1. Arbeitsmarkt angesiedelt sein darf.
    Ein Job als Möbelpacker ist klar erkennbar unzweifelhaft eine Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt, die gegen Arbeitslohn als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wird.
    Dieser 1,50-Euro-Job als Möbelpacker war also klar rechtswidrig, es hätte diesen 1,50-Euro-Job gar nicht geben dürfen. Damit war der Abbruch der Maßnahme rechtlich gerechtfertigt und die Sanktion ist rechtswidrig. Außerdem steht Aaron für die Zeit, in der er als Möbelpacker gearbeitet hat, sogar eine Bezahlung nach Tariflohn zu, wie das BSG vor wenigen Tagen urteilte (B 14 AS 98/10).
    Aaron war also keinesfalls arbeitsunwillig, sondern hat nur einen rechtswidrigen 1,50-Euro-Job als Möbelpacker verweigert. Hier lügt die BILD also.

    Zitat:
    Nina J. (48), arbeitslose Sekretärin aus Hamburg, lehnt eine Arbeit als Putzfrau ab. Ihr wird Hartz IV für drei Monate um 30 Prozent gekürzt. Danach nimmt sie den Job an. Sonst wären ihr weitere 30 Prozent gekürzt worden.
    Was die BILD verschweigt:
    Wegen der Weigerung der Annahme eines konkreten Jobs kann man nur einmal (pro Job) sanktioniert werden.
    Hier lügt die BILD, denn eine zweite Sanktion für ein und das selbe Jobangebot ist unzulässig und wäre absolut rechtswidrig.

    Zitat:
    Friedrich S. (41) aus Herford ist arbeitsloser Journalist und Hartz-IV-Empfänger. Stellenangebote des Jobcenters "vergisst" er regelmäßig. Folge: Das Amt kürzt dem Alleinerziehenden für drei Monate den Regelsatz um 312 Euro.
    Was die BILD verschweigt:
    Eine Sanktion in Höhe von 312€ aufgrund der genannten Pflichtverletzungen ist rechnerisch und rechtlich unmöglich.
    Die erste Sanktionsstufe beträgt bei solchen Pflichtverletzungen 30% (hier = 108€, seit 01.04.2011: 109€), die zweite 60% (hier = 216€, seit 01.04.2011: 218€). Bei der dritten Sanktionsstufe entfällt das ALG II (Regelsatz+Unterkunftskosten) komplett.
    Hier lügt die BILD, oder die Sanktion war rechtswidrig.

    Fazit:
    Von den angeblichen 5 Sanktionen ist eine tatsächlich gar keine und mindestens 3 von den 4 Sanktionen sind unzulässig oder erlogen.
    Die einzige Schande, die hier vorliegt, ist die absichtliche und vorsätzliche sowie hemmungslose Falschinformation der BILD-Leser und die damit bezweckte Hetze gegen ALG II-Empfänger.
    Denn lediglich eine Einzige der genannten Sanktionen (Nr. 4 der obigen Aufzählung) ist nach den von der BILD dazu genannten Fakten rechtlich zulässig gewesen.

    Hier wurden zum wiederholten Male die Leser kackdreist mit Falschinformationen gefüttert, um hemmungslos gegen ALG-II-Bezieher hetzen zu können. Die geBILDeten Leser, die i. d. R. keinen Plan vom SGB II oder anderen Gesetzen haben, saugen diesen Unsinn mit dem Frühstücks-Kaffee auf und bis zur Mittagspause glaubt auch der Letzte zu wissen, wo angeblich die Verursacher allen Übels zu finden sind.

    Tja, liebe GeBILDeten, wenn ihr euch wirklich informieren und die Wahrheit wissen wollt, dann macht die Augen auf! Schaut euch um, denn der nächste ALG-II-Bezieher ist sicher nicht weit. Wenn ihr diese Betroffenen mal höflich ansprechen würdet und bereit wärt, nur 10 Minuten eurer Zeit zu opfern, um tatsächlich zuzuhören, dann gäbe es vielleicht noch eine Chance.

    Doch solange ihr eure Nasen ausschließlich in solche Blätter steckt, werdet ihr keine Wahrheiten erfahren, denn die Sicht bleibt euch verBILDet.

  • Gift-Alarm im Jobcenter

    Von meinem lieben Blogfreund LeftofLife übernommen.
    Und ich schließe mich an "Es wird Zeit" höchste Zeit!

     

    Wie gestern die OTZ.de berichtete, tauchte am Nachmittag des Donnerstag im Jobcenter Jena ein ominöser Brief auf, der ein weißliches Pulver enthielt und mit einem Totenkopf gekennzeichnet war.
    Das Jobcenter Jena ist unter dem Namen Jenarbeit bekannt. Ich dachte bislang immer, das hieß "Jenseits von Arbeit", aber man lernt ja nie aus. Doch zurück zum Thema.

    Nun musste das Amt also teilweise geräumt werden und die Sachbearbeiter wurden angewiesen, nur ganz dezent in Panik zu geraten, was ihnen auch mühelos gelang. Schließlich war es nicht ganz einfach, zu so unerwarteter Stunde wieder wach zu werden und den müden Leib aus dem Sessel zu hieven.

    Doch mal im Ernst. Ich kann den Betroffenen / die Betroffene durchaus verstehen. Wie Menschen in den Jobcentern täglich bedroht, gequält und entwürdigt werden, ist allgemein bekannt. Das Jobcenter Jena bildet da sicher keine Ausnahme. Menschen, die nicht mehr wissen, wie sie ihre Kinder ernähren sollen, wie sie ihre Rechnungen bezahlen sollen, woher sie das Geld für die Miete nehmen sollen usw., kommen auf eigenartige Ideen. Da wird schon mal ein Löffel Mehl mit einem Löffel Zucker vermischt und zu Giftpulver gemacht, oder man greift sich eine Axt und zertrümmert das öffentliche Schlafzimmer des Sachbearbeiters.

    Doch was bringen uns derartige Aktionen, so verständlich sie im Einzelfall auch sein mögen. Wie schnell erklären irgendwelche verdrehten Richter, aufgehetzte Reporter oder fehlgeleitete Politiker die "Täter" zu Terroristen und schon sind alle Opfer des Hartz IV Terrors kleine Terroristen. Die BILD wird es uns danken.

    Warum kommt es zu solchen Einzelunternehmungen? Die Menschen brauchen ein Ventil und da sie ganz allein stehen, fällt ihnen nichts weiter ein. Es gibt keinen Zusammenhalt. Wir müssen lernen gemeinsam gegen den Terror der Jobcenter anzugehen. Wir brauchen starke Gruppen, die die Sachbearbeiter als das hinstellen, was sie sind: die wahren Täter, die nur fremd gesteuert handeln können und beim eigenen Denken total gelähmt sind.

    Wir sollten anfangen, uns kontinuierlich über die Sachbearbeiter lustig zu machen, sie zu Witzfiguren degradieren, sie klein zu machen. So lange, bis auch die Öffentlichkeit einspringt. Alle sollten Gemeinsam kämpfen.

    Es wird Zeit!

     

  • Mann randaliert mit Axt in Jobcenter

    Berlin (dpa/bb) - Ein 34-jähriger Mann hat in einem Jobcenter in Berlin-Tempelhof randaliert und mit einer Axt um sich geschlagen. Hintergrund dürfte ein negativer Bescheid der Behörde sein.

    Hier weiterlesen

  • Ich habe mich entschlossen ein Hund zu sein ......

    ...... smilie_girl_004Also wirklich, Sachen gibts die gibts gar nicht !

     

    Lacher vorm PCBitte klicken ... Hier !

     

    Nicht das ihr denkt ich hab' was gegen Schwule, mitnichten, aber soetwas geht ja garnicht. Also, falls Interesse besteht  Pfeifer

     

    PS: Danke Benjamin, Du hast mir meinen Abend gerettet, denn ich konnte endlich mal wieder herzhaft lachen !

  • Der Spruch des Tages vom Sozialticker

    Diesmal geht es um diesen lumpigen Zettel, um in der Gesellschaft gebrandmarkt vorgeführt zu werden:

    Antrag Bildungspaket

    Und was sagt man aus dem Ministerium dazu ?

    “Die Familien, die in Hartz IV leben, die sind ja geübt darin, Anträge zu stellen”, verteidigt sich Arbeitsministerin von der Leyen bei n-tv.

    Und was sagt der Sozialticker dazu ?

    “Stecken Sie sich doch ihr Bildungsverarschungs, Kennzeichnungs- und Diffamierungsprogramm in den Allerwertesten und beginnen Sie zuerst mit der Umsetzung des Urteils vom BVerfG als ersten Schritt … eine Offenlegung und Transparenz der Regelsätze, worauf ein repressions- und sanktionsfreier Anspruch besteht !!!”

    Und was sagen die Leser dazu ? Hier beim Sozialticker gleich eine Antwort geben!

  • Bildungs -und Teilhabepaket | Verarschung sondergleichen! Pfui Frau von der Leyen!

    Man kann es gar nicht oft genug sagen und auch nicht oft genug mit Artikeln darauf hinweisen!


    Deutliche Worte zum gescheiterten Bildungspaket

    Der Präsident des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes findet im ZDF-Videointerview deutliche Worte zum gescheiterten Bildungspaket. Denn wenn ohnehin nicht klar ist, ob man beim Jobcenter, Sozialamt oder bei der Kommune einen Antrag stellen muss und die Gesetze in allerletzter Minute zusammen gezimmert wurden, muss man sich über die Folgen kaum wundern.

    Ich hatte diese Behördenmitteilung ja schon mal verlinkt, denn sie ist geradezu exemplarisch. Zitat: "Für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes wurden 6 Stellen ausgeschrieben, die allerdings frühestmöglich ab Mai 2011 besetzt werden können. In der Übergangszeit stehen den leistungsberechtigten Potsdamerinnen und Potsdamern 3 Mitarbeiterinnen für die Antragsannahme und -ausgabe sowie für weitere Anfragen zur Verfügung.” Die Stadt Potsdam hat über 150.000 Einwohner, darunter sicherlich 20.000 Kinder. Wenn dafür sagenhafte 3 Mitarbeiter zuständig sind, dann Halleluja.

    Und was macht CDU-Arbeitsministerin Von der Leyen? Will jetzt Reklame per Post verschicken. Zwei Millionen Briefe, die neben den Aldi-Prospekten und Sonntagszeitungen ungeöffnet ihren Weg ins Altpapier finden werden. Diese Werbe-Millionen sind wahrlich prima angelegt. Und hätten wir einen Rechtsstaat, würde die Staatsanwaltschaft mal überprüfen, welche Werbefirma dafür eingespannt wird. Sicherlich lassen sich filzige Querverbindungen nachweisen.

    Ach ja, mehrere Werbespots werden ebenfalls gedreht und sollen in den Kinos (!) laufen. Nicht nur, dass hier weitere Millionen in Werbefirmen verschwinden - nein, der Regelsatz ist auch nachweislich derart niedrig, dass die Betroffenen sicherlich überall zu finden sind, aber garantiert nicht im Kino. Ich zitiere da nur mal eine Passage aus meinem Lesebefehl von gestern:

    Quelle

  • Immer mehr rechtswidrige Hartz IV Sanktionen

    Rechtswidriger Anstieg der Hartz IV Sanktionen

    20.04.2011

    In großen Lettern prangte es gestern in der Bild-Zeitung: „Immer mehr Santionen gegen Hartz IV Empfänger“. Allein im letzten Jahr wurden rund 830.000 Sanktionen mit Leistungskürzungen gegen Bezieher des Arbeitslosengeld II verhängt. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit sei dies eine Zunahme von ca. 14 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum 2009. „Ein neuer Rekord“, sagt die Bundesagentur für Arbeit.

    Nun pflegt man bei Springers Presse gern darüber zu wettern, dass Hartz IV Betroffene angeblich „Arbeitsverweigerer“ sind. Doch die Zahlen sprechen hier eine deutlich andere Sprache. Denn schaut man sich die Statistik genauer an, so ist hier ein sogar ein leichter Rückgang zu verzeichnen. Laut der Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe e.V. (BIAJ) wurden Sanktionen aufgrund einer Weigerung „zumutbare Arbeit nach § 16 (3)“ in genau 99.642 der Fällen ausgesprochen. Das ist im gemessen an allen Leistungskürzungen ein Anteil von 13,7 Prozent und ein leichter Rückgang um 0,1 Prozent.

    Vielmals rechtswidriger Leistungsentzug

    Doch der eigentliche Skandal sind die Sanktionen selbst, wie auch die stellvertretende Vorsitzende der Linken, Katja Kipping erklärte. So kritisierte die Politikerin vor allem die neuerliche Kampagne der Bild. „Das ist eine Kampagne, um von der katastrophalen neuen Gesetzgebung und Umsetzung der Hartz-IV-Regelungen abzulenken. Erinnert sei an den verfassungswidrigen Regelsatz und das Desaster beim Bildungs- und Teilhabepaket“ sagt Kipping.
    Denn vielmals sind ist der Leistungsentzug nach geltenem Gesetz völlig rechtswidrig. „Fast 38 Prozent der Widersprüche gegen Sanktionen wurde im Jahr 2010 voll stattgegeben.“ Und in rund 55 Prozent der Klagen gegen Sanktionen vor den Sozialgerichten konnten die Betroffenen Erfolge erstreiten.

    Interne Quotenvorgabe für Sanktionen

    Gegenüber "gegen-hartz.de" bestätigte unlängst ein leitender Angestellter des Jobcenters Hannover, dass die Sachbearbeiter interne Vorgaben erhalten, in denen eine „Sanktionquote“ vorgegeben wird. Das bedeutet in der Realität, dass viele Sanktionen erteilt werden, obwohl die Sanktion als solches rechtswidrig ist. Die meisten Betroffenen nehmen allerdings die rechtswidrige Praxis hin und scheuen den Weg zum Sozialgericht, um den Sachbearbeiter nicht „zu verärgern“. (gr)

    Quelle: Gegen Hartz

  • Das Leyengedicht

    Die Kinder, die Kinder, ich kann‘s nicht mehr hören,
    es kommt mir so vor, als ob Sie drauf schwörn.

    Sie lügen den Betroffenen dreist ins Gesicht,
    doch wir wissen was Ihre Fratze verspricht!

    Elend, Armut das volle Programm,
    wollen Sie verkaufen mit ihrem Tamtam.

    Wie kann man mit Betrug und Hohn,
    denn Kinder aus der Armut holn!?

    Ich nenne das täuschen, tricksen und tarnen,
    davor kann man die Menschen nur warnen.

    Ich bin es leid Ihre Lügen auf die Sie so schwörn,
    stets und ständig in den Medien zu hörn!

    Ich hoffe auch das Bundesverfassungsgericht,
    erkennt bald Ihr arrogantes Lügengesicht!


    Pinoculla

  • Über Dresden lacht die Sonne, über den Rest die ganze Welt

    Übernommen vom  Nachrichtenspiegel online das unabhängige Bloggermagazin!

     

    Sehr geehrter Herr Frank Steffel ( Mitglied des Bundestages Fraktion CDU/CSU)

    Betrifft: “Bildungsgutscheine lassen sich nicht versaufen”

    Ihre Unterstellung, Hartz IV Eltern nehmen die Möglichkeit des sogenannte Bildungspaketes nicht war, weil sich die Bildungsgutscheine nicht versaufen und verrauchen lassen, bedarf einer Antwort.
    Sie vermuten, “dass viele Eltern aus Hartz-IV-Familien die Gutscheine nicht wollen, weil sie sich nicht zu Bargeld machen ließen.“. Und weiter stellen Sie fest : “Die Bildungsgutscheine sind ausschließlich für das Wohl der Kinder, man kann sie nicht für Nikotin und Alkohol benutzen“.

    Es bleibt festzustellen, dass Sie dies vermuten, beweisen können Sie Ihre Aussagen nicht. Oder schließen sie hier von sich auf andere?
    Für Sie ist also die Mehrheit der Hartz IV Bezieher anscheinend Alkoholiker, Nikotin-Abhängige und verantwortungslose Eltern.
    Das kann nur ein Bundestagsabgeordneter sagen, welcher jeden Monat durch einen Griff in die Tasche der Steuerzahler Abgeordneten Bezüge in seine eigene Tasche stecken kann, egal was er für einen Schwachsinn von sich gibt. Ihre Wortmeldung könnte auch darin begründet sein, dass Sie als Totalversager 2001 im Berliner Wahlkampf gegen Klaus Wowereit (SPD) antraten. Doch Ihre Strategie,sich als “Kennedy von der Spree” zu vermarkten, ging nicht auf. Für die CDU holten Sie 2001 nur knapp 24 Prozent der Stimmen, Wowereit siegte mit knapp 30 Prozent (für den hab ich auch nichts übrig).
    Und noch ein Hinweis bezüglich Alkoholabhängiger Hartz IV Empfänger: Diese haben ja leider in ihren Reihen viele prominente Vorbilder. Zum Beispiel Ihren Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder.
    Volker Kauder, “Botschafter des Bieres 2010″ hatte nach dem Fassbieranstich zum Mikrofon gegriffen und den 2700 Gästen berichtet: “Wenn ich ein Achtel Wein im Jahr trinke, dann ist das viel. Aber zwei, drei Weizenbier am Tag -die müssen einfach sein.”
    Ja Herr Steffel, das erklärt so manche Aussage von CDU/CSU Politikern im Deutschen Bundestag, wie Sie einer sind. Vielleicht wäre es ratsam, wenn Politiker im Bundestag sich einen Alkoholtest unterziehen, bevor sie etwas von sich geben.

    Abschließend, möchte ich noch eine der berühmtesten Sprachschätze in der Bundestagsgeschichte, dessen Inhalt keinesfalls aufgrund zu hoher Komplexität missverstanden werden konnte, von Ex-Außenminister Joschka Fischer (B90/Grüne) wiedergeben, welcher in abgewandelter Form für den EINEN oder ANDEREM Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und FDP zutreffen ist:
    „Mit Verlaub, Herr Präsident, Sie sind ein Arschloch“.

    (Quelle)

  • Von der Leyen muss sofort umsteuern

    „Die Mogelpackung „Bildungspaket“ wird durch verspätete Briefe an Eltern oder gar Schuldzuweisungen nicht besser“, erklärt die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Diana Golze, zu den neuerlichen Versuchen der Arbeitsministerin Ursula von der Leyen, das Chaos in der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes unter Kontrolle zu bringen. Golze weiter:

    „Die Ministerin muss endlich anerkennen, dass ihr Bildungspaket an der Lebenswirklichkeit der Kinder vorbeigeht. Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, wie sie Kinder und Jugendliche als unterstützende und begleitende Förderung benötigen, lassen sich nicht in statistische Abrechnungsvorgaben pressen.

    Wer monatelang die Betroffenen derart verunsichert und verwirrt, wie es von der Leyen mit dem Hin und Her bei der Hartz IV Reform getan hat, sollte sich dann hüten, mehr Eigenverantwortung bei den betroffenen Eltern einzufordern. In der Absicherung der Informationspflicht trägt zunächst erst einmal sie selbst und niemand sonst die Verantwortung.

    DIE LINKE bleibt dabei: Das Bildungspaket ist von vornherein falsch gedacht. Leistungen für Bildung und Teilhabe gehören zum Alltag von Kindern und Jugendlichen und damit über den Regelsatz ausgezahlt.“

    Quelle

    Ist ja alles schön und gut. Ich bin es aber leid, dass von den Linken immer nur das übliche bla bla kommt und sich aber rein gar nichts  ändern! Es sind immer schöne Reden von den Linken, aber bei diesen Reden bleibt es dann auch!

  • Informationspflicht zum Bildungs-und Teilhabepaket laufen als Spot im Kino!

    Es ist nicht zu fassen!
    Frau von der Leyens perfide PR- Strategie mit ihren heile Welt Videos laufen doch tatsächlich als Spot im Kino!

    Wenn man bedenkt, wie viel so ein Kinobesuch kostet, dann fragt man sich, wen will sie damit erreichen ? Das eigentliche Zielpublikum (Eltern, die Hartz IV, ALG2-Bezieher) sicherlich nicht!!

     

     


  • Die Linke: Sanktionen bei Hartz IV aussetzen

    DIE LINKE: Sanktionen bei Hartz IV aussetzen: Terminverstöße rechtfertigen keinen ALG II Leistungsentzug

    21.04.2011

    Die Linke Fraktion im Regionalverband Saarbrücken hat sich dafür ausgesprochen, die Sanktionen und Leistungskürzungen gegen Hartz-IV-Beziehende auszusetzen. „Die Kürzungskeule“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Manfred Klasen, müsse so lange ausgesetzt werden bis die Hartz-IV-Regelungen durch ein „menschliches“ Leistungs- und Vermittlungsgesetz ersetzt würden.

    Manfred Klasen, der auch Mitglied der Trägerversammlung des Jobcenters Saarbrücken ist, verweist auf die schwerwiegenden Folgen, die mit der teilweisen oder gänzlichen Streichung von Leistungen verbunden seien. Dies könne, insbesondere auch bei Jugendlichen und Heranwachsenden, zu Obdachlosigkeit, Verelendung und zu Gesetzesverstößen führen.

    Es müsse bedacht werden, dass die Personen auch ohne staatliche Leistungen irgendwie weiterleben müssten. Die damit verbundenen Folgen für die Betroffen, wie für die Gesellschaft, seien nicht zu unterschätzen. Schon jetzt müssten sich landauf landab dutzende von Hilfsorganisationen auch mit den Folgen der unverantwortlichen Sanktionspolitik herumschlagen. Diese Einrichtungen würden in der Regel neben Spenden mit öffentlichen Mitteln am Leben erhalten.
    Zudem zeige eine Sanktionsquote von gerade einmal 2,6 Prozent, dass die Arbeitsmoral unter den Arbeitslosen offensichtlich sehr hoch sei. „Terminversäumnisse“, die für einen großen Teil der Sanktionen verantwortlich sind, „berechtigten nie und nimmer zum Entzug der Grundsicherung für arme Arbeitslose“, so Klasen.

    Fraktionsvorsitzender Jürgen Trenz forderte erneut flächendeckende Mindestlöhne und ein Ende des Missbrauchs in der Leiharbeit. Zudem müssten die Zumutbarkeitsregelungen bei der Aufnahme von Arbeit wieder verbessert werden. Derzeit sei gesetzlich alles zumutbar, was nicht offensichtlich krank mache oder moralisch verwerflich sei.
    „Bei ausreichendem Mindestlohn, der Eindämmung von Leiharbeit und Minijobs sowie zumutbaren Arbeitsbedingungen sind Sanktionen und entsprechende Drohungen gegen Hartz-IV-Beziehende gegenstandslos.“ (pm)

    Quelle: Gegen Hartz

  • Frohe Ostern !

    Ich wünsche Euch allen Frohe Ostern !

    Untern Baum im grünen Gras
    sitzt ein kleiner Osterhas`!
    Putzt den Bart und spitzt das Ohr,
    Macht ein Männchen, guckt hervor.
    Springt dann fort mit einem Satz
    Und ein kleiner frecher Spatz
    Schaut jetzt nach, was denn dort sei.
    Und was ist´s? Ein Osterei!


     

    ostern1

  • Von der Leyen will Hartz-IV-Familien anschreiben

    Wegen der Anlaufschwierigkeiten beim Bildungspaket für bedürftige Kinder will Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) nun alle betroffenen Familien schriftlich auf die Angebote hinweisen. "Bildung der Kinder ist der Weg aus Hartz IV. Das wissen die allermeisten Eltern, aber nicht alle sind darin geübt, die richtigen Angebote zu finden", sagte sie der "Passauer Neuen Presse". "Deswegen halte ich es für richtig, jede Hartz-IV-Familie einzeln anzuschreiben."

    Weiterlesen


    Ich möchte es mal mit Maru's treffenden Worten sagen,

    " Die Hinterfotzigkeit einer Ursula von der Leyen nimmt kein Ende"

  • Neue Runde gegen Hartz – Betroffene wurde mit neuer Hetzkampagne eingeläutet

    Bild schlägt zu und die "blöd geBILDeten" kann man wunderbar ablenken vom verfassungswidrigen Regelsatz und der Mogelpackung beim Bildungs- und Teilhabepaket! Wie blöd geBILDet muss man eigentlich sein, um nicht zu merken , dass man täglich manipuliert abgerichtet, dressiert wird - und man nur einen Schuldigen sucht, der für diese ganze widerliche Politik hinhalten soll!

    Aber auch Ihr da, die Ihr mit hetzt, Ihr werdet eines Tages aufwachen und Euch im Arbeitsdienst eines Sozialdarwinismus wiederfinden!
    Denn auch vor Euch macht man keinen Halt!


    Die Bildzeitung veröffentlicht, anders als die Agentur für Arbeit, undifferenziert die neueste Sanktionsstatistik, CDU-Politiker erwägen ernsthaft, die Zivildienstleistenden durch ALG II – Empfänger zu ersetzen und das Bundesministerium für Arbeit genehmigt ausdrücklich Arbeitnehmerüberlassung, also Leiharbeit im Rahmen der „Bürgerarbeit“, um möglichen Tarifkonflikten aus dem Weg zu gehen. Eine neue Runde des Drucks auf Langzeiterwerbslose ist eingeläutet.

    „Wider besseres Wissen hetzt die Bildzeitung wieder einmal gegen Erwerbslose. Bei ihrer Verbreitung der Sanktionsstatistik „vergisst“ sie zu erwähnen, dass höhere Fallzahlen ausschließlich einer besseren Bearbeitung geschuldet sind, dass fast 38 Prozent der Widersprüche gegen Sanktionen im Jahr 2010 voll stattgegeben wurde, dass rund 55 Prozent der Klagen gegen Sanktionen gewonnen wurden. Die Bildzeitung versteht sich offenbar als Steigbügelhalter der schwarz/gelben Regierung, die den Druck auf Langzeiterwerbslose weiter erhöhen will.“ erklärt Werner Schulten, Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV und Mitglied des Parteivorstandes der LINKEN. „Offenbar hat der im Herbst ausgebliebene Massenprotest gegen die größtenteils von Hartz IV – Betroffenen zu tragende Kürzungsorgie, offiziell Sparpaket genannt, die Regierung ermuntert, weiter an der Schraube zu drehen. Nicht genug, dass mit der schäbigen 5-Euro-Regelsatzerhöhung, die in Wirklichkeit eine weitere Kürzung des ohnehin nicht ausreichenden ALG II – Satzes bedeutet, ungeachtet der Verfassungsgerichtsvorgaben, auf dem Rücken der Betroffenen parteipolitisches und haushälterisches Schmierentheater gespielt wurde, jetzt sollen die „faul in ihrer Hängematte Verharrenden“ endlich ihren Beitrag leisten zum Aufschwung der Wirtschaft. Von dem allerdings nur wenige Reiche profitieren. Statt vernünftig entlohnte Erwerbsarbeitsplätze zu schaffen, werden so weiterhin reguläre Arbeitsplätze in mit 900 Euro brutto entlohnte Sklavenplätze umgewandelt. Als nächstes folgt sicher der Vorschlag, fehlende Freiwillige bei der Bundeswehr durch „Bürgerarbeiter“ aufzustocken. Man braucht für die neue „Verteidigungs“-Strategie schließlich Kanonenfutter weltweit.“

    Schulten weiter: „Zum Glück gibt es noch einige unabhängige Richter. So hat das Bundessozialgericht vor wenigen Tagen entschieden, dass bei Arbeitsgelegenheiten, dazu zählen u.a. 1-Euro-Jobs, das Jobcenter die „Zusätzlichkeit“ der verrichteten Arbeit zu beweisen habe und sprach einem Kläger einen Ersatzanspruch gegen das Jobcenter Mannheim in Höhe der tariflichen Entlohnung zu (Az.:  B 14 AS 98/10 R). So werden hoffentlich auch die Verfassungsrichter beim Regelsatz den Hartz IV – Parteien einen dicken Strich durch die Rechnung machen. Ohne unabhängige Richter und ohne unser Grundgesetz wären wir sehr nahe an einem neuen Arbeitsdienst.“

    Quelle: Scharf Links

     

  • Auch Sohnemann weiß bescheid ....

    .. kürzlich bastelte Sohnemann so für sich hin und da kams ihn in den Sinn!

    Lügen Uschi

     

  • Hartz IV: Aus für 1-Euro-Jobs und Bürgerarbeit?

    Hartz IV: Aus für 1-Euro-Jobs und Bürgerarbeit?

    19.04.2011

    Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel haben ALG II - Empfänger (Hartz IV), die als 1-Euro-Jobber zum Beispiel mit Aufsammeln von Müll und Unrat im Stadtgebiet, Park oder Wald beschäftigt werden, einen Anspruch auf tarifliche Entlohnung gegenüber dem JobCenter. Nach dem Urteil des BSG muss die Behörde nachweisen, dass die Arbeit "zusätzlich" ist. Die oben aufgeführten Arbeiten zählen nach dem Urteil des BSG nicht hierzu, sondern sind originäre Aufgaben der Gemeinde. Das Urteil ist bisher noch nicht veröffentlicht, aber RA Möbius hat hierzu bereits einen Artikel verfasst:

    Aus für 1-Euro-Jobs?
    Das Bundessozialgericht hat am 13. April 2011 zwei richtungsweisende Urteile verkündet, die in der Praxis das Aus für „Arbeitsgelegenheiten bzw. so genannte 1-Euro-Jobs“ bedeuten könnten (B 14 AS 98/10 R; B 14 AS 101/10 R). Wenn das Jobcenter nicht nachweisen kann, dass die ausgeübte Arbeitsgelegenheit (1-€-Job) wirklich „zusätzlich“ ist, steht dem ALG II-Empfänger gegen das Jobcenter ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch zu. Die Behörde muss dem ALG II–Empfänger dann in der Regel den üblichen Tariflohn nachzahlen. Für das Jobcenter dürfte daher die Vergabe von „1-€-Jobs“ zu einem teuren Bumerang und hohen finanziellen Risiko werden, da das Merkmal der Zusätzlichkeit nur auf die wenigsten Arbeitsgelegenheiten zutrifft.

    Selbst von der Behörde als zusätzlich bezeichnete Arbeiten wie die Tätigkeit als "Hilfsarbeiter bei der "Aktion "Saubere Stadt" - Aufsammeln von Müll und Unrat im Stadtgebiet, Park oder Wald" gehört in der Regel zu den originären Aufgaben der Gemeinde, stellt also in der Praxis keine wirklich zusätzliche Arbeit dar. In einigen Städten wurden „1-€-Jobber“ gar rechtswidrig für Abriss- oder Bauarbeiten herangezogen. Derartige Auswüchse dürften der Vergangenheit angehören, da solche Tätigkeiten nicht mehr den Anforderungen an die Zulässigkeit einer „Arbeitsgelegenheit“ entsprechen. Die neuen Urteile sind zu begrüßen, da durch einige Arbeitsgelegenheiten den „echten“ Firmen und Handwerksbetrieben Aufträge verloren gingen und somit reguläre Arbeitsplätze gefährdet waren.

    Soweit also ein ALG II–Bezieher zu einem „1-Euro-Job“ herangezogen werden soll, muss genau geprüft werden, ob diese Tätigkeit wirklich den gesetzlichen Anforderungen entspricht, der Bürger also die Arbeitsgelegenheit ohne Sanktion verweigern oder auch einen Anspruch auf tarifliche Vergütung haben kann. Eine anwaltliche Beratung ist bei derartigen Konstellationen kaum zu ersetzen. Die Kosten hierfür können in der Regel für ALG II – Empfänger über Beratungshilfe gedeckt werden. Ein Antrag auf Beratungshilfe ist beim Amtsgericht zu stellen, beim Anwalt sind bei entsprechender Bewilligung lediglich 10 Euro Eigenbeteiligung zu zahlen. (Maurer & Möbius – Rechtsanwälte – Markt 20, Eisenach, Werner Schulten, Mitglied des Parteivorstandes DIE LINKE Bundessprecher der BAG Hartz IV)

    Quelle: Gegen Hartz

  • Veränderungen | Ein Bericht über die Informationsveranstaltung des DGB in Nordhausen

    Klick auf Bild zum vergrößern

    Bürgerarbeit_19_04_11


    Es vergeht kaum ein Monat, an dem Frau von der Leyen keine Änderungen an den Hartz-Gesetzen vornimmt, besonders im Bezug auf Sanktionen. Aus diesem Grund bietet der DGB in regelmäßigen Abständen Informationsveranstaltungen an. Eine solche fand am 14.04.11 statt, durch Frau Gisela Bielawski vom Hartz IV Hilfe- Sozialberatung Förderverein und Herrn Meyer von der IG-BAU wurden die doch zahlreich erschienenen Interessenten mit den neuen Veränderungen vertraut gemacht.

    Zur Sprache kam auch das leidliche Thema "Optionskommune", von der sich die Nordhäuser Politiker anscheinend noch nicht verabschiedet haben. Trotz finanzieller Schieflage des Kreises, versucht man mit allen Tricks, doch noch "Optionskommune" zu werden, man will unbedingt etwas von den Geldsegen ab haben. Der Verdacht, dass sich der Kreis auf Kosten der Bedürftigen sanieren will, verstärkt sich immer mehr.

    Da geht das Gerücht der Mietpauschale durch das Land. Einen vernünftigen Mietspiegel gibt es bis heute noch nicht. Seit 2008 bastelt man an einen solchen herum, konkrete Zahlen gibt es immer noch nicht. Von den Nordhäuser Jobcenter ist nur immer wieder zu hören, wie so ein Mietspiegel aus zu sehen hätte und was man alles zu bedenken habe, mit Zahlen kann man nicht aufwarten.

    Wieso beauftragt man eigentlich das Jobcenter mit der Erstellung eines Mietspiegels, liegt hier nicht eine Vorteilsnahme seitens des Jobcenters vor, oder sehe ich das falsch? In den Medien wurden Zahlen veröffentlicht, die besagen, dass man in Zukunft mit 4,50 € bis 4,60 € pro Quadratmeter rechnen muss. Ich kann ihnen heute schon sagen, dass man mit diesen Wert nicht zurecht kommen wird, er ist zu niedrig angesetzt und viele der am Mietspiegel, Beteiligten wissen das. Oder ist das eiskalte Berechnung?

    Ein weiterer Einwurf lautete, das es durch die Miet- und Heizkostenpauschalierung zu einer Art Gettoisierung komme, viele Bedürftige befürchten, dass sie auf den Miet- und Heizkosten sitzen bleiben.

    Kommen wir zu den so genannten Bildungspaket welches in meinen Augen eine Mogelpackung ist und das nicht nur in meinen Augen, immer mehr Experten sehen das so. Niemand wird von seitens der Jobcenter und den anderen beteiligten Ämter ausführlich aufgeklärt. Hier habe ich eher das Gefühl, durch nicht Aufklärung, möchte Frau von der Leyen erreichen, dass nur Wenige von dem Angebot Gebrauch machen,oder? So kann man wegen zu wenig Inanspruchnahme das ganze Paket wieder an Acta legen, wie man im Amtsdeutsch zu sagen pflegt.

    In der Tat wäre ein solches Bildungspaket auch nicht nötig, wenn man die Schulpläne richtig reformieren würde. Immer mehr Lehrkräfte kritisieren die zum Teil sehr schlechten Bedingungen, unter den sie unterrichten müssen, von den vielen Ausfallstunden will man gar nicht erst reden.

    Kommen wir zu der so viel gerühmten Bürgerarbeit, wie nicht anders zu erwarten, hat sich das ganze als ein RIESENFLOP heraus kristallisiert. Von 34.000 angestrebten Stellen, sind nach meinen Informationen 1.400 umgesetzt wurden. Genau aus dieser Pleite heraus werden nun die Kriterien immer weiter aufgeweicht. Es gibt keinen Tariflohn, wie angekündigt auch darf man die Betroffenen an Arbeiterüberlassungsfirmen abgeben. Somit schafft man beste Möglichkeiten für Dumpinglöhne und schafft sich ein billiges Arbeiterheer, um nicht zu sagen "MODERNE SKLAVEN".

    Am Rande sei noch eins vermerkt die beiden CDU-Mitglieder und Sozialexperten Carsten Linnemann und Peter Tauber, lassen zur Zeit prüfen, ob man nicht Hartz-IV-Empfänger als Ersatz für die wegfallenden Zivildienstleistende einsetzen sollte. Ja so sind sie unsere Politiker, auf der einen Seite beschimpfen sie die Hartz-IV-Empfänger als Schmarotzer, Trinker, Faulenzer und vieles mehr, aber auf der anderen Seite will man ihnen kranke und pflegebedürftige Menschen anvertrauen. Da muss die Frage, was sind das für Sozialexperten, schon erlaubt sein, oder?

    Sie sollten einmal hören, was die Politiker ALLER PARTEIEN so über die Hartz-IV-Empfänger sagen, wenn man sich unter sich glaubt. Selbst von vielen LINKEN Politikern können sie so manches hören. Selber glaube ich, das jede Partei die Hartz-IV-Empfänger nur für Populistische Zwecke ausnutzt. Noch eins unseren Politikern empfehle ich, dass sie sich einmal in der Woche eine Sendung von Volker Pispers ansehen.

    Zum Schluss wieder ein Zitat.
    "Ein wenig Leidenschaft beflügelt den Geist, zu viel löscht ihn aus." Das sagte ein Politiker zum Rücktritt von Werner Schnappauf.

     


    Harald Buntfuß

  • Unsere Kinder sind keine Bettler, Frau von der Leyen!!

    Unsere Kinder brauchen kein verlogenes Bildungspaket!
    Unser Kinder brauchen keine stigmatisierende Gutscheinscheinpraxis!
    Unsere Kinder brauchen keine Gängelung und Bevormundung.
    Unsere Kinder brauchen keine Diskriminierung!
    Unsere Kinder brauchen diese widerliche Mogelpackung, die sie als Bildungs-und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben verkaufen wollen, nicht!

    Was unser Kinder brauchen, ist ein menschenwürdiges Existenzminimum wovon sie leben und ihre Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben selbst bestimmen können, ohne betteln zu müssen!

    Merken sie sich eins Frau von der Leyen,

    "Unsere Kinder sind keine Bettler"

  • Von der Leyen plant Runden Tisch zu Hartz-IV-Bildungspaket

    Na da dürfen wir ja gespannt sein.

    Berlin — Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will mit kommunalen Spitzenverbänden und Bundesländern über Anlaufschwierigkeiten des Bildungspakets für Kinder aus Hartz-IV-Familien beraten. Ein Runder Tisch solle direkt nach Ostern tagen, sagte von der Leyen laut ARD-Hauptstadtstudio am Samstag in Hannover. SPD-Vize Manuela Schwesig erklärte, es sei von Anfang an klar gewesen, "dass die Umsetzung des Bildungspakets schwierig wird".

    Bei dem Runden Tisch soll laut von der Leyen unter anderem geprüft werden, ob die Antragsfristen für die Bildungsangebote verlängert werden könnten.

    Quelle

  • Die perfide PR-Strategie der Frau von der Leyen

    Herzige Filmchen an der Zielgruppe vorbei

    Umfassend und genau wollte die Bundesministerin für Arbeit und Soziales über ihr so genanntes Bildungs- und Teilhabepaket informieren. Das hat sie sich sogar eine Menge kosten lassen! 2,6 Millionen Euro, so erfuhr ich auf schriftliche Anfrage, habe man ausgegeben. (Siehe Datei unten)

    Aber wofür? Im Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte ich angeregt, ALLE anspruchsberechtigten Eltern anzuschreiben und umfassend über die Neuregelungen zu informieren. Das wäre mit den 2,6 Millionen Euro gut möglich gewesen, wurde aber abgelehnt.

    Die Ministerin ging einen anderen Weg. Für 2,6 Millionen Euro wurden Plakate gedruckt , Werbeflächen gemietet und herzige Filmchen produziert, welche als Werbung vor die Nachrichten-Videos auf den Websites von Zeitungen und Fernsehsender platziert wurden. Das nenne ich nicht zielgenaue und umfassende Information, sondern eine parteipolitische Imagekampagne aus Steuermitteln, mitten in einem Superwahljahr!

    Quelle: Katja Kipping

     

    Hier die übrigen Propagandafilmchen.


  • Die perfide PR-Strategie der Frau von der Leyen

    Herzige Filmchen an der Zielgruppe vorbei

    Umfassend und genau wollte die Bundesministerin für Arbeit und Soziales über ihr so genanntes Bildungs- und Teilhabepaket informieren. Das hat sie sich sogar eine Menge kosten lassen! 2,6 Millionen Euro, so erfuhr ich auf schriftliche Anfrage, habe man ausgegeben. (Siehe Datei unten)

    Aber wofür? Im Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte ich angeregt, ALLE anspruchsberechtigten Eltern anzuschreiben und umfassend über die Neuregelungen zu informieren. Das wäre mit den 2,6 Millionen Euro gut möglich gewesen, wurde aber abgelehnt.

    Die Ministerin ging einen anderen Weg. Für 2,6 Millionen Euro wurden Plakate gedruckt , Werbeflächen gemietet und herzige Filmchen produziert, welche als Werbung vor die Nachrichten-Videos auf den Websites von Zeitungen und Fernsehsender platziert wurden. Das nenne ich nicht zielgenaue und umfassende Information, sondern eine parteipolitische Imagekampagne aus Steuermitteln, mitten in einem Superwahljahr!

    Quelle: Katja Kipping

     

    Hier die übrigen Propagandafilmchen.


  • Bildungspaket wird nicht genutzt

    Der Mangel an Information über das Bildungspaket macht sich in erheblichem Maße bemerkbar. Laut Spiegel Online haben bislang erst 2% der 2.5 Millionen Berechtigten Anträge für Zuschüsse aus Uschis Lügenpaket gestellt.
    Die Frist für rückwirkende Anträge läuft Ende April aus.

    Dort sollten rund 200.000 bedürftige Kinder von dem Zuschuss profitieren. Laut Arbeitsagentur kämen die Anträge nur plätschernd herein. An keinem Standort gebe es mehr als ein paar hundert ausgefüllte Formulare. Das gleiche Bild zeige sich in Hamburg, München, Frankfurt, Düsseldorf und Dortmund.

    Quelle

  • Die Leyenspielgruppe und ihr Bildungs- und Teilhabe-Theater ...

    ... unter die Lupe genommen!

    Bitte beachten: Es gab noch ein paar Ergänzungen!

    Bildung und Teilhabe nennt Ursula von der Leyen diese Verhöhnung der Kinder und ihrer Eltern.
    Ich nenne es Etikettenschwindel.  Allein, dass bis Dato nur wenig Informationen bei Betroffenen angekommen sind und dadurch nur wenige dieses Paket überhaupt rückwirkend beantragen, ist schon eine Farce und sicherlich auch beabsichtigt. Laut Spiegel Online haben bislang erst 2% der 2.5 Millionen Berechtigten Anträge für Zuschüsse aus Uschis Lügenpaket gestellt.

    Zu all dem führt diese stigmatisierende Gutscheinpraxis (maximale Geltungsdauer von einem halben Jahr) wieder einmal dazu Betroffene zu gängeln und zu bevormunden. Außerdem müssen Betroffene nun ihren sozialen Status öffentlich herumtragen.
    Viele werden sich davor scheuen und nur wenige Berechtigte werden es in Anspruch nehmen. Ich denke, auch das ist gewollt!  Somit wird Geld gespart und man kann irgendwann in naher Zukunft sagen, dass Betroffene nicht an Bildung und Teilhabe ihrer Kinder interessiert sind und der Bedarf gar nicht da ist.

    Frau von der Leyen kann dann großspurig und gewohnt arrogant verkündigen:
    "Das Bildungs- und Teilhabepaket ist gescheitert und wird somit entsorgt!" Basta!

    Bildung und Teilhabe klingt für die Betroffenen erst mal gut. Das soll es auch, aus der Sicht einer Frau von der Leyen.
    Wer dieses aber mal genau unter die Lupe nimmt, wird entsetzt sein.


    Kommen wir zu den einzelnen Punkten:

    Mogelpackung Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

    Diese Leistungen können individuell für Mitgliedsbeiträge z. B. für Sportverein, Jugendverband oder der kulturellen Bildung wie Musikschule, Zeltlager, Ferienspiele, Theater  etc. genutzt werden.

    Wichtig!
    Bitte macht Euer Kreuz auf dem Antrag auch beim Punkt:

    Zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten o. ä.)
    (Soweit bereits bekannt, machen Sie bitte ergänzende Angaben unter E.)

    Nur wenige wissen nämlich, dass man diesen Betrag, der monatlich 10 Euro beträgt, erst mit der Antragstellung gewährt. Dieser Betrag kann auch auf einmal innerhalb eines Bewilligungszeitraums gewährt werden (i.d.R. 60 Euro). Wer also jetzt das Kreuz auf dem Antrag nicht macht, weil das Kind erst in einigen Monaten dem Verein beitreten, oder an anderen Aktivitäten (z. B. Ferienlager) teilnehmen wird, verliert bares Geld.

    Die Leistung kann individuell eingesetzt werden für Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Sportverein, Jugendverband), für Unterricht in künstlerischen Fächern und angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z. B. Musik, Tanz, Theater) und für die Teilnahme an angeleiteten Freizeiten (z.B. Zeltlager, Ferienspiele und Ausflüge des Jugendverbandes).
    Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben können pro Kind oder Jugendlichem monatlich 10,- € zur Verfügung gestellt werden. Bei nachgewiesenem Bedarf kann die sich innerhalb eines Bewilligungszeitraumes ergebene Summe der Monatsbeträge (i.d.R. bis 60,- €) auch auf einmal gewährt werden.
    Bitte fügen Sie dem Antrag einen Nachweis über Art, Inhalt und Kosten der Maßnahme bzw. der Mitgliedschaft sowie die Bankverbindung des Vereins/Leistungsanbieters bei. Die Übernahme erfolgt durch Direktzahlung an den Leistungsanbieter.

    Aus "Informationen und Ausfüllhinweise des Jobcenters Nordhausen und Landratsamt Nordhausen".

    Also, von individueller Förderung kann hier keine Rede sein. Kulturelle Aktivitäten, wie zum Beispiel ein spontaner Besuch im Theater oder Museum, ist nicht vorgesehen und wird demgemäß auch nicht gefördert. Nur sog. angeleitete Aktivitäten werden berücksichtigt. Ein Witz, der auch beim zweiten Anlauf nicht lustig wird.

    Mal abgesehen davon, was sind 10 EUR pro Monat mehr für ein Kind? Die Mitgliedschaft in einem Sportverein ist nämlich nicht alles! Dazu gehören auch diverse Ausrüstungsgegenstände (Fußballschuhe für drinnen und draußen, Trainingsanzug usw.) Ich denke, wir alle, die wir Kinder haben, wissen was dabei für zusätzliche Kosten anfallen.


    Mogelpackung Mittagsverpflegung

    Wird in der Schule eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung angeboten? Glück gehabt!
    Sollte das nicht der Fall sein, schauen Kind und Eltern in die Röhre!
    Gemeint ist die Ungleichbehandlung der Kinder. Denn: Wenn das Essen in der privat betriebenen Schulkantine besser schmeckt, muss das Geld dafür aus eigener Tasche kommen. Wer jedoch das Schulessen mag, bekommt es bezahlt. Ungerechter geht es nicht! Das Makabre daran ist, dass in einigen Ländern in den Schulen das Angebot der Mittagsverpflegung ohnehin kostenlos ist.

    Erbracht wird ein monatlicher Zuschuss zu den Kosten einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung. Es ist ein Eigenanteil in Höhe von 1,- Euro pro Kind selbst zu übernehmen.


    Mogelpackung Lernförderung:

    Nach unserem Schulgesetz steht eine angemessene Förderung eh allen Kindern zu, es spielt auch keine Rolle wie ihr Leistungsstand ist.

    Aber nur eine Förderung um eine Nicht- Versetzung zu vermeiden, ist schon ein Hohn an sich, denn dann ist das Kind schon längst in den Brunnen gefallen.
    Lernförderung (Nachhilfe) ist auch an Bedingungen geknüpft, das heißt, dass sie geeignet und zusätzlich erforderlich sein muss, um wesentliche Lernziele zu erreichen. Das bedeutet, wer sich lediglich verbessern möchte (z.B. Übertritt in ein Gymnasium) hat keinen Anspruch und schaut in die Röhre.

    Außerdem darf der Leistungsrückstand nicht auf unentschuldigte Fehlzeiten oder anhaltendes Fehlverhalten zurückzuführen sein. Hier werden bewusst Schüler, die eine Förderung am meisten benötigen, außen vor gelassen.

    Der Bedarf wird nur anhand einer Bescheinigung der Schule ermittelt und gewährt. Diese Bestimmung führt eindeutig wieder einmal zu Diskriminierung und Bevormundung, denn die Eltern haben ihre Situation dem Lehrer gegenüber offen zu legen. Sie sind also gezwungen, ihren "Hartz-IV-Status" öffentlich zu machen.

    Wieder einmal wird den Eltern als Erziehungsberechtigte de facto die Entscheidung über die Entwicklung ihres Kindes dreist aus der Hand genommen.
    Wie frei sind nun die Eltern bei der Wahl der geeigneten Anbieter zur Lernförderung? So frei wie ein Wellensittich mit gestutzten Flügeln im abgedunkelten Käfig!

    Man verhandelt zwar mit einigen Anbietern über die Annahme von Gutscheinen, der Anbieter bleibt dennoch frei in der Entscheidung, ob er diese auch annimmt. Das bedeutet, dass in einigen Fällen Kinder von Hartz IV Opfern wieder vor der Tür stehen bleiben. Ebenso wird es kaum möglich sein, private Anbieter von Nachhilfe (Studenten, Schüler, Lehrer) zu konsultieren, da diese sicherlich keine Gutscheine annehmen können und werden. Gut zu wissen ist auch, dass Fahrtkosten nicht übernommen werden.


    Die Auswahl des Anbieters der Lernförderung hat aus leistungsrechtlichen Gründen immer in Absprache mit Ihrem Jobcenter bzw. Landratsamt zu erfolgen.
    Als Leistungsanbieter werden insbesondere juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie sonstige als gemeinnützig anerkannte Träger in privater Rechtsform, freie Träger der Jugendhilfe und gewerbliche Anbieter akzeptiert, soweit sie mit dem Jobcenter oder dem Landratsamt eine Vereinbarung zum Gutscheinverfahren abgeschlossen haben.

    Aus "Information und Ausfüllhinweise des Jobcenter Nordhausen und Landratsamt Nordhausen"



    Mogelpackung Schülerbeförderung

    Auffällig ist die Aussage, dass Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können, einen Zuschuss zu den Beförderungskosten erhalten, wenn die Kosten nicht von Dritten übernommen werden. Keinen Anspruch auf Erstattung haben SchülerInnen, deren Schulweg eine bestimmte Entfernung unterschreitet.

    In Thüringen gelten folgende Werte:

    Schülerbeförderung ist die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg. Ein Anspruch auf Schülerbeförderung besteht:

    • für Schüler der Grundschule und der Förderschule bis Klassenstufe 4 bei einem Schulweg von mindestens zwei Kilometern,
    • für Schüler der Regelschule, des Gymnasiums, der Gesamtschule und der Förderschule ab Klassenstufe 5 und für Schüler des Berufsgrundbildungsjahrs, des Berufsvorbereitungsjahrs, der zweijährigen Fachoberschule und derjenigen Berufsfachschulen, die keinen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, bei einem Schulweg von mindestens drei Kilometern.

    Quelle

    Diese Werte können in anderen Bundesländern hiervon abweichen. Bitte informieren.

    Welch eine Verhöhnung das ist wird deutlich, wenn man sieht, dass dieser Zuschuss wieder nur denen gewährt wird, die ohnehin schon immer einen Anspruch darauf hatten.

    Außerdem ist es eine Kuriosität, wenn öffentliche Verkehrsmittel wie Straßenbahn, Bus zur Verfügung stehen, diese aber nicht genutzt werden dürfen.

    Anzumerken bleibt, dass Eltern auch hier wieder keine Entscheidungsfreiheit haben. Ihnen wird verwehrt zu entscheiden, ob der Sohn oder die Tochter mit Bus/Straßenbahn zur Schule fährt, oder doch den dunklen Waldweg nehmen muss, weil der nichts kostet.

    Sollten die Kosten für eine Schülermonatskarte doch anerkannt werden, wird der Preis für das Monatsticket um den im Regelbedarf enthaltenen  Anteil für Verkehr/Mobilität vermindert, wenn dieses Ticket auch privat genutzt werden kann. Dieser Eigenanteil des Kindes beträgt je nach Altersstufe 13 – 18 Euro.


    Fazit:

    Leyens Lügenpaket ist eine Farce. Hier wird suggeriert, dass der Staat und mit ihm der Steuerzahler wieder einmal für alle Kosten aufkommen muss. Letztlich gibt es jedoch nur eine Umverteilung und die ach so hoch gepriesene Hilfe verpufft ins Leere, wenn man sich die Mühe macht,  Uschis‘ Wunschpaket einmal genauer unter die Lupe zu nehmen.

  • Forschungsbericht – Auswirkungen von Totalsanktionen bei Alg2-Empfängern

    Mir fehlen die Worte!
    Ich denke, wir alle wissen was Sanktionen für die Betroffenen bedeuten. Liest man diesen Forschungsbericht wird man so nah an diese Thematik und die Unmenschlichkeit dieser Sanktionen herangeführt, dass man beim lesen gar nicht begreift, was den Menschen damit angetan wird.

    Macht Euch die Mühe und lest diese PDF! Aber Vorsicht nichts für schwache Nerven.

    http://sanktionsstudie.de/index.php

    Zur Thematik möchte ich noch das Zitat des Humanisten Erich Fromm anführen.

    Er sagte, daß der Mensch unter allen Umständen das Recht hat zu leben. Dieses Recht auf Leben, Nahrung und Unterkunft, auf medizinische Versorgung, Bildung usw. ist ein dem Menschen angeborenes Recht, das unter keinen Umständen eingeschränkt werden darf, nicht einmal im Hinblick darauf, ob der Betreffende für die Gesellschaft "von Nutzen ist". So weit der Humanist Erich Fromm.

  • EILIGER AUFRUF: 30. April ist letzte Frist für Bildungspaket-Anträge ab 1. Januar

    PRESSEERKLÄRUNg vom 14. April 2011

    Hartz4-Plattform rät: jetzt eilig rückwirkende Anträge stellen für Mittagessen, Sport, Musik, Ausflüge, Freizeiten, Nachhilfe und Schulbus oder Bahn

    "Es ist schon ein Stück aus dem Tollhaus der Berliner Gesetzgeber:
    Ursula von der Leyens neues Hartz IV-Gesetz schiebt zum 30. April dem Grundrecht auf "menschenwürdiges Existenzminimum" und Teilhabe mal eben den Riegel vor," empört sich Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin. "Klammheimlich im allerletzten Paragrafen 77 lässt sie einfach beim hochgejubelten Bildungspaket diejenigen Eltern und Kinder durch den Rost fallen, die bis dahin nicht erfahren haben, dass sie ihr vom Verfassungsgericht am 9. Februar letzten Jahres zugesichertes "unverfügbares" Grundrecht auf Teilhabe nur auf Antrag kriegen. Und wer bis dahin nicht Bescheid weiß, hat nach dem Willen der "kinderlieben" Sozialministerin Pech gehabt und und bleibt auf den Kosten für Mittagessen, Sport, Musik, Ausflüge, Klassenfahrten, Freizeiten, Nachhilfe sowie Schulbus sitzen, obwohl er es vom Amt hätte zurück fordern können." so Brigitte Vallenthin.

    "Wenn schon nicht die BA-Verwaltungen ihren Informationspflichten nachkommen", erklärt Brigitte Vallenthin," dann wollen wenigstens wir als Bürgerinitiative versuchen, noch möglichst viele Menschen über ihre Möglichkeiten aufzuklären":

    Weil – nach der Übergangsregelung im § 77 des neuen Gesetzes - die folgenden "Leistungen (…) als zum 1. Januar 2011 gestellt" gelten – sofern sie "bis zum 30. April 2011 beantragt" werden, gibt es - rückwirkend letztmalig bis Antragstellung zum 30. April:

    Mittagessen:
    da, wo's Mittagessen gibt – in Schulen und Kindertageseinrichtungen – kann man "bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung" einen "Mehraufwand" von täglich 1 € bekommen. Das sind monatlich 26 €.
    Das gilt in Schulen nur "unter der Voraussetzung, dass die Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird." und ebenso auch in Kindertagesstätten.

    Sport, Musik, sonstige kulturelle Bildung ebenso Ferienfreizeiten:
    wenn man an außerschulischen Bildungsangeboten bereits teilgenommen hat, so gibt es dafür monatlich 10 €.

    Schulbus oder Bahn:
    für "Schülerbeförderung" zur "nächst gelegenen Schule" gibt es die "tatsächlichen Aufwendungen" für die Monatskarte.

    Schulausflüge und Klassenfahrten:
    auch dafür werden die "tatsächlichen" Kosten anerkannt und bezahlt - auch für die, die bereits stattgefunden haben.

    Nachhilfeunterricht
    wird ebenfalls  erstattet. Das Gesetz drückt sich allerdings darum, die Höhe zu beziffern; es spricht lediglich von "berücksichtigt". Ob diese "Lernförderung" allerdings "geeignet" und "erforderlich" ist, muss die Schule bescheinigen. Und dann sieht das Gesetz vor, auch diese Kosten rückwirkend zu erstatten.

    Alle diese, aus dem Regelsatz bislang vom Munde abgesparten Leistungen – also nicht nur Spiel, Spaß und Essen - kann man für das 1. Vierteljahr
    2011 zurückfordern – und zwar bar ausgezahlt. Dringender Hinweis der
    Hartz4-Plattform: "unbedingt eine Eingangsbestätigung für die Anträge mit nach Hause nehmen!" erinnert Brigitte Vallenthin. "Es könnte sonst vielleicht passieren, dass die Anträge "verloren" gegangen oder "nicht angekommen" sind. Sowas sei schon mal vorgekommen, hört man." Weiter rät Brigitte Vallenthin: "Alle Anträge können formlos eingereicht werden.
    Sie sollten aber unbedingt auch die Fortführung der Leistungen ab 1.
    April beinhalten. Denn ohne Papierkrieg, gibt es auch dann das Bildungspaket nicht."

    Fußnote: alle "kursiven" Zitate sind den §§ 28 und 77 des neuen Hartz IV-Gesetzes entnommen.

    Wiesbaden, 14. April 2011
    --
    Brigitte Vallenthin
    Presse
    Hartz4-Plattform
    keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!
    Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen

    info@hartz4-plattform.de
    www.hartz4-plattform.de
    www.grundeinkommen-wiesbaden.de
    www.grundeinkommen-waehlen.de

    Weitersagen! Kürzlich erschienen: "Ich bin dann mal Hartz IV" von Brigitte Vallenthin, Vorwort von Helga Spindler, 128 Seiten, 9,80 €, ISBN
    978-3-89965-433-2: www.hartz4-plattform.de

  • Urteil: Jobcenter muss Lohn für Ein-Euro-Job erstatten

    Werden Hartz-IV-Empfängern rechtswidrige Ein-Euro-Jobs zugewiesen, steht ihnen die Nachzahlung des Tariflohns zu. Das Urteil des Bundessozialgerichts ist wegweisend.

    Das Bundessozialgericht in Kassel hat am Mittwoch ein richtungweisendes Urteil gefällt: Wenn das Jobcenter Arbeitslosen unzulässige Ein-Euro-Jobs vermittelt, haben Hartz-IV-Empfänger Anspruch auf den üblichen Lohn. (Az: B 14 AS 98/10)

    Quelle

  • Werft mal ein Blick auf die Reichtumsuhr

    Reichtumsuhr

     

    Wie sind die Zahlen berechnet? Was haben sie zu bedeuten?

     


    PS. Wenn jemand eine Idee hat wie man die Reichtumsuhr einbinden könnte, immer her mit den Vorschlägen


  • Meilenstein der sozialpolitischen Debatte

    Wir werden sehen!


    Anhörung im Bundestag zu Sanktionen

    Heute hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine öffentliche Anhörung zu einem Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Abschaffung der Hartz IV-Sanktionen sowie zu einem GRÜNEN-Antrag für ein Sanktionsmoratorium beschlossen. Die Anhörung wird am 6. Juni 2011 von 14 bis 15.30 Uhr stattfinden. Katja Kipping, Ausschussvorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, erklärt dazu:

    „Die Anhörung ist ein Meilenstein in der sozialpolitischen Debatte. Zum ersten Mal wird im Deutschen Bundestag eine Anhörung zur Kritik des Arbeitszwangs durchgeführt. Das ist nicht zuletzt ein Erfolg der Erwerbslosenbewegung, die schon lange couragiert darum kämpft, die Kritik an den Sanktionen auf die politische Agenda zu setzen – unter andere durch ein breites Bündnis für ein Sanktionsmoratorium sowie durch eine Massenpetition zur Streichung der Sanktionsparagrafen.

    DIE LINKE setzt sich für die Abschaffung der Sanktionen ein, da die Kürzung des ohnehin zu niedrigen Hartz IV-Regelsatzes gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verstößt.“

    Quelle

  • EU Parlamentarier zocken ab !!

    Ich hatte den Beitrag zwar schon im Blog, aber eine Aufrischung kann nicht schaden.

  • Sozialagentur Mülheim/Ruhr vorbildlich | Daran sollten sich alle Jobcenter ein Beispiel nehmen

    Nach dem 30. April verfallen rückwirkende Ansprüche auf das Bildungspaket für Kinder. In Mülheim haben rund 8.000 Kinder Anspruch darauf, es sind aber erst 200 Anträge eingegangen. Die Sozialagentur plant nun einen Elternbrief.

    Quelle

  • Hartz IV: Chaos bei Bildung & Teilhabe Leistungen

    Chaos und noch immer keine Leistungen für Bildung und Teilhabe

    12.04.2011

    Vielerorts erhalten derzeit Antragsteller noch immer keine Leistungen für Bildung und Teilhabe, weil ihre Jobcenter die dafür erforderlichen Verwaltungsstrukturen nicht schaffen (wollen?).

    In den letzten Tagen erreichen uns immer wieder Mitteilungen, wonach die Jobcenter mit der Aufgabe, die Leistungen für Bildung und Teilhabe zu bearbeiten und auszuzahlen, vermeintlich vollkommen überfordert sind. Wir wollen das mal stellvertretend am Beispiel eines Jobcenter in Thüringen aufzeigen, dem Jobcenter Unstrut-Hainich.

    Kosten für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten können Hilfebedürftige derzeit vom ihrem Jobcenter ebenfalls nicht bekommen. Begründet wir dies vom Jobcenter selbst einerseits damit, dass ihm die dafür erforderlichen Verwaltungsstrukturen fehlen. Als weitere Begründung behauptet das Jobcenter sogar, es sei derzeit für die Leistungen nach § 28 SGB II noch gar nicht zuständig und müsse diese Zuständigkeit erst noch übertragen bekommen. Da fragen wir uns doch: von wem?

    Das Jobcenter muss eine ganz besondere und geheime Ausgabe des SGB II haben, denn anders ist diese, den offiziellen rechtlichen Grundlagen vollkommen widersprechende, Aussage nicht zu erklären. Hilfebedürftige müssen diese Kosten aus ihrer Regelleistung zahlen. Ob sie sie erstattet bekommen, ist unbekannt. Wann die erforderlichen Verwaltungsstrukturen geschaffen werden, ist ebenfalls vollkommen unbekannt.

    Der Mehraufwand für die schulische Mittagessenversorgung kann von diesem Jobcenter derzeit weder bei der, hier in und von den Schulen durchgeführten, Essengeldkassierungen mindernd berücksichtigt werden, noch zahlt es die für die Monate Januar, Februar und März 2011 dafür jeweils in Höhe von 26 Euro pro Monat an die Antragsteller zu erstattende Mehraufwandspauschale aus.

    Vom Jobcenter wird dies wieder mit den fehlenden dafür erforderlichen Verwaltungsstrukturen begründet. Wann der aktuelle Mehraufwand berücksichtigt und der zurückliegende erstattet wird, ist derzeit unbekannt. (Lt. neuesten Informationen soll das Schulverwaltungsamt nunmehr vom Jobcenter damit beauftragt worden sein, in Eigenregie Anträge ausgeben, zu bearbeiten und zu bescheiden. Auf welcher Rechtsgrundlage von diesem dann Verwaltungsakte zum SGB II erlassen werden, ist uns unbekannt, das SGB II beinhaltet derzeit jedenfalls keine, denn das Schulverwaltungsamt gehört zum Landratsamt, einer eigenständigen Behörde, welche für das SGB II rechtlich gar nicht zuständig und demzufolge nicht befugt ist, Verwaltungsakte zu Leistungen des SGB II zu erlassen. Dies darf nur das Jobcenter, welches hier als Körperschaft des öffentlichen Rechts der für das SGB II zuständige Leistungsträger ist. Vielleicht sollten die Verantwortlichen das noch mal in Ruhe überdenken.)

    So ähnlich sieht es in den meisten Jobcenter in Deutschland aus. Die Hilfebedürftigen, die seit Monaten auf die ihnen zustehenden Leistungen warten, müssen weiter darauf warten - mit unbekanntem Ergebnis und auf unbestimmte Zeit. Hier von einer ungeheuren Schlamperei zu reden, ist noch geschmeichelt.

    Das Chaos perfekt machen einige Schulen, die sich weigern, den Eltern die Kosten für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten zu bescheinigen, weil sie dafür von den Eltern amtliche Formulare verlangen. Formulare, welche die Jobcenter nicht haben. Formulare, die es derzeit nicht gibt. Angeblich wurden die Schulen dazu durch die Schulverwaltungsämter angewiesen. So sind die Betroffenen nicht mal in der Lage, entsprechende Anträge zu stellen, da ihnen die dazu erforderlichen und von den Schulen zu erbringenden Nachweise fehlen. In diesem Zusammenhang von Beamtenzirkus oder -theater zu schreiben, dürfte durchaus angemessen sein.

    Als kleine Information:
    Schulverwaltungsamt = Kommune,
    Kommune = Erbringer der Leistungen für Bildung und Teilhabe, welche aus dem kommunalen Steuersäckel zu zahlen sind. Ein Schelm, wer hier nichts ARGEs denkt.

    Dieses Chaos ließe sich mit etwas gutem Willen und logischem Sachverstand schnell und problemlos beheben - wenn man denn nur wollte. Nur kann man sich angesichts dieser hausgemachten und sich jeglicher logischen Erklärung entziehenden Probleme des Eindruckes nicht erwehren, dass hier mit Absicht gemauert und gegammelt wird und man es so lange wie nur möglich bei diesem Chaos belassen möchte.

    Je länger die Kommunen als Teil des Jobcenter die Errichtung der erforderlichen Verwaltungsstrukturen hinauszögern, umso mehr Geld können sie damit sparen, weil es vielfach aufgrund mangelnder, fehlerhafter oder gar gezielter Desinformation (O-Ton: das Jobcenter sei nicht für die Leistungen nach § 28 SGB II zuständig) gar nicht erst zu Antragstellungen kommt. (sb)

    Quelle: Gegen Hartz

  • Anne Will hat recht: das so genannte "Bildungspaket" ist eine Mogelpackung

    Aktuelle PRESSEERKLÄRUNG vom 12. April 2011

    Von der Leyens neues Gesetz raubt Kindern gleich mehrfach ihre Rechte

    "Manchmal haben die Wochenend-Fernseh-Plappereien durchaus mehr als nur ein Körnchen - am vergangenen Sonntag sogar einen überzeugend dicken Sandberg an Wahrheit, den Anne Will Ursula von der Leyen aus gutem Grund vor die Tür des Sozialministeriums gekippt hat," stellt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin fest. "Eine "Mogelpackung" scheint nach Einschätzung der ARD-Moderatorin das so genannte "Bildungspaket" im neuen Hartz IV-Gesetz zu sein. Und sie überzeugte auch gleich mit schlagenden Beweisen – beispielsweise einem Stresstest für die tatsächlichen Kosten der Teilhabe in einem Fußballverein. Es ist ein Skandal: dieses heuchlerische Bildungspaket ist gleich ein mehrfacher Betrug an den Rechten armer Kinder sowie auch ihrer Eltern," so Brigitte Vallenthin.

    Nach Ansicht der Hartz4-Plattform geht es bei diesem vergifteten PR-Coup – Bildungspaket genannt – in Wahrheit doch nur darum, den Kindern nicht den Regelsatz zu erhöhen. Und die Bundesregierung nimmt billigend in Kauf, dass ihr angeblicher Geldsegen – eher wohl ein weiteres Aufbläh-Programm für staatliche Verwaltungen – den größten Teil der Kinder wohl gar nicht erreichen wird.

    - Das Bildungspaket erfüllt nicht mal einen Bruchteil dessen, was es verspricht. Nur ein Beispiel: der Fußballverein. Die Anne Will-Redaktion hat mal den Kicker-Stresstest gemacht: In Ursula von der Leyens Mogelpackung fehlen vollständig die um mindestens 400% das Bildungspäckchen übersteigenden Kosten für Sportkleidung, -Schuhe und sonstige über den Vereinsbeitrag hinaus gehenden finanziellen Aufwendungen. Dem überzeugenden Video in der Sendung ist nichts hinzu zu fügen (http://daserste.ndr.de/annewill/media/annewill2829.html)  – außer, dass es das bei allen anderen Bildungswünschen von Hartz IV-Eltern für ihre Kinder genauso aussieht. Da hilft auch wenig, dass Julia Klöckner, rheinlandpfälzische CDU-Hoffnung, eine Musikschule kennt, bei der man Instrumente ausleihen kann, und noch weniger, dass Sterne-Koch Tim Raue dieses Regierungs-Schönreden noch mit der inhaltslosen Worthülse toppt: "Wir haben jetzt dieses tolle Bildungspaket."

    - Das Bildungspaket widerspricht der Pflicht zur "transparenten Berechnung" des Regelsatzes, wie es die Verfassungsrichter forderten– und zwar desjenigen für Kinder. Kinder mit einer so genannte "Teilhabe"-Mogelpackung mal eben aus einer transparenten Berechnung auszugliedern, ist folglich  nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2011 verfassungswidrig.

    - Das Bildungspaket widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung.
    Auch hier waren die Verfassungsrichter eindeutig indem sie ein "Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums" postulierten, das sich auf "jeden Hilfebedürftigen" bezieht. Nachteil für die Betroffenen: eine grundgesetzlich verbürgte Gleichbehandlung aller Kinder wird mit der Vorbedingung zur Antragstellung und Antragsgewährung, mit dem guten Wille von Lehrern, mit lückenhaftem Angebot und mit Mut der Eltern verbunden, auch noch um dieses Grundrecht für ihrer Kinder beim Amt zu betteln. Von wegen "Rechtsanspruch" - wie die neue Hoffnung der CDU, Julia Klöckner es bei Anne Will formulierte:
    wo es in der Schule kein Mittagessen gibt, da muss weiter Kohldampf geschoben werden.

    Das Bildungspaket widerspricht dem Prinzip der freien, individuellen Entscheidung und entmündigt Eltern, die nicht mal mehr frei im Sinne ihrer Kinder entscheiden können, ob und wo bzw. bei wem sie Sport treiben, Musik-, Mal- oder Tanzunterricht oder Nachhilfeunterricht nehmen wollen. Man muss gar nicht die Erinnerungen an "Kraft durch Freude" oder "Freie deutsche Jugend" bemühen, um zu spüren, dass da etwas extrem Ungutes unterwegs ist – wenn obendrein auch der Sachbearbeiter entscheiden wird, wie weit man zur Schule und zurück laufen könnte und keine kostenlose Buskarte braucht.

    - Das Bildungspaket widerspricht dem Sozialdatenschutz, weil es Eltern und Kinder verpflichtet, ihre Lebenssituation in Vereinen und anderen Organisationen sowie Bildungseinrichtungen offenbaren zu müssen. Und dass – wie aus den Ämtern zu hören ist - "der Ansturm nicht groß" sei – ist doch der beste Beweis dafür, dass vielfach öffentlich geschmähte Hartz IV-Berechtigte sich aus Scham gar nicht trauen, diesen so genannten "Rechtsanspruch" zu beantragen.

    "Das alles bedeutet aber auch, dass wir uns von der Links-Partei – die doch die Belange dieser Menschen im Auge haben will – wünschten, sie würde nicht, wie Bodo Ramelow bei Anne Will, in das Loblied der Hartz IV-Parteien für's Bildungspaket einstimmt," resümiert Brigitte Vallenthin enttäuscht, "sondern unser Engagement für die Abschaffung dieses Unsinns-Pakets und für die verfassungskonforme Ermittlung und Berechnung eines auch die "gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe" einschließenden ausreichenden Kinder-Regelsatzes unterstützt."

    Fußnote: alle "kursiven" Zitate sind dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 zum Hartz IV-Regelsatz entnommen.

    Wiesbaden, 12. April 2011
    --
    Brigitte Vallenthin
    Presse

  • Mal wieder Diätenerhöhung

    Übernommen von Maru64

    Tach auch,

    heimlich still und leise möchte die Koalition die Diäten der Bundestagsabgeordneten in 2 Stufen erhöhen. Vermutlich zum 1. Januar 2012 soll es 272 Euro mehr geben, weitere 314 Euro sollen im Jahre 2014 dazu kommen, also insgesamt 586 Euro.

    Im Angesicht der Hartz IV-Farce zu Jahresbeginn um die Regelsatzerhöhung hält man sich hier ziemlich bedeckt. Aus Kreisen der Hornissen-Koalition kam die Meldung, dass die FDP die Diätenerhöhung wohl aufgrund ihrer derzeitigen Parteikrise wieder von der Tagesordnung nehmen lies. Außerdem gebe es angeblich noch keinen aktuellen Gesetzesentwurf zur geplanten Diätenerhöhung.

    "Aber das Thema latent aktuell, weil wir es lösen müssen", heißt es weiter aus Koalitionkreisen. "Wir wollen diese Debatte nicht hochziehen", heißt es bei den beiden größten Oppositionsparteien SPD und Grünen. "Wenn die Union da was vorschlägt, wollen wir es nicht kaputtreden, sofern es sich an der gesetzgeberischen Vorlage orientiert."

    Mit anderen Worten, dass Thema Hartz IV und Regelsatz ist erst mal durch und da sparen wir reichlich und jetzt können wir an uns denken!

    Nur wer an den Ärmsten spart, weil angeblich kein Geld vorhanden ist, der darf sich auch selbst nicht die Taschen vollstopfen, wenn eben kein Geld da ist.

    Die Diäten im Bundestag richten sich nach Gehälter von Richtern an einem obersten Gerichtshof (Gehaltsstufe R6). Zuletzt waren die Diäten 2009 auf 7668 Euro angehoben worden. Damals lagen die Einkommen der Richter bei 7481 Euro, heute sind es etwa 8000 Euro.

    Die Erhöhung zum 1. Januar 2012 um 272 Euro allein beträgt gut 75 % des Regelsatzes, von dem ein Grundsicherungsempfänger, bzw. Erwerbsloser im Monat leben muss. Insgesamt bekommt ein Bundestagsabgeordneter 7.668 Euro. Die Erhöhung insgesamt bis 2014 würde eine Steigerung von satten 7 % bedeuten.

    Wer aktuell eine Branche findet, in der es 7 % Lohnerhöhung in den letzten Jahren gegeben hat, kann sich hier gerne melden! Die magere Hartz IV-Erhöhung um 5 Euro war mal eben ne knappe 1,4prozentige Erhöhung, dass nur nebenbei!

    Bitte publik machen, dass es niemand vergisst!

    Schönen Tach noch...

  • Nur wenige beantragen die Teilhabe am Bildungspaket

    In Essen beantragen nur wenige den Bildungs-Euro für Kinder und Jugendliche

    Das monatelange Gezerre um das so genannte Bildungspaket auf Bundesebene und die verspätete Zustellung an die Kommunen hat in Essen zu einer auffallend großen Zurückhaltung geführt: Für den so genannten "Bildungs-Euro" sind beim Essener Jobcenter und beim Sozialamt kaum mehr als 300 Anträge gestellt worden. Angesichts der rund 41 000 Kinder und Jugendlichen, die gesetzlichen Anspruch auf die neuen staatlichen Hilfen haben, ist das eine sehr geringe Zahl.

    Quelle

     

    So wie in Essen hier beschrieben, so wird es im ganzen Land aussehen. Es ist eine Farce und es ist sicherlich auch beabsichtigt! Dieser ganze Hick-Hack der Verzögerung, um überhaupt dieses sogenannte Hartz IV Gesetz, was wieder nicht Verfassungskonform ist, auf den Weg zu bringen, trägt in jeder Hinsicht die BundesreGIERung die Verantwortung.


    Weiter zum Bildungspaket:

    Wer kennt denn überhaupt seine Rechte?
    Wer weiß denn eigentlich was er beantragen kann?
    Wer weiß überhaupt wie dieser Antrag zu stellen ist?
    Wer weiß überhaupt  was den Kindern rechtlich zusteht?

    Wo ist denn die Aufklärung?
    Wo ist die dringend erforderliche Information?

    Ein unerträglicher Gedanke, dass allein hier in unserem Landkreis wenige überhaupt Bescheid wissen über dieses Bildungspaket, geschweige denn es beantragen. Ist es beabsichtigt? Ich habe das Gefühl, dass Betroffene bewusst allein gelassen werden in der Hoffnung noch mehr Geld zu sparen.

    Wo sind denn die Anträge? Sollte es nicht Pflicht des Jobcenter Nordhausen sein, den Betroffenen die Anträge zuzuschicken?
    Es sei nochmal darauf hingewiesen, dass das Jobcenter auch formlose Anträge annehmen muss. Sollte es dabei Schwierigkeiten geben, kann man sich an den Leiter des Jobcenters wenden.

    Ich frage mich, wo waren denn die Gewerkschaften, denen das Wohl der Ärmsten doch so am Herzen liegt? Wo waren die Linken, die sich doch immer für die Ärmsten einsetzen? Hätte man nicht Info-Material für die Betroffenen bereitstellen oder verteilen können vor dem Jobcenter, im Rathaus, in Schulen und Kindergärten? Nein, auch von dieser Seite weder Hilfe noch Informationen!

    Also, jeder der diesen Eintrag liest sollte auf jeden Fall, Verwandte, Bekannte, Freunde usw. aufmerksam machen und sie auffordern den Antrag bis spätestens zum 30.04.2011 zu stellen.

     

    Hier das Antragsformular des Jobcenters Nordhausen:

    Antrag auf Leistung für Bildung und Teilhabe

    Runterladen, ausfüllen, abgeben!!

    oder

    Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

    Ausfüllen am PC, ausdrucken und abgeben!!


    Hier die Orientierungshilfe der Caritas für die Anträge!


     

     

  • Von der Leyens Bildungspaket nichts weiter als eine Verhöhnung der betroffenen Kinder

    Keine Regelsatzerhöhung für Kinder, dafür eine politische Mogelpackung im Wert von 250 EUR pro Jahr, wo allerdings die 100 Euro des "Schulbedarfspakets" mit enthalten sind. Dafür lässt sich unsere Ursula von der Lügen feiern bis zum abwinken.

    Was sind 10 EUR pro Monat mehr für ein Kind? Die Mitgliedschaft in einem Sportverein ist nämlich nicht alles! Dazu gehören auch diverse Ausrüstungsgegenstände ( Fußballschuhe für drinnen und draußen,Trainingsanzug usw. ) Ich denke, wir alle, die wir Kinder haben, wissen was dabei für zusätzliche Kosten anfallen.

    Diese Schönfärberei, die in Teilen auf Gutscheinbasis erfolgen soll, ist eine weitere stigmatisierende, diskriminierende Verhöhnung der Betroffenen.

    Ein Bildungspaket, das nichts weiter als ein bürokratisches Monstrum und eine politische Mogelpackung von Frau Ursula von der Lügen und ihr Ministerium ist!

     

     

  • Erfolgsmeldung | Rekord! 1 Million Hartz-IV-Empfänger in Jobs vermittelt!

    Wahrheit hinter der Schlagzeile der Bild, gestern bei Report Mainz.

    Nur rumgeeiere eines John - Philip Hammersen Sprecher der Bundesagentur für Arbeit.

  • Nur wir selbst haben es in der Hand etwas zu ändern!

    Wie ist das möglich, dass sich der Mensch so beeinflussen und manipulieren lässt!?
    Dieses Experiment, soll uns zeigen wie leicht manipulierbar wir sind. Es passt in jede Epoche.

    Genau wie in die Gegenwart.

    Wir werden tagtäglich durch die Medien (insbes. Pseudo-Medien, wie die Blöd-Zeitung, aber auch viele andere)  so beeinflusst und das in einen gehörigem Maße, dass einem schlecht wird. Man sieht es heute an der ganzen Hartz IV Hetze. Warum lässt man sich so gegeneinander aufhetzen und will nicht verstehen, was Politiker, Medien damit bezwecken. Wie ist es möglich, dass Mitmenschen Menschen das Existenzminimum einfach so streichen können, die Politik hat sogar dafür extra ein Gesetz erfunden. Der Sanktionsparagraf macht es möglich, dass die Täter in den Jobcentern sich noch im Recht fühlen?
    Man merkt nicht, das man wie schon damals vor 70 Jahren nur einen Schuldigen sucht, den man für die ganze Scheiß Politik verantwortlich machen kann!

    Eigentlich sollte jeder verpflichtet sein, sich mit der Politik, den Zusammenhängen und Hintergründen zu beschäftigen.
    Man sollte sich immer wieder die Fragen stellen:

    Warum müssen Menschen hungern?

    Warum gibt es die Gottverdammten Kriege?

    Warum werden die Armen immer ärmer?

    Warum werden die Reichen immer Reicher?

    Warum gibt es überhaupt so viel Elend auf diesem Planeten?

    Es ist die verdammte Gier, einiger weniger, mit der man über Leichen geht und die nicht mehr zu bändigen ist!
    Nur wir selbst haben es in der Hand etwas zu ändern!
    Was tun wir stattdessen!? Wir lassen uns weiter einlullen und tun nichts, außer unser Elend zu bejammern!

  • Auf dem Rückweg von der Nordhäuser Talsperre noch ein paar Zwischenstops

    Neustadt

    Neustadt

    Neustadt

    Neustadt

    Neustadt

    Neustadt

     

    China-Restaurant King Harz-Rigi (Restaurants) in Petersdorf bei Nordhausen.

    Neustadt

    Neustadt

    Neustadt

    Harz Rigi

    Harz Rigi

    Harz Rigi

     Harz-Rigi  bei Nordhausen.

    BlumenBlumen

    Kätzchen

    Kätzchen

    Kätzchen

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    Kätzchen

    Kätzchen

    Kätzchen

    Kätzchen

    Kätzchen


    DSC03158


    Feuerwanze

     

     

  • Ausflug zur Talsperre Neustadt (Nordhäuser Talsperre)

    Es war ein wunderschöner Ausflug am Sonntag dem 10.04.2011

    Klick auf Bild zum vergrößern

    Neustädter Talsperre | Harz bei Nordhausen

    Die Talsperre Neustadt (Nordhäuser Talsperre) i

    Die Talsperre Neustadt (Nordhäuser Talsperre) i

    Die Talsperre Neustadt (Nordhäuser Talsperre) i

    Die Talsperre Neustadt (Nordhäuser Talsperre) i

    Die Talsperre Neustadt (Nordhäuser Talsperre) i

    Die Talsperre Neustadt (Nordhäuser Talsperre) i

    Die Talsperre Neustadt (Nordhäuser Talsperre) i

    Die Talsperre Neustadt (Nordhäuser Talsperre) i

    Die Talsperre Neustadt (Nordhäuser Talsperre) i

    Die Talsperre Neustadt (Nordhäuser Talsperre)

    Die Talsperre Neustadt (Nordhäuser Talsperre)

    Die Talsperre Neustadt (Nordhäuser Talsperre) i

    Die Talsperre Neustadt (Nordhäuser Talsperre)

    Die Talsperre Neustadt (Nordhäuser Talsperre)

    Die Talsperre Neustadt (Nordhäuser Talsperre)

    Die Talsperre Neustadt (Nordhäuser Talsperre)

    Die Talsperre Neustadt (Nordhäuser Talsperre)

    Die Talsperre Neustadt (Nordhäuser Talsperre) Die Talsperre Neustadt (Nordhäuser Talsperre)

    Die Talsperre Neustadt (Nordhäuser Talsperre)

  • Nordhausen | Jobcenter verweigert Teilhabe Anträge (Hartz IV Bildungspaket)

    Formlose Anträge, die die KOS für die Teilhabe am Bildungspaket zur Verfügung gestellt hatte, werden im Jobcenter Nordhausen nicht entgegen genommen. Hier verstößt das Jobcenter Nordhausen gegen geltendes Recht.

    Die Jobcenter sind dazu verpflichtet, auch formlos gestellte Anträge (Durchführungshinweise zu § 37 SGB II in Rz 37.1.) entgegen zu nehmen und zu bearbeiten.


    Ein Antrag ist nicht mit dem Antragsformular zu verwechseln! Das Formular ist nur eine "Arbeitshilfe" für die SB. Also, wenn ihr selber einen Brief verfasst und diesen einreicht, dann ist auch das ein Antrag. Mit "Antrag" ist nämlich im juristischen Sinne eine (einseitige) Willenserklärung gemeint, welche nicht zwangsläufig auf einem Formular erfolgen muss.

    Goldene Regeln für den Arge - Alltag

    Eine Begründung für dieses Treiben gibt es nicht. Dafür liefert das Jobcenter NDH jetzt eigene Vordrucke.

    Ist man vielleicht nicht flexibel genug, oder nicht in der Lage die verschiedenen individuellen Anträge zu bearbeiten? Oder möchte man evtl. Zeit schinden, um dem Staat damit die schon angefallenen Kosten zu sparen?

    Auch ist es nicht möglich, die vom Jobcenter zur  Verfügung gestellten Antragsvordrucke seinen Nachbarn, Freunden und der Familie  mit zu bringen. Auch für dieses seltsame Verhalten gibt es keinerlei Begründung.


    Hier das Antragsformular des Jobcenters Nordhausen:

    Antrag auf Leistung für Bildung und Teilhabe

    Runterladen, ausfüllen, abgeben!!

    oder

    Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

    Ausfüllen am PC, ausdrucken und abgeben!!


    Wichtig!

    Die Nachzahlung der Kosten für die Warmwasseraufbereitung die seit dem 1.1.2011 nach § 77 Abs. 6 SGB II NEU geregelt sind, bedürfen eines gesonderten Antrages, der beim Jobcenter Nordhausen vorliegt. Diese Kosten sind im Rahmen der Kosten der Unterkunft bzw. als Mehrbedarf nach § 21 Abs. 7 SGB II NEU zu gewähren.

    Um diese Nachzahlung auf Leistung zur Bildung und Teilhabe und die Nachzahlung der Kosten der Warmwasseraufbereitung zu erhalten, haltet Euch an die Fristen!

    Die laufen am 30 April aus, danach erlischt der Anspruch.

    Ich frage mich, warum unser Jobcenter Nordhausen die Betroffenen nicht über ihre Rechte informiert und ihnen die Anträge nicht gleich zuschickt. Ein Schelm wer böses dabei denkt.
    Normalerweise sind Behörden in der Pflicht, ihre Kunden zu informieren. Nur sieht es in der Praxis der Jobcenter ganz anders aus.



    Zusatz: Orientierungshilfe der Caritas für die Anträge

     

  • Sanktionierten alleinerziehenden Müttern im Landkreis Zwickau droht Kindesentzug

    Übernommen von Grilleau

     

    Mütter, die im ALG II-Bezug stehen und mindestens eine 30 %ige Sanktion bekommen, werden vom Jobcenter Zwickau und seinen Außenstellen dem Jugendamt gemeldet. So erfuhr Gegenwind e.V. bei einem Beistandsbesuch vom Arbeitsvermittler. Auf eine Nachfrage beim Jobcenter teilte die Teamleiterin des Servicebereiches mit, dass es eine Vereinbarung zwischen dem Jobcenter und dem Landkreis diesbezüglich gäbe.

    Eine Anfrage hinsichtlich dieser Zusammenarbeit beim Landrat ergab lediglich, dass der Landkreis die gesetzlich zugewiesene Aufgabe, die Sicherung des Kindeswohles, mit dieser Kooperation wahrnehme und diese Anfrage an das zuständige Jugendamt weitergeleitet hat.

    Da der Landrat Kenntnis haben muss und die Anfrage dennoch weiterleitet, ohne eine befriedigende Antwort zu geben, lässt vermuten, dass mit der Zuständigkeitsverschieberei etwas vertuscht werden soll, oder von der Öffentlichkeit ferngehalten werden soll. Jedenfalls steigt bei den betroffenen Müttern der psychische Druck und die Angst zusätzlich enorm an.

    Solche Maßnahmen sind aus unserer Sicht nicht hinnehmbar, auch wenn es mit dem vorgeschobenen Argument des Kindeswohles geschieht. Sorgt man sich wirklich um das Wohl des Kindes, schafft man diese unwürdigen Sanktionen ab und versucht nicht, Müttern mit dem Schlimmsten was ihnen passieren kann, nämlich den Verlust ihres Kindes, noch mehr in die Enge zu treiben.

    Quelle: Presse Gegenwind e.V.

    gefunden bei Der Sozialticker

  • Gefoltert wegen Wikileaks-Weitergabe

    Bitte weiterverbreiten!!

    Liebe Freundinnen und Freunde,

    Wikileaks-Informant Bradley Manning wird in einem US-Militärgefängnis brutal gefoltert. Seine Behandlung scheint Teil einer weitreichenden Einschüchterungskampagne zu sein, mit der Informanten mundtot gemacht werden sollen. Die Regierung ist bezüglich Mannings Missbrauch gespalten und Präsident Obama kümmert sich um das weltweite Ansehen der USA -- ein weltweiter Aufschrei kann ihn dazu bewegen, der Folter ein Ende zu setzen:

    In diesem Moment wird der Wikileaks-Informant Bradley Manning in einem US-Militärgefängnis gefoltert. Manning wird unter scharfen Haftbedingungen in völliger Isolation festgehalten, ein Zustand, der darauf ausgelegt ist, langfristige psychologische Schäden zu erzeugen. Täglich muss er sich nackt ausziehen und in seiner Zelle aufstellen, während andere Insassen ihn verspotten.

    Manning wartet auf seine Verhandlung, wegen Veröffentlichung von geheimen Militärdokumenten auf Wikileaks - darunter eine Videoaufzeichung eines US Soldaten, der irakische Zivilisten massakriert. Seine grausame und unmenschliche Behandlung scheint Teil einer Einschüchterungskampagne zu sein, mit der Informanten mundtot gemacht werden sollen, und die dazu dient, gegen Wikileaks hart durchzugreifen. Die US-Regierung ist bezüglich dieses Themas gespalten und Diplomaten haben das Militär öffentlich für Mannings Haftbedingungen kritisiert, doch Präsident Barack Obama schaut dem Geschehen bislang stillschweigend zu.

    Obama kümmert sich um das weltweite Ansehen der USA und wir müssen ihm jetzt zeigen, dass es auf dem Spiel steht. Lassen Sie uns nun eine weltweite Protestwelle an die US-Regierung aufbauen, um die Foltern von Bradley Manning zu beenden und die Rechtsordnung zu verteidigen. Unterzeichnen Sie die Petition und senden Sie sie dann an alle Ihre Freunde und Bekannten weiter -- unsere Botschaft wird mit Hilfe von schlagkräftigen Anzeigenkampagnen und Aktionen in Washington DC übergeben, sobald wir 250,000 Unterschriften erreicht haben:

    Avaaz ( Bradley Manning )

    Offiziell sind die Vereinigten Staaten gegen Folter. Die US-Verfassung untersagt "grausame und unübliche Bestrafungen”. Gemeinsam mit fast hundert anderen Ländern haben die USA eine internationale Konvention unterzeichnet, die vorgibt, dass alle Gefangenen "menschlich und mit Achtung vor der dem Menschen innewohnenden Würde” behandelt werden müssen. Bradley Manning befindet sich derzeit jedoch in völliger Isolation in einer Zelle ohne Bettlaken. Es wird ihm verboten, Sport zu treiben und er ist Opfer von brutaler Erniedrigung, die schwerwiegende psychische Schäden hervorruft. Diese Behandlung verstößt sowohl gegen das US-amerikanische Recht, als auch gegen das Völkerrecht.

    Bradley befindet sich derzeit unter sehr scharfen Bedingungen in faktischer Isolationshaft, obwohl 16 Berichte von Experten für geistige Gesundheit fordern, dass er von diesen extremen Bedingungen befreit werden soll. Seine Anwälte versuchen unterdessen, sowohl seine Grundrechte, als auch seine internationalen Menschenrechte, vor Gericht geltend zu machen. Bislang hat das Militärgericht, welches für sein Schicksal verantwortlich ist, sein Leiden ignoriert.

    Seit der explosiven Enthüllung US-amerikanischer Kriegsverbrechen in Afghanistan und im Irak, sowie zahlreichen diplomatischen Depeschen, wird gegen Wikileaks hart durchgegriffen. Viele spekulieren, dass diese brutale Druckausübung auf Bradley zum Ziel hat, dass dieser den WikiLeaks-Gründer Julian Assange in die Angelegenheit verwickelt. Obama hat den Amerikanern und der Welt jedoch versprochen, dass er Informanten beschützen würde, anstatt sie zu verfolgen:

    Oftmals sind es Beamte , die sich dem Allgemeinwohl verpflichtet fühlen und durch ihre Enthüllungen die besten Informationen über Verschwendung, Betrug und Missbrauch seitens der Regierung bieten. Solche Akte der Courage und Gerechtigkeit können manchmal Leben und oftmals öffentliche Gelder retten, und sollten eher gefördert als unterdrückt werden.


    Hier unterzeichnen

  • Atemnberaubende Bilder unserer Erde

  • Ausflug zum treuen Nachbarteich

    Letztes Wochenende war ausspannen angesagt. Erst gab es eine Erbsensuppe aus der Gulaschkanone, die wie immer vorzüglich geschmeckt hat und an der frischen Luft sowieso ;)

    Dann ging es zum Teich, dort tümmelten sich die Kröten haufenweise und veranstalteten einen Krötenhuckepackpaarlauf. Natürlich habe ich mich auch nicht gescheut die Kröten in die Hand zu nehmen um sie besser zu fotografieren.

    Zum vergrößern auf Bild klicken.

    BoottSteg

    Kröte

    Kröte

    Kröte

    Kröte

    kröte

    Hier noch ein kleines Video zum Krötenhuckepackpaarlauf

  • Tacheles-Seminare nicht für Behinderte?

    Taufkirchen (kobinet) Beri Becker von den Netzwerkfrauen in Bayern ist sauer. Die Hartz4-Empfängerin aus Taufkirchen wollte in ihrer ehrenamtlichen Funktion als eine der Sprecherinnen des Netzwerks an einer Weiterbildungsveranstaltung zum Sozialgesetzbuch II teilnehmen. Doch sie erhielt eine Absage, weil die Räumlichkeiten des Seminars nicht barrierefrei sind.

    Das zweitägige Seminar zum Thema "SGB II - Grundlagenseminar und Update - Komplettüber- und Durchblick SGB II und Rechtsprechung" wurde von Harald Thomé aus Wuppertal angeboten, einer der Initiatoren von Tacheles e.V., der mit einer langjährigen Beratungspraxis im Arbeitslosen- und Sozialhilferecht wirbt.

    "Leider teilte mir - und auf Nachfrage ebenso nochmal offiziell den Netzwerkfrauen - eben dieser Herr mit, dass er nicht beabsichtige, das Seminar in barrierefreien Räumlichkeiten anzubieten", schrieb Beri Becker an kobinet. Thomé fand es sogar "nicht in Ordnung von Frau Becker, sich einfach bei seinem Seminar anzumelden und dann auch noch Barrierefreiheit zu erwarten". Dabei wäre mehr als genug Zeit gewesen, sich nach passenden Räumen umzusehen …

    "Wenn man bedenkt, wie viele Menschen mit Behinderung von SGB II betroffen sind, empfinde ich dies - gelinde gesagt - als eine bodenlose Unverschämtheit. Der Tagessatz für das Seminar beträgt 90 Euro ohne Catering. Dummerweise hab ich in der Vergangenheit für seine Seminare viel Werbung gemacht, was ich selbstverständlich zukünftig unterlassen werde", macht sich Beri Becker Luft. "Aber ich rege mich immer noch darüber auf, dass ich mir seinen unverschämten Tonfall auch noch gefallen lassen muss." Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen sollte sowas nicht mehr möglich sein.

    Quelle

  • Hätte ich doch nicht so lange Geschwiegen

    Übernommen vom Nachrichtenspiegel online

     

    "Hallo lieber Werner !

    Erst kürzlich habe ich einen guten Bekannten getroffen und mich mit ihm unterhalten.
    Nach dem Jubel auf die sogenannte Freiheit nach dem Mauerfall, wurde er wie viele tausende Menschen auch, von der Realität eingeholt.
    Bemerkenswerte Aussagen und Erkenntnisse die ich von ihm zu hören bekam, waren doch seine Auffassungen schon einmal anders.

     

    Grüße aus den sonnigen Dresden
    Frank”

    —–

    Als die Sozialdemokraten und die Grünen Hartz 4 einführten und den Menschen ihre Würde genommen hat,
    HABE ICH GESCHWIEGEN, ICH HATTE JA NOCH ARBEIT

    Als die Politik und Gewerkschaften es zugelassen haben für Sklavenlöhne zu arbeiten
    HABE ICH GESCHWIEGEN WEIL ICH ANGST HATTE DIE LETZTE HOFFNUNG ZU VERLIEREN

    Als ich meine Arbeit verlor, verlor ich die letzte Hoffnung, meine Familie, meine Existenz und dachte:
    HÄTTE ICH DOCH SO LANGE NICHT GESCHWIEGEN

    So fasst mein Bekannter sein Leben zusammen, als ich ihn nach endlos langer Zeit zufällig getroffen habe. Nein, nicht im schicken Zwirn und selbstbewusst, fast ängstlich, als solle man ihn nicht erkennen, trug mein Bekannter Prospekte aus. Er, ein Mann, welcher einst Maschinenbau studierte und nach der Wende fest im Berufsleben stand und von den blühenden Landschaften träumte, trägt nun Prospekte aus.

    Hier weiterlesen

     

  • Die wahre Wahrheit unter dem Regenschirm!

    Video von:
    http://www.youtube.com/user/FLEISCHWOLFFF

    An ihrem Schirm lassen sich Lügner und Heuchler leicht ausmachen. Eine kleine Auswahl der letzten 50 Jahre: KT Zu Guttenberg 2011, Andrea Ypsilanti 2008, Jan Ullrich 2006, Joschka Fischer 2005, Collin Powell 2003, Roland Schill 2002, Christoph Daum 2000, Roland Koch 2000, Wolfgang Schäuble 1999, Uwe Barschel 1987, Richard Nixon 1974, Franz-Joseph Strauß 1962 und Walther Ullbricht 1961.

  • Die neoliberalen Vorstellungen und Interessen eines ehemaligen Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier

    Durch puren Zufall bin ich heute beim rumstöbern im Netz auf ein für mich unfassbares Dokument gestoßen.
    So denkt ein Bundesverfassungsrichter über unsere freiheitlich, demokratische Grundordnung.
    Kein Wunder, dass dieses verdrehte Weltbild des Verfassungsrichter Papier ein derart menschenunwürdiges Urteil zu den Hartz IV- Regelsätzen hervorbrachte.

    Auschnitt aus der PDF - Anti Bertelsmann

    In: Ingrid Lohmann / Rainer Rilling (Hg.):
    Die verkaufte Bildung - Kritik und Kontroversen zur Kommerzialisierung von Schule, Weiterbildung, Erziehung und Wissenschaft. Opladen 2002, 279-299. Martin Bennhold
    Die Bertelsmann Stiftung, das CHE und die Hochschulreform: Politik der ´Reformen´ als Politik der Unterwerfung1


    Jeder ist unseres Glückes Schmied
    Bertelsmann AG: Motto für das Jahr 1999

    Wir wollen die Welt erobern
    Äußerung eines Regierungschefs während der EU-Finanzminister- Konferenz in Malmö
    (Financial Times Deutschland vom 23. April 2001)

     


    [...]

    Hier war bereits eine spezielle Legitimation der Kapitalbesitzer zum Eingreifen in Politik gefordert oder behauptet worden, eine Legitimation, die gleichsam selbstverständlich aus derVerfügung über konzentriertes Kapital erwachsen sollte. Diese Position wurde von Staatsrechtlern konsequent ausgebaut und 1983 in eine quasi offiziöse Kommentierung zum Grundgesetz aufgenommen,
    nämlich in den renommierten Grundgesetz-Kommentar von Maunz-Dürig (unter Auswechslung des Kommentators und der bisherigen Grundlinie des Kommentars zu Art. 14).

    Hans-Jürgen Papier, der neue Kommentator, vollzog in über 600 Randnoten eine wahrhaft gründliche Umkommentierung. Danach beinhaltet die Sozialpflichtigkeit geradezu einen Anspruch des Kapitals auf Einmischung in die Politik, und zwar in dem Maße wachsend, wie das Kapital konzentriert und mächtig auftritt. Das Gewicht des jeweiligen Kapitals gilt nicht mehr als Gefahr für die Demokratie, sondern umgekehrt die Demokratie als Gefahr für die Freiheit des agierenden Kapitals; deshalb wird es – zu seinem Schutz – regelrecht verpflichtet, mit welchen Mitteln auch immer als Teil der gesellschaftlichen Gewalten aufzutreten. Unsere "Eigentumsordnung" erfordere dies "gerade auch wegen ihrer politischen Explosivität" (Maunz-Dürig 1983 ff. Art. 14, Rdnr. 5).

    Papier hebt dabei hervor, dass die Einmischung nicht einmal das Gemeinwohl, also übergreifende Ziele, im Auge zu haben brauche. Vielmehr beinhalte die Sozialpflichtigkeit des Eigentums eine Einmischung "mit privatnütziger Zielsetzung" (Rdnr. 4 und 276) bzw. mit dem Ziel einer "privatnützigen Mitgestaltung der Sozialordnung" (Rdnr. 12). Dafür wird sogar ein neues Verständnis der Gewaltenteilung eingeführt: Papier spricht von einer unsere Verfassung prägenden sozialen "Gewaltenteilungsfunktion" des Art. 14 (Rdnr. 4), wonach dem Kapital im Grade seiner Konzentration eine besondere Legitimation, nämlich die Legitimation zur Teilhabe an gesellschaftlicher Gewalt zukomme, als Gegengewicht zu den demokratischen Rechten des Volkes. Eine rein auf den Volkswillen gestützte Demokratie lehnt er entschieden ab: Das Grundgesetz kenne gemäß Art. 14 "keine Totalität des (demokratisch
    legitimierten) Hoheitsakts [...], keine potentiell absolute Herrschaft der politischen Demokratie über Gesellschaft und Wirtschaft" (Rdnr. 4).

    Papier, mittlerweile zum Richter am Bundesverfassungsgericht und zum Vorsitzenden von dessen Erstem Senat aufgestiegen, hat damit die verfassungsrechtliche Anpassung an den herrschenden Neoliberalismus geleistet. Seine extreme Interpretation der Sozialpflichtigkeit des Eigentums, welche die Demokratie einschränkt und sie subtil eines totalitären Charakters verdächtigt, entspricht neoliberalen Vorstellungen und Interessen.

    [...]

  • Wettverbot für Empfänger von Hartz IV bestätigt

    Hier

  • Mir ist schlecht | Billigste Propaganda und Verhöhnung pur | Ursula von der Leyen |

    Schaut Euch das an. Mir fehlen gerade die Worte!!

    Hier

  • Aus aktuellen Anlass | Bildungspaket für Kinder | Ursula von der Leyen

    FSK: Für ReGIERungsmitglieder nicht geeignet!
    Dieser intellektuellen Satire sind sie nicht gewachsen !


     

  • Der nächste Streich folgt zu gleich | Ursula von der Leyen plant die nächsten Kürzungen für Arbeitslose

    Die neuen Hartz IV Reformen sind keine paar Tage in Kraft, schon folgen die nächsten Kürzungen der Ursula von der Leyen!

    Lieber arbeitslos, statt selbstständig - Das ist die neue Devise Ursula von der Leyens

  • Hartz IV | Gartenbesitz zieht Regelsatzkürzung nach sich

    Nordhausen Wieder einmal nicht zu fassen, was sich das Jobcenter Nordhausen hier erlaubt. Mir fehlen die Worte! Der Wahnsinn nimmt kein Ende!

    Eine ALG II Bezieherin die einen gepachteten Garten besitzt wurden 45 € abgezogen, da sie sich mit Obst und Gemüse aus dem eigenen Garten verpflegen kann und somit Kosten einspart!

    Hier nachzulesen

    Bitte auch die Kommentar-Antworten lesen !

  • Einfach mal Schnauze halten, Frau Merkel ...

    ... das ist ja nicht zu ertragen. Die schwatzt ein Mist zusammen, das mir kotz übel wird.

    Was schrieb jemand als Kommentar:

    "Dreht man die Buchstaben von "Bundeskanzlerin" um, wird "Bankzinsluder" daraus! Ein Schelm, der Böses dabei denkt".

     


    Frau Merkel erklärt die "Soziale Marktwirtschaft"!


     

     

    Merkel bestätigt Wahlbetrug

     

    Mit Hassknechts Worten !

  • "So manches Tier wird besser beerdigt"!

    Nachruf für Herrn H.

    Von Ruth Tietz

    Heute habe ich etwas erlebt, von dem ich denke, dass es jeder wissen sollte, aber wahrscheinlich wissen es die wenigsten.

    Ungefähr zwei Jahre habe ich Herr H. zu Ämtern begleitet, erst Hartz IV, dann Grundsicherung - er war sehr krank. Am 7. Feb. 2011 verstarb er, heute war ich zu seiner Bestattung, einer sog. "Armenbestattung" gekommen um endgültig Abschied zu nehmen.

    Zuerst einmal erhielt man kaum Informationen wo das Begräbnis stattfinden sollte, dann schließlich, über den Anruf beim Bestatter, fanden wir den Weg, wo sich eine ganze Menge Menschen einfand.
    Ein eingezäuntes kleines Waldstück, aus dessen Boden einige Holpflöcke ragten, eine kleine Grube, ein Handkarren, auf dem in erster Reihe 8 Urnen standen, dahinter 16 andere noch in Pappschachteln. Daneben zwei Angestellte des Friedhofes.

    Pünktlich begann man die Urnen mit einem Gerät in die Grube zu stellen, wobei die Gäste an die Grube treten konnten, kein Wort wurde gesprochen. Blumenschmuck und Kerzen sind verboten! Danach warteten die nächsten Urnen um auch in die Grube versenkt zu werden, so dass 24 Urnen in ein Grab kommen. Ich erfuhr auch, warum es solange dauerte bis der  Verstorbene endlich beerdigt würde! Es wird solange gesammelt bis genügend Verstorbene zusammen sind. Die Holzpflöcke kennzeichnen andere Massengräber.
    Es wurde mir auch erzählt, dass das Ganze 1600 € kostet.

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    Der Kapitalismus mit seinen Auswüchsen bis in den Tod hinaus. In was für einer Gesellschaft wir leben, wurde mir dort mal wieder richtig bewusst.
    Eine Frau sagte zu mir: "So manches Tier wird besser beerdigt"!
    Kein tröstendes Wort - verscharrt im Massengrab, das ist das was am Ende der Armut in unserer Gesellschaft steht!
    Ich möchte dass es jeder weiß! Jeder, der sich über Nichtigkeiten aufregt oder diejenigen, die noch nicht begriffen haben, dass eine Veränderung nur mit der Linken möglich ist!

    Ruth Tietz  DIE LINKE Leverkusen

    Quelle

     

    Ich bin einfach nur sprachlos über diesen Bericht!

     

     

  • Atomstrom der beste Strom auf der Welt

    John und Till zeigen uns hier eindrucksvoll, wieso Atomstrom der beste Strom auf der Welt ist!

  • Wie Widerspruch gegen Hartz-IV-Neuregelung bei Regelleistungen einlegen?

    Ein Musterbrief


    Büro Neskovic, Büro Kipping und Andreas Aust (Fraktionsreferent Soziales).
    Eine kleine Hilfe für mögliche Widersprüche gegen Regelleistungsbescheide auf Grundlage des novellierten SGB II (Hartz IV).

    "Gegen den oben genannten Bescheid erhebe ich Widerspruch. Der Widerspruch richtet sich insbesondere gegen die Höhe der im Bescheid genannten Regelleistungen. Denn die festgesetzten Regelleistungen reichen für die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und eines Mindestmaßes an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasst, nicht aus.

    Die Regelleistung genügt nicht den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 9.Februar 2010 an die Ermittlung eines verfassungsgemäßen Anspruchsumfangs des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG gestellt hat. Das Bundesverfassungsgericht forderte, dass zur Ermittlung des Anspruchsumfangs der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen hat.

    Insbesondere folgende Punkte widersprechen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes (nicht abschließende Aufzählung):

    Bemerkung: 6 und 7 nur bei Kindern!

    1. Der Einsatz einer Statistik- und Verbrauchsmethode ist nur unter der Prämisse, dass auch das Ausgabeverhalten unterer Einkommensgruppen der Bevölkerung zu erkennen gibt, welche Aufwendungen für das menschenwürdige Existenzminimum erforderlich sind, gerechtfertigt. Diese Voraussetzung wurde jedoch nicht nachgewiesen.

    2. Die gewählte Statistik- und Verbrauchsmethode wurde durch eine Vermischung mit anderen Methoden der Bedarfsermittlung nicht konsequent angewendet, so dass es zu erheblichen Bedarfsunterdeckungen kommt.

    3. Der Wechsel in die für die Ermittlung der Ausgaben relevanten Einpersonenhaushalte der unteren 20 Prozent auf die der unteren 15 Prozent an allen nach dem Nettoeinkommen geschichteten Einpersonenhaushalte wurde nicht sachgerecht begründet.

    4. Die Stichprobe der Referenzgruppen wurde durch Zirkelschlüsse verfälscht. Zum Beispiel wurden die verdeckt Armen nicht aus der Stichprobe herausgenommen.

    5. Es werden Ausgabenkürzungen bzw. Einstufungen einzelner Ausgabepositionen als nicht regelsatzrelevant vorgenommen, die nicht realitätsgerecht und auch methodisch nicht vertretbar sind.

    (nur bei Kindern!)
    6. In Bezug auf Kinder und Jugendlichen ist nach allgemeiner Einschätzung von Sachverständigen die Datengrundlage nicht geeignet zur Ermittlung der spezifischen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen, weil die Referenzgruppe viel zu klein ist, um seriöse Aussagen zu machen.

    (nur bei Kindern!)
    7. Eine Expertise des Forschungsinstituts für Kinderernährung in Dortmund weist nach, dass unter realistischen Annahmen eine ausreichende, geschweige denn gesunde Ernährung für Kinder und Jugendliche mit den hierfür vorgesehenen Mitteln nicht möglich ist

    Ich beantrage daher, unter Abänderung des Bescheides die Höhe der Regelleistungen unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts neu festzusetzen."

  • Bündniss für ein Sanktionsmoratorium | Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionsregelung

    KURZ-INFO Nr. 5, Fr., 1. April 2011 des Bündnisses für ein Sanktionsmoratorium

    Liebe Unterstützer/innen des Aufrufs für ein Sanktionsmoratorium,

    Nachdem wir im letzten Kurz-Info u.a. über einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag auf Aussetzung des Sanktionsparagrafen berichtet haben, weisen wir in dieser Ausgabe auf einen Antrag der Partei DIE LINKE auf Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionsregelung hin. Des Weiteren informieren wir über eine kritische Dissertationsschrift zu Totalsanktionen gegen junge Erwachsene. Und berichten über den Skandal, dass willkürliche Totalsanktionen selbst gegen Hochschwangere angeordnet werden. Das alles hat die politisch Verantwortlichen nicht gehindert, mit der Novellierung des Sozialgesetzbuchs II (SGB II) auch die Sanktionsregelungen zu verschärfen.
    Die Empörung darüber gibt hoffentlich allen SanktionsgegnerInnen neue Energie für Aktivitäten zugunsten der Moratoriumsforderung.

    Mit Frühlingsgrüßen,

    die AG Sanktionen
    (für das Bündnis für ein Sanktionsmoratorium)

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    1. Antrag auf Abschaffung der Sanktionen im Bundestag Die Partei DIE LINKE hat einmal mehr gute Gründe gegen Sanktionen in ihrem Antrag vom 22.03.2011 zur Abschaffung des § 31 SGB II zusammengestellt.

    Zum Antrag: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/051/1705174.pdf
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    2. Schärfere Sanktionen bei unter 25-jährigen rechtlich nicht haltbar – Abschaffen!
    Unter 25-jährige Arbeitslosengeld-II-Berechtigte werden, so führt Sofia Davilla aus, mehr als dreimal so häufig sanktioniert wie jene, die das 25. Lebensjahr überschritten haben.[1] Dass sie obendrein sehr viel härter sanktioniert werden als über 25-jährige ist – wie mehrfach, unter anderem auch vom Bundesverwaltungsrichter Uwe Berlit (siehe frühere Meldung in dieser Rubrik), moniert wurde – nicht nur problematisch.
    Diese Sonderregelung ist offenkundig auch rechtlich nicht haltbar. Die Rechtswissenschaftlerin Dr. Sofia Davilla plädiert angesichts der Tatsache, dass mit den schärferen Sanktionen bei unter 25-jährigen gegen drei zentrale Rechtsnormen verstoßen wird, für deren ersatzlose Abschaffung.[2] Sie zeigt auf, „dass § 31 Abs. 5 SGB II nicht nur einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums darstellt (…), sondern auch nicht im Einklang mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG sowie dem unionsrechtlichen Verbot der Altersdiskriminierung gem. Art. 21 Abs.
    1 der Charta der Grundrechte der EU (GRCh) steht“. (S. 557)
    mehr: http://tinyurl.com/5u9h2k9
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    3. Sanktions-Stopp bei Schwangeren gefordert – Bundesregierung und BA wiegeln ab … und danach unser sarkastischer Kommentar:
    Schon Ungeborene werden zu verantwortungsbewusstem Hungern erzogen zum Text: http://tinyurl.com/66be44f

    Soweit der bittere Ernst. Dazu unser sarkastischer Kommentar:
    Schon Ungeborene werden zu verantwortungsbewusstem Hungern erzogen

    Sanktionen für das Kindeswohl förderlich? Na klar! Für die Chance, von einer arbeits-marktintegrierten Mutter geboren zu werden, wird das Ungeborene doch gern das Risiko der eigenen Fehlgeburt in Kauf nehmen, oder? Schließlich lebt das Ungeborene in einer Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft und hat die Anforderungen des (Un-)Sozialgesetzbuches II bereits vor der Muttermilch aufgesogen: Alle Möglichkeiten zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit soll es eigenverantwortlich ausschöpfen, sonst wird ihm mit Sanktionen dabei geholfen.

    Das Hungern schon im Mutterleib zu lernen, kann ohnehin nur hilfreich sein: Schließlich muss das Kind sich später zwischen Essen und Spielzeug entscheiden, denn für beides reicht der Regelsatz nicht. Oder es muss sein karges Mahl, wie bisher schon sein Zimmer, mit dem gerade erwachsenen Bruder teilen, wenn dieser nach der ersten Verfehlung vom Jobcenter kein Geld mehr bekommt und noch nicht kriminell werden will.

    Wir sehen: Nicht die oben beklagte Realitätsferne tritt hier zu Tage. Was sich vielmehr offenbart, sind pädagogische Weisheit und tiefe Mitmenschlichkeit, die bei Herrn Alt, auch im Namen von Frau von der Leyen, erblühen.

    Mit so tiefen Einsichten konnte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein paar Tage zuvor noch nicht aufwarten, als es – bei einer Fragestunde des Deutschen Bundestages am 26. Januar 2011 – verlautbarte: „Bei dem hier angesprochenen Fall einer schwangeren Leis-tungsberechtigten mit vollständigem Wegfall der Leistung dürfte bei der Entscheidung über die Sanktionsdauer Berücksichtigung gefunden haben, dass die Leistungsbezieherin bereits sanktioniert wurde und ihr die Tragweite ihres Handelns bewusst gewesen sein muss.“* Diese Formulierung klingt noch, als wäre es die sanktionierte Schwangere, die Schuld sei an einer SCHÄDIGUNG ihres Kindes. Oder hat das Ministerium das nunmehr Offensichtliche – dass dem Ungeborenen mit dieser Sanktionierung eine WOHLTAT zuteil wurde – in falscher Bescheidenheit verschämt verschwiegen?

    Von derlei Skrupeln unbeschwert, hat uns Herr Alt freimütig Einblick in die Ab-Gründe seines Handelns gewährt: So gilt es denn, ein deutsches Dichterwort zu wandeln und uns vor unserem neuen Bundesgenossen zu verneigen: Heinrich, wir danken Dir!

    *) Die vollständige Frage und Antwort können hier herunter geladen werden: http://tinyurl.com/6jwww3x
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