... unter die Lupe genommen!
Bitte beachten: Es gab noch ein paar Ergänzungen!
Bildung und Teilhabe nennt Ursula von der Leyen diese Verhöhnung der Kinder und ihrer Eltern.
Ich nenne es Etikettenschwindel. Allein, dass bis Dato nur wenig Informationen bei Betroffenen angekommen sind und dadurch nur wenige dieses Paket überhaupt rückwirkend beantragen, ist schon eine Farce und sicherlich auch beabsichtigt. Laut Spiegel Online haben bislang erst 2% der 2.5 Millionen Berechtigten Anträge für Zuschüsse aus Uschis Lügenpaket gestellt.
Zu all dem führt diese stigmatisierende Gutscheinpraxis (maximale Geltungsdauer von einem halben Jahr) wieder einmal dazu Betroffene zu gängeln und zu bevormunden. Außerdem müssen Betroffene nun ihren sozialen Status öffentlich herumtragen.
Viele werden sich davor scheuen und nur wenige Berechtigte werden es in Anspruch nehmen. Ich denke, auch das ist gewollt! Somit wird Geld gespart und man kann irgendwann in naher Zukunft sagen, dass Betroffene nicht an Bildung und Teilhabe ihrer Kinder interessiert sind und der Bedarf gar nicht da ist.
Frau von der Leyen kann dann großspurig und gewohnt arrogant verkündigen:
"Das Bildungs- und Teilhabepaket ist gescheitert und wird somit entsorgt!" Basta!
Bildung und Teilhabe klingt für die Betroffenen erst mal gut. Das soll es auch, aus der Sicht einer Frau von der Leyen.
Wer dieses aber mal genau unter die Lupe nimmt, wird entsetzt sein.
Kommen wir zu den einzelnen Punkten:
Mogelpackung Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Diese Leistungen können individuell für Mitgliedsbeiträge z. B. für Sportverein, Jugendverband oder der kulturellen Bildung wie Musikschule, Zeltlager, Ferienspiele, Theater etc. genutzt werden.
Wichtig! Bitte macht Euer Kreuz auf dem Antrag auch beim Punkt:
Zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten o. ä.)
(Soweit bereits bekannt, machen Sie bitte ergänzende Angaben unter E.)
Nur wenige wissen nämlich, dass man diesen Betrag, der monatlich 10 Euro beträgt, erst mit der Antragstellung gewährt. Dieser Betrag kann auch auf einmal innerhalb eines Bewilligungszeitraums gewährt werden (i.d.R. 60 Euro). Wer also jetzt das Kreuz auf dem Antrag nicht macht, weil das Kind erst in einigen Monaten dem Verein beitreten, oder an anderen Aktivitäten (z. B. Ferienlager) teilnehmen wird, verliert bares Geld.
Die Leistung kann individuell eingesetzt werden für Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Sportverein, Jugendverband), für Unterricht in künstlerischen Fächern und angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z. B. Musik, Tanz, Theater) und für die Teilnahme an angeleiteten Freizeiten (z.B. Zeltlager, Ferienspiele und Ausflüge des Jugendverbandes).
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben können pro Kind oder Jugendlichem monatlich 10,- € zur Verfügung gestellt werden. Bei nachgewiesenem Bedarf kann die sich innerhalb eines Bewilligungszeitraumes ergebene Summe der Monatsbeträge (i.d.R. bis 60,- €) auch auf einmal gewährt werden.
Bitte fügen Sie dem Antrag einen Nachweis über Art, Inhalt und Kosten der Maßnahme bzw. der Mitgliedschaft sowie die Bankverbindung des Vereins/Leistungsanbieters bei. Die Übernahme erfolgt durch Direktzahlung an den Leistungsanbieter.
Aus "Informationen und Ausfüllhinweise des Jobcenters Nordhausen und Landratsamt Nordhausen".
Also, von individueller Förderung kann hier keine Rede sein. Kulturelle Aktivitäten, wie zum Beispiel ein spontaner Besuch im Theater oder Museum, ist nicht vorgesehen und wird demgemäß auch nicht gefördert. Nur sog. angeleitete Aktivitäten werden berücksichtigt. Ein Witz, der auch beim zweiten Anlauf nicht lustig wird.
Mal abgesehen davon, was sind 10 EUR pro Monat mehr für ein Kind? Die Mitgliedschaft in einem Sportverein ist nämlich nicht alles! Dazu gehören auch diverse Ausrüstungsgegenstände (Fußballschuhe für drinnen und draußen, Trainingsanzug usw.) Ich denke, wir alle, die wir Kinder haben, wissen was dabei für zusätzliche Kosten anfallen.
Mogelpackung Mittagsverpflegung
Wird in der Schule eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung angeboten? Glück gehabt!
Sollte das nicht der Fall sein, schauen Kind und Eltern in die Röhre!
Gemeint ist die Ungleichbehandlung der Kinder. Denn: Wenn das Essen in der privat betriebenen Schulkantine besser schmeckt, muss das Geld dafür aus eigener Tasche kommen. Wer jedoch das Schulessen mag, bekommt es bezahlt. Ungerechter geht es nicht! Das Makabre daran ist, dass in einigen Ländern in den Schulen das Angebot der Mittagsverpflegung ohnehin kostenlos ist.
Erbracht wird ein monatlicher Zuschuss zu den Kosten einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung. Es ist ein Eigenanteil in Höhe von 1,- Euro pro Kind selbst zu übernehmen.
Mogelpackung Lernförderung:
Nach unserem Schulgesetz steht eine angemessene Förderung eh allen Kindern zu, es spielt auch keine Rolle wie ihr Leistungsstand ist.
Aber nur eine Förderung um eine Nicht- Versetzung zu vermeiden, ist schon ein Hohn an sich, denn dann ist das Kind schon längst in den Brunnen gefallen.
Lernförderung (Nachhilfe) ist auch an Bedingungen geknüpft, das heißt, dass sie geeignet und zusätzlich erforderlich sein muss, um wesentliche Lernziele zu erreichen. Das bedeutet, wer sich lediglich verbessern möchte (z.B. Übertritt in ein Gymnasium) hat keinen Anspruch und schaut in die Röhre.
Außerdem darf der Leistungsrückstand nicht auf unentschuldigte Fehlzeiten oder anhaltendes Fehlverhalten zurückzuführen sein. Hier werden bewusst Schüler, die eine Förderung am meisten benötigen, außen vor gelassen.
Der Bedarf wird nur anhand einer Bescheinigung der Schule ermittelt und gewährt. Diese Bestimmung führt eindeutig wieder einmal zu Diskriminierung und Bevormundung, denn die Eltern haben ihre Situation dem Lehrer gegenüber offen zu legen. Sie sind also gezwungen, ihren "Hartz-IV-Status" öffentlich zu machen.
Wieder einmal wird den Eltern als Erziehungsberechtigte de facto die Entscheidung über die Entwicklung ihres Kindes dreist aus der Hand genommen.
Wie frei sind nun die Eltern bei der Wahl der geeigneten Anbieter zur Lernförderung? So frei wie ein Wellensittich mit gestutzten Flügeln im abgedunkelten Käfig!
Man verhandelt zwar mit einigen Anbietern über die Annahme von Gutscheinen, der Anbieter bleibt dennoch frei in der Entscheidung, ob er diese auch annimmt. Das bedeutet, dass in einigen Fällen Kinder von Hartz IV Opfern wieder vor der Tür stehen bleiben. Ebenso wird es kaum möglich sein, private Anbieter von Nachhilfe (Studenten, Schüler, Lehrer) zu konsultieren, da diese sicherlich keine Gutscheine annehmen können und werden. Gut zu wissen ist auch, dass Fahrtkosten nicht übernommen werden.
Die Auswahl des Anbieters der Lernförderung hat aus leistungsrechtlichen Gründen immer in Absprache mit Ihrem Jobcenter bzw. Landratsamt zu erfolgen.
Als Leistungsanbieter werden insbesondere juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie sonstige als gemeinnützig anerkannte Träger in privater Rechtsform, freie Träger der Jugendhilfe und gewerbliche Anbieter akzeptiert, soweit sie mit dem Jobcenter oder dem Landratsamt eine Vereinbarung zum Gutscheinverfahren abgeschlossen haben.
Aus "Information und Ausfüllhinweise des Jobcenter Nordhausen und Landratsamt Nordhausen"
Mogelpackung Schülerbeförderung
Auffällig ist die Aussage, dass Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können, einen Zuschuss zu den Beförderungskosten erhalten, wenn die Kosten nicht von Dritten übernommen werden. Keinen Anspruch auf Erstattung haben SchülerInnen, deren Schulweg eine bestimmte Entfernung unterschreitet.
In Thüringen gelten folgende Werte:
Schülerbeförderung ist die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg. Ein Anspruch auf Schülerbeförderung besteht:
- für Schüler der Grundschule und der Förderschule bis Klassenstufe 4 bei einem Schulweg von mindestens zwei Kilometern,
- für Schüler der Regelschule, des Gymnasiums, der Gesamtschule und der Förderschule ab Klassenstufe 5 und für Schüler des Berufsgrundbildungsjahrs, des Berufsvorbereitungsjahrs, der zweijährigen Fachoberschule und derjenigen Berufsfachschulen, die keinen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, bei einem Schulweg von mindestens drei Kilometern.
Quelle
Diese Werte können in anderen Bundesländern hiervon abweichen. Bitte informieren.
Welch eine Verhöhnung das ist wird deutlich, wenn man sieht, dass dieser Zuschuss wieder nur denen gewährt wird, die ohnehin schon immer einen Anspruch darauf hatten.
Außerdem ist es eine Kuriosität, wenn öffentliche Verkehrsmittel wie Straßenbahn, Bus zur Verfügung stehen, diese aber nicht genutzt werden dürfen.
Anzumerken bleibt, dass Eltern auch hier wieder keine Entscheidungsfreiheit haben. Ihnen wird verwehrt zu entscheiden, ob der Sohn oder die Tochter mit Bus/Straßenbahn zur Schule fährt, oder doch den dunklen Waldweg nehmen muss, weil der nichts kostet.
Sollten die Kosten für eine Schülermonatskarte doch anerkannt werden, wird der Preis für das Monatsticket um den im Regelbedarf enthaltenen Anteil für Verkehr/Mobilität vermindert, wenn dieses Ticket auch privat genutzt werden kann. Dieser Eigenanteil des Kindes beträgt je nach Altersstufe 13 – 18 Euro.
Fazit:
Leyens Lügenpaket ist eine Farce. Hier wird suggeriert, dass der Staat und mit ihm der Steuerzahler wieder einmal für alle Kosten aufkommen muss. Letztlich gibt es jedoch nur eine Umverteilung und die ach so hoch gepriesene Hilfe verpufft ins Leere, wenn man sich die Mühe macht, Uschis‘ Wunschpaket einmal genauer unter die Lupe zu nehmen.