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Archiv der Einträge: April, 2012
  • Hessischer Aktionstag: eine Richtigstellung

    Die Erklärung des Jobcenters Bad Schwalbach zur Absage des lokalen "Hessischen Aktionstages" bedarf einer
    Richtigstellung.

    Hier

  • Weg mit Sanktionen bessere Demokratie SGB § 31 Muss WEG !

    Macht mit! Legt los!

    DIE VIDEO PETITION STOPPT DIE WILD-GEWORDENEN POLITIKER SCHLUSS mit den SANKTIONEN bei HARTZ 4 SGB II KUNDEN ! ERSATZLOSE STREICHUNG des SANKTIONSPARAGRAFEN 31 SGB II "!"

  • Wichtig! Lesetipp! Wichtig! | Hartz IV- ein Bürgerkrieg der politischen Klasse gegen die arm Gemachten

    Bitte nehmt Euch die Zeit. Hier hat sich jemand wirklich Mühe gegeben, über die Arbeitsmarktreformen, sprich Hartz IV Gedanken zu machen. Ich habe selten so eine gute Analyse gelesen.

    Hartz IV- ein Bürgerkrieg der politischen Klasse gegen die arm Gemachten

  • Ich kannte einen, der da einen kannte .....

    Wusstet ihr schon, dass es Hartz IV seit 1990 gibt?
    Außerdem, 95% aller Empfänger betrügen und 5 % nur noch nicht wissen wie es geht?

    Nein? Doch, doch, kann man hier nachlesen! Sehr kompetente Leute, die sich auch nicht zu Schade sind, sich der Lächerlichkeit preiszugeben.

     

  • Manfred Grund Abgeordneter für meinen Wahlkreis 190 befürwortet Sanktionen

    Offener Brief

    Auch Sie, Herr Manfred Grund, haben gestern den 26.04.2012 über den Antrag der LINKSFRAKTION auf Abschaffung abgestimmt, die grundgesetz- und menschenrechtswidrige Sanktionspraxis im Rechtskreis des SGB II zu unterbinden.

    Mit Ihrer Befürwortung der Sanktionen, tragen auch Sie, Herr Manfred Grund, die Verantwortung dafür, dass zahlreiche Menschen systematisch unter jedwedes Existenzminimum und damit in absolutes Elend gedrückt werden. Auch Sie sind dafür verantwortlich, dass hunderttausenden Kindern jede Chance auf ein menschenwürdiges Leben genommen wird.

    Ich bin mehr als empört und verurteile hiermit Ihre politischen Entscheidungen auf das Schärfste. Sie tragen damit entscheidend zur Spaltung unserer Gesellschaft bei.

    Sie haben sich also somit entschlossen, die Sippenhaftung zu befürworten und zu unterstützen. Ferner treten Sie Herr Grund für die Verletzung der Grundrechte und der Menschenrechtskonvention ein.

    Ich schäme mich für Sie und für die gesamte Bundestagsfraktion, Ihr solltet Euch nicht mehr "Christlich" nennen.

    "Christlich" seid Ihr schon lange nicht mehr!

    Schämt Euch!

    Ich möchte Euch alle bitten, dieses Schreiben mit der Namensnennung des Abgeordneten Eures Wahlkreises zu veröffentlichen.
    Dieser Text steht zur freien Verfügung

    PDF mit den Namen der Abgeordneten aller Wahlkreise.

  • Hartz IV-Sätze | Ist die Menschenwürde abhängig vom richterlichen Arbeitseifer?

    Es ist ja schon bezeichnend, dass ein Richter endlich den Arsch in der Hose hatte und die neuen Hartz-IV-Sätze nicht wie die meisten Richter stillschweigend als verfassungsgemäß passieren ließ.
    Nur, hier fällt mir wieder auf, dass auch dieser Richter völlig realitätsfremd an die Sache ran geht. Gunter Rudnik berechnete einen Fehlbetrag von 36,07 Euro. Allein das gibt mir schon zu denken.

    In der Vergangenheit hätten sich schon einige Richter kritisch über die neuen Hartz-IV-Sätze geäußert. Nur, warum hat sich dann bis Dato nichts geändert?

    Die Begründung fand ich in diesem Artikel.

    Gunter Rudnik hat sich die Mühe gemacht. Rudnik ist Vorsitzender der 55. Kammer, ihm stehen zwei ehrenamtliche Richter zur Seite. "Nicht jeder will den Aufwand auf sich nehmen, eine Vorlage nach Karlsruhe zu machen", sagt Uwe Lüder, der in dem Fall die Kläger vertrat. Dabei hätten sich durchaus schon einige Richter kritisch über die neuen Hartz-IV-Sätze geäußert. "Ein Urteil zu schreiben ist aber leichter, als eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zu machen", sagt Lüder. Sprecher Howe bestätigt: "Der Begründungsaufwand ist sehr hoch." Richter Rudnik habe seine mündliche Begründung am Mittwoch "sehr akribisch herausgearbeitet".

    Eigentlich nicht zu fassen. Weil der "Begründungsaufwand" zu hoch ist, lässt man alle Betroffenen und darunter vor allem aber Kinder, mit diesem niedrig berechneten Regelsatz weiter unter dem Existenzminimum leben!? Ich bin fassungslos!

    Die Richter sollten sich doch endlich mal die Mühe machen und die einzelnen Positionen für Nahrung und Getränke, allein der Kinder genau unter die Lupe nehmen. Vor allem aber sollte man mit normalem Menschenverstand an die Sache ran gehen und nicht mit lauter Paragraphen im Kopf.

    Schon hier durfte eine von der Leyen, öffentlich behaupten, dass Kinder eigentlich viel zu viel bekommen, um im gleichen Atemzug gönnerhaft zu flöten, der Satz würde trotzdem nicht verringert werden?

    In welcher Welt muss man als Richter eigentlich leben, um den nachfolgenden Regelsatz für Kinder zu rechtfertigen?


    Hier der Überblick  zu den Positionen Nahrung und Getränke für Kinder.

    • Regelsatz Nahrung und Getränke pro Tag bei 30 Tagen im Monat für Kinder von 0 bis 6 Jahre
    • Mit Sage und Schreibe 2,27 € soll ein Kind bis 6 Jahre pro Tag für Nahrung und Getränke auskommen.


    • Regelsatz Nahrung und Getränke pro Tag bei 30 Tagen im Monat für Kinder von 6 bis unter 14 Jahre
    • Mit Sage und Schreibe 2,79 € soll ein Kind bis 14 Jahre pro Tag für Nahrung und Getränke auskommen.


    • Regelsatz Nahrung und Getränke pro Tag bei 30 Tagen im Monat für Kinder von 14 bis unter 18 Jahren
    • Mit Sage und Schreibe  4,04 € soll ein Kind bis 18 Jahre pro Tag für Nahrung und Getränke auskommen.

    Und diese hundsmiserablen und absurden Regelsätze werden uns und der Öffentlichkeit verkauft, als könnten wir leben wie die Made im Speck. Egal ob Politik, egal ob Richter, sie sind der Meinung es reicht absolut aus. Noch nicht einmal das Bundesverfassungsgericht schafft hier Abhilfe dieser verachtenswerten Ignoranz den Betroffenen gegenüber.

    Allein hier müssten doch wohl wirklich jedem normalen Menschen / Richter die Alarmglocken läuten! Oder etwa nicht!?


    Sehr geehrte  RichterInnen, macht doch endlich die Augen auf und benutzt Euren klaren Menschenverstand, wenn er denn noch vorhanden ist! Und lasst nicht wieder immense Zeit verstreichen. Reicht es denn nicht, dass das Arbeitsministerium von Ursula von der Leyen schon wieder schlampig gerechnet hat, was ja schon der Verfassungsbericht 2010 deutlich ankreidete?

    Und erklärt mir doch bitte endlich, ob man mit 2,79 € pro Tag ein Kind ernähren kann! Haltet Euch diese Zahl vor Augen und Ihr könnt hundertprozentig diese Frage nur mit einem NEIN beantworten !


     



  • Ergebnisse der namentlichen Abstimmung am 26.4.2012

    Katja Kipping

    Heute hat der Bundestag über den Antrag der LINKSFRAKTION auf Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen abgestimmt. In der vergangenen Woche habe ich jeden Tag ein Video mit Argumenten gegen Sanktionen online gestellt. Heute war die namentliche Abstimmung. Wie angekündigt veröffentlich ich heute die Abstimmungsergebnisse.
    Diejenigen, die mit „Ja“ gestimmt haben, haben sich für die Ablehnung unseres Antrags, mithin für die Fortführung der Sanktionen im SGB II/SGB XII ausgesprochen. Die Abgeordneten, die mit „Nein“ gestimmt haben, haben sich gegen einen Ablehnung unseres Antrags, mithin für die Abschaffung von Sanktionen ausgesprochen.

    Meine Rede in der heutigen Debatte findet sich hier. Reden meiner KollegInnen im Bundestag finden sich in der Mediathek des Parlamentsfernsehens.

    Ergebnisse der namentlichen Abstimmung


    Abstimmungssumme (total):


    Ja:
    429

    Nein: 68

    Enthaltungen: 67

    Ungültig 0

    Nicht abgegeben: 56

  • Warum tu' ich mir das überhaupt an!?

    Deutscher Bundestag

     

    Nur so viel zu dieser Abstimmung: Weg mit den Hartz IV Sanktionen

     

     

  • Hartz IV-Behörde sagt hessischen Sklavenmarkt ab

     

    "Hessischer Sklavenmarkt" wegen angekündigter Proteste abgesagt

    Am 26. April sollte der sogenannte „Aktionstag 50plus“ in der Stadthalle im hessischen Bad Schwalbach stattfinden. Hartz IV Bezieher über dem 50. Lebensjahr sollten sich regionalen Zeitarbeitsfirmen inklusive Businesskleidung und Bewerbungsmappen „präsentieren“. Wer zu dem „eingeladenen Termin“ nicht erscheint, sollte eine Sanktion mittels Leistungskürzung erfahren. Aus Angst vor Protesten haben die Veranstalter nun den als „Hessischen Sklavenmarkt“ kritisierten Aktionstag abgesagt.

    Erwerbslosen Initiativen haben einen achtbaren Erfolg errungen. Der „hessische Sklavenmarkt“ wurde seitens der Veranstalter abgesagt. „Durch die angekündigte Demonstration kann weder die Sicherheit, noch die Anonymität der eingeladenen Langzeitarbeitslosen gewährleistet werden“, beschwert sich das zuständige Jobcenter in einer Pressemitteilung. In einer solchen „aufgeheizten Stimmung“ wolle man keine Vorstellungsgespräche durchführen. Zudem sei in „einigen Foren des Internets“ eine „unsachliche Diskussion“ geführt worden, die die „Bemühungen der „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter im Rheingau-Taunus-Kreis nicht widerspiegeln“.

    Rainer W. Monzheimer, Vorsitzender der Wiesbadener Initiative für soziale Gerechtigkeit sieht in dem Bemühen des Jobcenters keine wirkliche Hilfe für Hartz IV Bezieher. Zu der Veranstaltung wurden nämlich keine normalen Arbeitgeber eingeladen, sondern nur Leiharbeitsfirmen. Nach Meinung des Aktivisten ging es der Behörde nur darum, ältere Erwerbslos ausschließlich an die Zeitarbeitsfirmen zu vermitteln und das „zu Spottpreisen“. Die angebotenen Stellen seien überhaupt nicht so ausgelegt gewesen, dass Vermittelte von ihrem Lohn hätten leben können. Vielmehr hätten die meisten weiterhin aufstockende Hartz IV Leistungen erhalten, um auf das staatlicherseits festgesetzte Existenzminimum überhaupt zu erreichen.

    Wer zudem nicht in dem geforderten Geschäftsoutfit erscheint oder sich nicht nach Meinung der Zeitarbeitsfirmen „nicht angemessen verhält“ sollte dem Fallmanager gemeldet werden, wie Monzheimer berichtet. Das bedeutet, nicht nur das „Nichterscheinen“ sollte bestraft werden, sondern auch das „Benehmen und das Erscheinungsbild“. Später hatte das Jobcenter Rheingau-Taunus-Kreis behauptet, regionale Unternehmen seien aufgrund organisatorischer Schwierigkeiten nicht eingeladen gewesen. Daher habe man sich zunächst auf Leiharbeitsfirmen beschränkt.

    Aufgrund dieser und weiterer Kritikpunkte sahen sich zahlreiche Erwerbslosengruppen gezwungen, eine Demonstration und Proteste anzumelden. Mit Erfolg, wie sich nun zeigte. Die Würde des Menschen ist unantastbar und Sklavenmärkte sollten weiterhin dort bleiben, wo sie sind: „Auf dem Müll der Geschichte“. (sb)

    Quelle: Gegen Hartz


  • Kopperschlaeger bringt es auf den Punkt

     

     


    Sozialgericht Berlin: "Hartz IV” ist verfassungswidrig!

  • Hartz IV: Sozialer Rassismus beim Betreuungsgeld

    Eine Überschrift die absolut passend ist!


    Kein Betreuungsgeld für Hartz IV-Familien

    25.04.2012

    Im Streit um das geplante Betreuungsgeld hat sich innerhalb der schwarz-gelben Koalition zu Lasten von Hartz IV-Familien eine Einigung angebahnt. Wie bereits berichtet, sollten Mütter oder Väter vom Betreuungsgeld ausgeschlossen werden, wenn sie Arbeitslosengeld II Bezüge erhalten. Zwar hätten Betroffene ähnlich wie beim Elterngeld grundsätzlich einen Anspruch auf die Betreuungszahlungen, allerdings sollen die Bezüge an die Hartz IV-Leistungen angerechnet werden. Demnach haben Familien im Hartz IV Bezug faktisch keinen Anspruch auf das umstrittene Betreuungsgeld. Darauf haben sich laut einiger Zeitungsberichte FDP, CDU und CSU in Koalitionsinternen Verhandlungen geeinigt.

    Ausgrenzung von Hartz IV Familien
    „Kinder sollen nur die Wohlhabenden bekommen“, so und nicht anders kann die getroffene Vereinbarung der schwarz-gelben Bundesregierung nur gedeutet werden. Zeitungsberichten zufolge sollen Bezieher von Hartz IV oder Sozialhilfe nicht von dem Betreuungsgeld profitieren, die von Kritikern auch als „Heim- und Herd-Prämie“ bezeichnet wird. Zwar sollen Mütter oder Väter, die ihre Kinder nicht in eine Kindertagesstätte unterbringen, ebenfalls einen gesetzlichen Anspruch erhalten, allerdings soll das Geld dann im vollem Umfang mit den Hartz IV Bezügen verrechnet werden. Das berichtet die „Rheinische Post“ und beruft sich dabei auf Verlautbarungen interner Regierungskreise.

    FDP will kein Betreuungsgeld für Hartz IV-Bezieher

    Hier weiterlesen

  • Abstimmung: Weg mit den Hartz IV Sanktionen

    Nicht vergessen!

    Morgen am 26. April wird auf Antrag der Linksfraktion eine Debatte und Abstimmung über die Hartz IV Sanktionen (Zweites Buch Sozialgesetzbuch und Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch) im Deutschen Bundestag stattfinden. Die Linke fordert in ihrem Antrag die gänzliche Abschaffung von Leistungskürzungen (Bundestagsdrucksache 17/5174).

    Im Zuge dessen forderte die Sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Katja Kipping, eine namentliche Abstimmung der Bundestagsabgeordneten. "Bei einer so existentiellen Frage darf sich keine Abgeordnete und kein Abgeordneter hinter der Fraktionsdisziplin verstecken. Hier ist Zivilcourage und der Mut, dem eigenen Gewissen zu folgen, gefragt." so Kipping.

    "Weg mit den Hartz IV Sanktionen"

  • Regelsätze nicht verfassungskonform: Paritätischer begrüßt Beschluss des Berliner Sozialgerichts

    Hier die offizielle Pressemeldung zum Beschluß des Berliner Sozialgerichts

     

    Berlin (ots) - Als schallende Ohrfeige für die Bundesregierung bezeichnete der Paritätische Wohlfahrtsverband heute den Beschluss des Berliner Sozialgerichtes, wonach die Regelsätze in Hartz IV verfassungswidrig seien.

    [...]

    Der Verband fordert die Bundesregierung auf, umgehend eine verfassungskonforme Neuberechnung der Regelsätze vorzunehmen und nicht erneut darauf zu warten, bis sie vom Bundesverfassungsgericht dazu verurteilt wird.

    Weiterlesen

     

  • Musterklage gegen die Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene

    Heute wurde vor dem Berliner Sozialgericht in der Invalidenstraße eine durch den Paritätischen unterstützte Musterklage gegen die Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene verhandelt (AZ S55 AS 92349/11)

    Voller Erfolg!  Soeben ist auch die zweite Regelsatzklage an das Bundesverfassungsgericht überwiesen worden!

    Das Sozialgericht Berlin ruft das Bundesverfassungsgericht an: Das Verfahren zur Berechnung der Hartz IV-Regelsätze wird den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts offensichtlich nicht gerecht. Zu willkürlich sind die Begründungen, nicht nachvollziehbar die Methode. In seiner Begründung folgte die Kammer im Wesentlichen der Argumentation des Paritätischen in seinen entsprechenden Stellungnahmen..

    Ullrich Schneider

    Quelle:

    Ullrich Schneider (Der Paritätische Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V.)

     

    PM des Sozialgerichts zur Entscheidung:

    Hartz IV verfassungswidrig - Regelsatz um 36 Euro zu niedrig

     

  • Ach was !

    Eine durchaus überraschende Erkenntnis des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) in Sachen Armutsforschung.


    Vieles spricht dafür, dass sich Menschen mit mehr Geld in der Tasche weniger arm fühlen .... "

    Hier der Link zur Erkenntnis:

    Einfluss des Wirtschaftswachstums wird überschätzt

    Ich frage mich gerade, wie lange muss man denn daran geforscht haben um zu dieser Erkenntnis zu kommen!?

  • EINGLIEDERUNGSVEREINBARUNGS-SCHWINDEL BEI HARTZ IV

    Der Schwindel mit den Eingliederungsvereinbarungen bei Hartz IV

    24.04.2012

    Mit Hartz IV wurde auch das Instrument der „Eingliederungsvereinbarungen“ eingeführt. Grundlage dieser Regelung ist der § 2 sowie der § 15 des SGB II. Es lohnt sich diese beiden Paragraphen einmal genauer anzusehen: Im Paragraph 2 steht "Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen" Während der Paragraph 15 davon spricht dass "Die Agentur für Arbeit im Einvernehmen mit dem kommunalen Träger mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person die für ihre Eingliederung erforderlichen Leistungen vereinbaren soll".

    Es stellt sich nun scheinbar die Frage ob eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen werden muss oder soll. Die Antwort auf diese Frage ergibt sich jedoch aus dem Wesen einer Vereinbarung. Grundlage jeder Vereinbarung ist immer die Freiwilligkeit. Eine Vereinbarung ist die übereinstimmende Willenserklärung zweier Parteien. Diese Freiwilligkeit macht die Vorgabe des SGB II eine Vereinbarung abschließen zu müssen, unmöglich. Richtig ist hingegen die Formulierung im § 15 des SGB II. Im Sinne einer optimalen Vermittlung erscheint es sinnvoll gemeinsam die dafür notwendigen Punkte bezogen auf die individuelle Situation des jeweils Betroffenen einvernehmlich zu gestalten. Dies setzt aber voraus, dass es über diese Punkte Einvernehmen zwischen den Beteiligten gibt. Gerade bei gut qualifizierten Arbeitsuchenden gehen die Vorstellungen über sinnvolle Maßnahmen zwischen dem Sachbearbeiter im Jobcenter und dem Arbeitssuchenden oft weit auseinander. Dies ist auch verständlich, da die Jobcenter natürlich vor allem an einer kostengünstigen schnellen Vermittlung interessiert sind.

    Die Ziele des Arbeitssuchenden sind jedoch oft auch im Hinblick auf seine Lebensperspektive, besonders auch unter Berücksichtigung des Renteneinkommens völlig anders gelagert. Beide Perspektiven sind aus der jeweiligen Sicht verständlich, können aber kaum zu einer freiwilligen Einigung hinsichtlich der gemeinsamen Bemühungen zur Beendigung der Hilfsbedürftigkeit führen. In der Praxis der Behörde ist es auch keineswegs so, dass man sich individuell auf eine gemeinsame Strategie in Form einer Vereinbarung einigen will. Die Eingliederungsvereinbarungen bestehen viel mehr aus einzelnen Textbausteinen die dem Betroffenen fertig ausgedruckt zur Unterschrift vorgelegt werden.

    Als Rechtsbeistand der Arbeitslosenhilfe RLP habe ich unzählige dieser Vereinbarungen aus Jobcentern in ganz Deutschland gesehen, die sich alle nur unwesentlich unterscheiden. Besonders auffallend: Während in fast allen Vereinbarungen der Arbeitssuchende sich auf eine festgelegte Anzahl von Bewerbungen pro Monat festlegen sollte, ist mir keine Vereinbarung bekannt, in der sich ein Jobcenter verpflichtet, eine festgelegte Anzahl von Stellenvorschlägen dem Bewerber pro Monat zu unterbreiten. Auch die meisten weiteren Vereinbarungen bedeuten in der Regel für den Betroffenen einen Verzicht auf Rechte die ihm normalerweise nach der Rechtslage zustehen würden. So ist z.B. oft vereinbart, dass Bewerbungsschreiben und deren Antwort dem Sachbearbeiter vorgelegt werden müssen.

    Ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht sollte aber immer verhältnismäßig sein. Insofern ist eine solche Regelung nur dann in Betracht zu ziehen, wenn es erhebliche Zweifel an den Bewerbungsaktivitäten eines Arbeitssuchenden gibt. In Fällen wo die Jobcenter aber über Jahre dem Arbeitssuchenden nicht ein Stellenangebot unterbreiten, wäre eher zu prüfen, ob die Jobcenter ihren Verpflichtungen gegenüber den Arbeitssuchenden in ausreichendem Maße nachkommen. Hinzu kommen oftmals sehr schwammige Ausführungen in den Eingliederungsvereinbarungen. Hinzu kommt, dass die BA die Jobcenter auffordert die Eingliederungsvereinbarungen in einer Weise zu interpretieren, die sehr viel Raum für Hartz IV Sanktionen schafft.

    Ein Beispiel, bezüglich der Interpretation des Begriffs Weigerung: Die Weigerung umfasst in diesem Zusammenhang neben der vorsätzlichen und ausdrücklichen auch die stillschweigende und in anderer Weise gegenüber dem Arbeitgeber bzw. Maßnahmeträger zum Ausdruck gebrachte fehlende Bereitschaft, sich entsprechend der gesetzmäßig getroffenen Regelungen zu verhalten. Sich weigern bedeutet auch die vorsätzliche Nichtaufnahme einer angebotenen Arbeit. Diese Weigerung kann auch in einem Verhalten während des Bewerbungs- oder Vorstellungsgespräches liegen, wenn bei dem Arbeitgeber bzw. dem Maßnahmeträger der Eindruck hinterlassen wird, dass der/die Bewerber Unwillens ist, die Arbeit aufzunehmen Zum einen setzt eine solche Definition die Missachtung des Datenschutzes voraus. Ein potentieller Arbeitgeber hat über Inhalt und Verlauf eines Bewerbungs- oder Vorstellungsgespräches gegenüber dritten, auch den Jobcentern, Stillschweigen zu bewahren. Die Jobcenter werden somit von Ihrer Dienstaufsicht angehalten und aufgefordert gegen den Datenschutz zu verstoßen. Dies führt dazu, dass etwa die Frage nach einem Betriebsrat oder die Nennung einer eigenen Gewerkschaftszugehörigkeit, ja selbst eine Gehaltsverhandlung bei einem Einstellungsgespräch als Weigerung zur Arbeitsaufnahme interpretiert werden kann.

    Solche Vorgehensweise erinnert an die Methoden des inzwischen nicht mehr existierenden deutschen Staates. Alleine die Tatsache, dass diese Behörde mit solchen Mitteln arbeitet, verbunden mit der in jeder Einladung zu einem persönlichen Gespräch angekündigten Sanktion bei einem Nichterscheinen, lässt das für eine gemeinsame Vereinbarung notwendige Grundvertrauen als nicht vorhanden erscheinen. Insofern ist für durchaus verständlich, jede Zusammenarbeit mit der Behörde auf die gesetzlich vorgeschrieben Punkte zu begrenzen. Eine freiwillige Vereinbarung kann unter den gegebenen Umständen nicht erfolgen. Wohl auch aus diesen Gründen hat der Gesetzgeber zwischenzeitlich das Nichtzustandekommen einer Eingliederungsvereinbarung sanktionsfrei gestellt.

    Die Jobcenter versuchen allerdings dann, die von ihnen gewünschten Punkte der gescheiterten Vereinbarung über einen sog. Verwaltungsakt zu erzwingen. Gegen diesen stehen jedoch rechtliche Mittel in Form des Widerspruchs, der Klage und, hier besonders wichtig, der einstweiligen Anordnung zur Verfügung. Die Gerichte sollten sich im Klaren darüber sein, dass mit dem Verwaltungsakt immer etwas erzwungen werden soll, was im SGB II nicht enthalten ist, weil es gegen andere Grundrechte des Betroffenen wie Datenschutz verstößt. Solche Verwaltungsakte sollten also nur dann rechtlich möglich sein, wenn deren Notwendigkeit offensichtlich ist. Die Sozialgerichte sollten sich eindeutig von den Jobcentern diese Notwendigkeit begründen lassen, und hier die Maßstäbe hoch anlegen, um eine Aushöhlung des Rechtsstaates zu vermeiden. Wenn der Gesetzgeber bestimmte Regelungen aus gutem Grund einer freiwilligen Vereinbarung überlassen hat, so haben die Sozialgerichte grundsätzlich auch die Freiwilligkeit zu berücksichtigen, und damit das Recht der Betroffenen diese Vereinbarung nicht abzuschließen.
    (Dietmar Brach, Arbeitslosenhilfe RLP)

    Quelle: Gegen Hartz

  • Abstimmung: Weg mit den Hartz IV Sanktionen

    Bundestagsabstimmung: "Weg mit den Hartz IV Sanktionen"

    23.04.2012

    Am kommenden Donnerstag den 26. April wird auf Antrag der Linksfraktion eine Debatte und Abstimmung über die Hartz IV Sanktionen (Zweites Buch Sozialgesetzbuch und Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch) im Deutschen Bundestag stattfinden. Die Linke fordert in ihrem Antrag die gänzliche Abschaffung von Leistungskürzungen (Bundestagsdrucksache 17/5174).

    Im Zuge dessen forderte die Sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Katja Kipping, eine namentliche Abstimmung der Bundestagsabgeordneten. "Bei einer so existentiellen Frage darf sich keine Abgeordnete und kein Abgeordneter hinter der Fraktionsdisziplin verstecken. Hier ist Zivilcourage und der Mut, dem eigenen Gewissen zu folgen, gefragt." so Kipping.

    Die Linke vertritt nach eigenen Angaben die Position, die Abgeordneten sollen sich bei der Abstimmung kenntlich zeigen, damit künftig alle Bürger wissen, welche Volksvertreter für die Kürzungen der Hartz IV-Leistungen verantwortlich sind. Daher solle die Abstimmung im Bundestag namentlich stattfinden, so ein Sprecher.

    In Zeitung, an Stammtischen und in politischen Debatten werden immer wieder absurde Bilder und Gerüchte über die Sanktionierten produziert. Auf „katja-kipping.de“ zeigt die Politikerin in Videobeiträgen Menschen, die von den Leistungseinschränkungen der Jobcenter betroffen waren und solche, die sich in ihrem Alltag mit den daraus resultierenden Folgen beschäftigen.

     

    Mailaktion: stimmberechtigte Politiker anschreiben

    Die Bundesarbeitsgemeinschaft „BAG Hartz IV“ fordert im Zuge dessen zu einer Mailaktion auf. Alle Bürger, ob Hartz IV abhängig oder nicht, sollen eine Email mit der Forderung "Weg mit den Sanktionen und Leistungseinschränkungen bei allen Grundsicherungen" an alle Politiker im Deutschen Bundestag versenden. Ein Liste von allen Email-Adressen (zum Kopieren und Einfügen) findet sich hier. Gut sei, in den Mails darauf aufmerksam zu machen, dass Sanktionen gegen das Grundgesetz verstoßen, weil sie das Grundrecht auf eine Existenz- und Teilhabesicherung verletzen. „Fordert darüber hinaus die Abschaffung der erniedrigenden sozial-administrativen Bedürftigkeitsprüfung und die Anhebung der Transfers auf ein die Existenz und die Teilhabe sicherndes Niveau.“, so ein Sprecher der BAG Hartz IV.

    Neben dem Antrag der Linken wird ab 10.30 Uhr auch der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur „zeitlich begrenzten Aussetzung sowie zur Einschränkung der Sanktionspraxis“ – Bundestagsdrucksache 17/3207 abschließend beraten. Auch dieser Antrag soll im Anschluss abgestimmt werden.

    Die Abstimmung und Debatte wird live im Fernsehen im Programm von Phönix übertragen. Danach stehen die Aufzeichnungen auch in der Mediathek auf der Internetseite des Deutschen Bundestages zur Verfügung. (sb)

    Quelle: Gegen Hartz

  • Immer sehr nett, die Schreiben der Arge - dem heutigen Jobcenter!

    Drohungen inbegriffen!

    Für den Bezug von Leistungen ist es erforderlich, dass Sie alle Tatsachen angeben, die für lhren Leistungsanspruch entscheidend sind und die notwendigen Nachweise vorlegen oder ihrer Vorlage zustimmen (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Erstes Buch Sozialgesetzbuch - SGB I.

    Bitte beachten Sie:

    Haben Sie bis zum genannten Termin nicht reagiert oder die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht, können die Geldleistungen ganz entzogen werden, bis Sie die Mitwirkung nachholen (§§ 60,66,67 SGB I). Dies bedeutet, dass Sie und die mit lhnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen keine Leistungen erhalten.

    ln der Zeit, in der Sie keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten, sind Sie nicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicheiung versichert. Damit lhnen keine Nachteile entstehen, wenden Sie sich bitte an lhre bisherige Krankenkasse, um sich über einen möglichen Versicherungsschutz (z. B. eine freiwillige Weiterversicherung) zu informieren

    .

    Gesetzestext zu lhrer Information

    Auszug aus dem Ersten Buch Sozialgesetzbuch (SGB l)

    § 60 SGB I

    Angabe von Tatsachen

    Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat 1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,

    2. Anderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,

    3. Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.

    Satz 1 gilt entsprechend für denjenigen, der Leistungen zu erstatten hat.

    § 66 SGB I

    Folgen fehlender Mitwirkung

    Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind. Dies gilt entsprechend, wenn der Antragsteller oder Leistungsberechtigte in anderer Weise absichtlich die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert.

    (2) ....

    (3) Sozialleistungen dürfen wegen fehlender Mitwirkung nur versagt oder entzogen werden, nachdem der Leistungsberechtigte auf diese Folge schriftlich hingewiesen worden ist und seiner Mitwirkungspflicht nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nachgekommen ist.

    §67 SGB I

    Nachholung der Mitwirkung

    Wird die Mitwirkung nachgeholt und liegen die Leistungsvoraussetzungen vor, kann der Leistungsträger Sozialleistungen, die er nach § 66 versagt oder entzogen hat, nachträglich ganz oder teilweise erbringen.

     

    Ich denke, es ist an der Zeit, genauso nett zurückzuschreiben und auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland hinzuweisen.
    Hier ein möglicher Textbaustein für Euch, um dem Jobcenter angemessen antworten zu können.
    Erst zum Sachverhalt antworten und dann wie folgt.

    Im Folgenden weise ich Sie darauf hin, dass ich mir Ihre Bedrohungen verbitte. Ich verwahre mich dagegen, von Ihnen pauschal als Sozialbetrügerin / Sozialbetrüger hingestellt zu werden. Meine Mitwirkungspflichten sind mir durchaus bekannt.

    Ihre Androhungen, meine Leistungen um hundert Prozent zu kürzen, bedrohen meine und die Existenz meines Sohnes / Tochter / Mann / Frau. Ihr Verhalten verstößt somit ganz eindeutig gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und gegen die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten in der Fassung des Protokolls Nummer 11.

    Die Menschenwürde ist absolut. Das menschenwürdige Existenzminimum muss durch den Staat in jedem Einzelfall "stets" gewährt werden. Kürzungen des ALG II Anspruch (Sanktionen) durch die Jobcenter sind Verfassungswidrig. Jeder Mensch in einer existenziellen Notlage hat einen Anspruch auf ein Minimum staatlicher Leistung. Ihre Gewährung darf nicht von "Gegenleistungen" abhängen. Dies macht den Kern des Sozialstaats aus.

    Sollten Sie nicht bereit sein, bis zum xxx zu meinen Ausführungen Stellung zu nehmen, werde ich mich an Ihnen übergeordnete Stellen wenden.

    Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen gleich hinterher.

    Gesetzestext zu lhrer lnformation

    Auszug aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

    Artikel 1

    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darurn zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

    Artikel 6

    (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
    [...]
    (4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

     

    Auszug aus der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten in der Fassung des Protokolls Nr. 11

    Artikel 2

    Recht auf Leben

    (1.) Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. [...]

    Artikel 14

    Diskriminierungsverbot

    Der Genuss der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten.

  • TV Tipp: Neues aus der Anstalt

    Satirischer Frühjahrsputz in der "Anstalt"

    Preisgekröntes Kabarett

    Am Dienstag 24. April, um 22.15 Uhr im ZDF begibt sich die Anstaltsleitung wieder auf ihre Monatsvisite. Als kabarettistische Putzkolonne assistieren in dieser Ausgabe die Kabarettisten Helmut Schleich, Wilfried Schmickler, Andreas Rebers und Max Uthoff.

     

    Zwischenablage01


    Nicht verpassen!!

  • Abgeordnete kassieren verfassungswidrig Fraktionszulagen

    Wacht auf!
    Politiker und Banken wollen nur euer Bestes -- euer Geld!
    Glaubt ihr wirklich, dass Politiker eure Interessen vertreten?
    Politiker vertreten nur ihre eigenen Interessen.

    Und diese sind:
    Die Bürger (die Wähler) belügen und aussaugen.
    Egal was ihr wählt, alle Parteienschmarotzer machen das Gleiche.
    Was das Bundesverfassungsgericht sagt, interessiert Politiker einen feuchten Dreck.
    Und dieses System nennt sich Demokratie!
    Ist es nicht eher eine vom Volk legitimierte, abgemilderte Diktatur mit ein wenig Meinungsfreiheit?
    Darüber ließe sich streiten.
    Und so wird munter abkassiert. Schaut's euch an:

     

  • Gesundheitstag mit Rechtsbelehrung

    Was soll man dazu eigentlich noch sagen?

    Die Bundesagentur für Arbeit will sich künftig um die Gesundheit von ALG-II-Beziehern kümmern. Im Berliner Bezirk Kreuzberg veranstaltete das Jobcenter bereits einen »Gesundheitstag« für ältere Arbeitslose.

    von Norma Spindler

    Als Mirko Möller* Ende März den Briefumschlag öffnete, war er überrascht. Das für ihn zuständige Jobcenter im Berliner Bezirk Kreuzberg lud ihn für Anfang April zu einem Gesundheitstag ein. »Anwesenheit war Pflicht«, sagt er, »im Eingangsbereich saßen die Sachbearbeiter und Sachbe­arbeiterinnen des Jobcenters, denen man die Einladung vorlegen musste.«

    Mirko Möller ist ein sogenanntes Bärchen, wie die Empfänger von ALG II, die über 50 Jahre alt sind, innerhalb der Berliner Jobcenter bisweilen liebevoll bezeichnet werden. Die Metapher geht auf das Projekt »Berliner BÄr – Berliner Betriebe nutzen die Kompetenzen Älterer« zurück, mit dem die »Problemgruppe« derjenigen, die über 50 Jahre alt sind, besonders intensiv ­betreut werden soll. Nun scheint man sich bei den Jobcentern die Frage zu stellen, ob die Betroffenen überhaupt noch für den Arbeitsmarkt taugen. Man interessiert sich für die Fitness der ALG-II-Bezieher. »Ganz offensichtlich macht man sich in dieser Hinsicht Sorgen um mich«, sagt Mirko Möller, den der Gesundheitstag an eine Messe erinnerte. In einem großen Raum präsentierten sich diverse Vereine und Institutionen wie die Volkshochschule, die Arbeiterwohlfahrt oder ein Fitnessclub. An mehreren Ständen wurde Informationsmaterial über gesunde Ernährung, Sport und Sozialberatungen verteilt, die Teilnehmer des Gesundheitstags konnten Gewicht und Blutdruck messen lassen oder an einem Sehtest teilnehmen.

    Freiwillig, versteht sich, schließlich herrscht hierzulande auch für Arbeitslose das Recht auf die freie Arztwahl. Ein gewisser Druck wurde dennoch ausgeübt, denn beim Verlassen des Gebäudes wurde man zu einer Evaluation der Veranstaltung aufgefordert. Die Teilnehmer mussten angeben, welches Angebot ihnen besonders zugesagt und welches ihnen weniger gefallen hatte. Wer nicht an der Evaluation teilnehmen konnte, weil er keines der Angebote in Anspruch genommen hatte, fiel auf. »Ich hatte den Eindruck, dass wir alle ein bisschen Interesse geheuchelt und abgewartet haben, bis man wieder ­gehen konnte, ohne negativ aufzufallen«, sagt Mirko Möller. Ihm ist ein wenig unwohl beim Gedanken daran, dass das Jobcenter sich nun auch um seinen Blutdruck kümmern möchte. Gewisser Ängste konnte und kann er sich auch im Nachhinein nicht erwehren: »Das Thema ­Gesundheit impliziert ja immer auch ganz spezifische Fragestellungen«, sagt er. »Raucht man? Trinkt man Alkohol? Ist man zu dick oder depressiv? Treibt man zu wenig oder zu riskanten Sport?« Mirko Möller fürchtet, dass man umgehend selbst dafür verantwortlich gemacht ­werden könnte, wenn gesundheitliche Probleme bestehen und das Jobcenter zu der Einschätzung gelangt, man sei auf dem Arbeitsmarkt nur eingeschränkt vermittelbar. »Ich kann einfach nicht glauben, dass dem Jobcenter ausschließlich an meinem Wohlergehen gelegen ist«, sagt er.

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  • Kosten für einen Führerschein bei Hartz IV

    Übernahme der Kosten für einen Führerschein für Hartz IV-Bezieher

    21.04.2012

    Jobcenter müssen Hartz IV Beziehern einen Führerschein bezahlen, wenn dadurch ein Arbeitsverhältnis entsteht. Das urteilte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, mit dem Aktenzeichen: L 15 AS 317/11 B.

    Laut des § 16 SGB II können Jobcenter Erwerbslosen im Arbeitslosengeld II-Bezug auch zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt Leistungen aus dem Vermittlungsbudget bewilligen. Hierfür kommen zum Beispiel eine Übernahme von Bewerbungskosten, Weiterbildungskosten oder Mobilitätshilfen in Frage, wenn der Betroffene einen Job gefunden hat. Kann ein Hartz IV-Bezieher mithilfe eines Führerscheins einen neuen Arbeitsplatz finden, so gilt § 16 SGB II auch hier, wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen urteilte. Das Gericht verurteilte die Behörde im Wege der einstweiligen Anordnung die Behörde zur Übernahme der Kosten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass im konkreten Fall der Kläger einen Arbeitsplatz erhalten würde, wenn er zuvor einen Führerschein der Klasse B absolviert. Hierzu legte der Betroffene der Behörde und weiteren dem Gericht eine schriftliche Bestätigung des potenziellen Arbeitgebers vor.

    Im weiteren erklärten die Richter, der Kläger habe glaubhaft machen können, dass mit Hilfe der Fahrerlaubnis Klasse B ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis entsteht. Dies entspreche dem Ziel des "Förderns" im SGB II. Ebenso habe er die tatsächlich anfallenden Kosten für den Führerschein durch eine Bescheinigung der Fahrschule nachgewiesen. Und der Betroffene habe ebenso belegt, dass er kein Geld habe, um den Erwerb des Führerscheins selbst ganz oder teilweise zu finanzieren. Das Jobcenter musste nunmehr im Rahmen einer Fortbildung die Kosten für den Führerschein übernehmen. (sb)

    Quelle: Gegen Hartz

  • Die Verdrehte Hartz IV Wahrheit des Heinrich Alt

    Wie das BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt die Presse-Hetze gegen Hartz IV Betroffene befeuerte

    „So viele Strafen gegen Hartz-IV-Empfänger verhängt wie noch nie“ berichtete die gesamte Medienlandschaft vor einigen Tagen. Allen voran die Springer-Presse startete daraufhin eine regelrechte Hetzkampagne gegenüber Beziehern des Arbeitslosengeldes II. Grundtenor: Die „Bestraften sind alles Drückeberger und Sozialschmarotzer“. Des Volkes Seele kochte dadurch wieder einmal hoch, die Steuergelder werden „verschwendet für Menschen, die nicht arbeiten wollen“, hieß es an vielen Stammtischen.

    Neben einem Teil der Presse war hierfür auch das Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA), Heinrich Alt, verantwortlich. Vor Vertretern der Arbeitgeberverbände sagte Alt wörtlich: „Wir haben seit Monaten eine sehr gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Daher können wir viele Angebote unterbreiten. Wer diese ablehnt, wird sanktioniert.“ So suggerierte Alt, die Anzahl der Arbeitsverweigerer sei im letzten Jahr gestiegen.

    Doch die Wahrheit erfährt jeder, wer sich die Zahlen genauer anschaut. Im Jahre 2011 ist die Zahl der Sanktionen aufgrund von abgelehnten Weiterbildungsmaßnahmen oder Jobangeboten deutlich zurückgegangen. Eine deutliche Zunahme der Leistungskürzungen fand hingegen bei kleineren Verstößen wie den Meldeversäumnissen statt. Zudem zeigen die Erfahrungen der Erwerbslosen-Hilfegruppen, dass beinahe 50 Prozent der verhängten Sanktionen rechtswidrig sind. Hiervon ist allerdings nichts in den Statistiken zu lesen.

    Auch wenn Alt im Nachhinein davor warnte, alle Hartz IV Bezieher pauschal zu verurteilen, an der Tatsache der vorangegangenen Irreführung ändert diese beinahe beiläufig eingefügte Erwähnung nichts.

    Die Frage bleibt, warum Alt nicht die Tatsache klar benannte und diese an die erste Stelle seines Vortrages setzte. Vielleicht wären die Schlagzeilen dann etwas anders ausgefallen. Nun müssen sich wieder Hartz IV-Betroffene als „Drückeberger“ beschimpfen lassen, als wenn das Leben am Rande des Existenzminimus nicht schon hart genug wäre. (sb)

    Quelle: Gegen Hartz

  • Aufruf: Farbe bekennen – gegen entwürdigende Hartz IV Praxis und für berufliche Förderung

    Bitte weiterverbreiten!

    In jüngster Zeit wird wieder verstärkt Stimmung gegen Hartz IV-Beziehende betrieben. Von "Drückebergern" (BILD-Zeitung) ist die Rede und vom "Missbrauch" sozialer Leistungen. Dabei wurden lediglich rund 0,5 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsbezieher auf Grund von Arbeitsverweigerung sanktioniert. Der überwiegende Teil der verhängten Sanktionen geht auf Meldeversäumnisse zurück, wie zum Beispiel die Nichtwahrnehmung eines Termins. Das aber geht in der Berichterstattung regelmäßig unter. Gleichzeitig liegen die berufliche Förderung und die Förderung von Existenzgründungen für die Betroffenen sehr im Argen.

    Eine der schärfsten Bestrafungen ist es, Menschen auszugrenzen, sie zu isolieren und nicht am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen. Zahlreiche gesellschaftliche Beziehungen ergeben sich in Arbeitszusammenhängen. Das gesellschaftliche Leben ist aber mehr als Arbeit: Bildung, Kultur, Sport, Hobbies, sich in ein Kaffee zu setzen, abends in der Kneipe ein Bier mit Freunden zu trinken, in den Urlaub zu fahren. Das aber können sich hierzulande seit langem viele Menschen nicht mehr leisten, vor allem diejenigen nicht, die ohne Arbeit sind, und erst recht Menschen nicht, die Hartz IV beziehen. Hartz IV-Beziehende sind so schon bereits gestraft genug, könnte man meinen, ohne Arbeit und ohne genügend Geld. Das Gesetz (§ 31 SGB II) aber sieht das anders. Es sieht vor, das Strafmaß noch zu erhöhen, wenn der Arbeitslose nicht spurt, nicht zu einem vorgegeben Termin bei der Bundesagentur für Arbeit vorspricht oder eine Stelle ablehnt, weil sie nicht seiner Qualifikation  entspricht oder keine faire Entlohnung bietet.

    Unter diesen Bedingungen akzeptieren immer mehr Menschen im Niedriglohnsektor zu arbeiten. Auch diejenigen, die Arbeit haben, üben, aus Angst in Hartz IV zu rutschen, "Lohnzurückhaltung”. Damit verbunden sucht auch die Altersarmut immer mehr Menschen heim, weil die schlechte Lohnentwicklung die Renten drückt.

    Mit diesem Aufruf wollen wir erreichen, dass die Politik Farbe bekennt und den Wählerinnen und Wählern sagt, ob sie bereit ist, die häufig entwürdigende Hartz IV-Praxis abzuschaffen und die berufliche Förderung in den Mittelpunkt zu stellen.

    Zwei unmittelbar vor uns liegende Landtagswahlen und eine in naher Zukunft liegende Bundestagswahl bieten Gelegenheit, die Wahlbeteiligung  zu erhöhen.

    Politiker und Parteien haben jetzt Gelegenheit, Farbe zu bekennen und Millionen Menschen am Rande unserer Gesellschaft  zu bewegen, wählen zu gehen. Sie  können hiermit deutlich machen, dass sie die Hartz VI-Beziehenden als gleichwertige Bürgerinnen und Bürger akzeptieren.

    Hier gehts zum Aufruf

  • Abschaffung Sanktionen Hartz IV – Anhörung im Deutschen Bundestag am 26. April 2012

    Am Donnerstag den 26. April 2012 sollen unsere Volksvertreter abstimmen, ob die grundrechtsverletzenden, verfassungswidrigen Sanktionen, die eindeutig gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und gegen die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten in der Fassung des Protokolls Nummer 11 verstoßen, weiter Bestand haben werden, oder zur Abschaffung aller Sanktionen und Leistungseinschränkungen bei den Grundsicherungen (SGB II = Hartz IV, SGB XII = Sozialhilfe) -
    Bundestagsdrucksache 17/5174 - führt.

    DIE LINKE fordert für ihren Antrag eine namentliche Abstimmung, so dass jede Bürgerin und jeder Bürger prüfen kann, wer für und wer gegen die Beibehaltung der grundrechtsverletzenden, verfassungswidrigen Sanktionen ist."

    Eigentlich eine Farce, abstimmen zu müssen, ob man das Grundgesetz weiter verletzen will. Man darf gespannt sein.
    Obwohl man heute schon sagen kann, was dabei herraus kommen wird. Denn seit 2005 werden Menschen in ihrer Existenz bedroht und auf das GG geschi ....zumindest bei einen Teil der Bevölkerung, die man mit dem Hartz IV Stempel versehen hat.

    Die Debatte soll live übertragen werden auf
    (Phoenix oder der Bundestagswebseite).

  • Altkanzler Schröder bedauert Folgen der Agenda 2010

    Ohne Worte!

    Klick

  • Ich hab' doch nur über mein Headset telefoniert ...

    Marc Uwe Kling singt über einen Mann, der nur über sein Headset telefoniert... und was sich daraus dann alles ergibt.

  • Lesetipp | "Man darf nicht mal arm sein in Deutschland"

    Kathrin Hartmann kritisiert in ihrem Buch „Wir müssen leider draußen bleiben“ die vielgelobten Tafeln scharf. Im FOCUS-Online-Interview erklärt sie, warum diese Einrichtungen gegen die Armut nicht helfen...
    Autorin Kathrin Hartmann: „Man darf nicht mal arm sein in Deutschland“

    FOCUS Online:
    In Deutschland heißt es oft: Hier gibt es ja keine richtige Armut. Stimmt das?

    Kathrin Hartmann:
    Es gibt sogar extreme Armut in Deutschland. Es gibt Menschen, die hungern oder sich schlecht ernähren. Vor allem bedeutet Armut für die Menschen hier, von der Gesellschaft ausgeschlossen zu sein, weil sie sich eine Teilnahme einfach nicht mehr leisten können. Natürlich ist die Definition schwierig. Die Weltbank nennt einen Menschen arm, der weniger als 1,25 Dollar am Tag zu Verfügung hat. Das gibt es hier so nicht. Aber es gibt auch den Begriff der relativen Armut: Wer weniger hat als die Hälfte des Durchschnittseinkommens, ist arm.

    FOCUS Online:

    Sie haben für Ihr Buch mit zahlreichen Menschen gesprochen, die finanziell sehr schlecht dastehen. Das ist oft ein schleichender Prozess. Woran haben diese Menschen bemerkt, dass sie arm sind?

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  • Hartz IV Hungerstreik erfolgreich beendet

    Michael E. beendet politischen Hungerstreik: Jobcenter lenkt ein

    18.04.2012

    Heute hat der 52jährige Hartz IV-Betroffene Michael E. seinen politischen Hungerstreik erfolgreich beendet. Wir berichteten darüber, dass das Jobcenter Herrn E. die kompletten Leistungen als „Sanktion“ strich und eine Bedarfsgemeinschaft unterstellte, obwohl mit der Mitbewohnerin nur ein Untermietverhältnis besteht. Nach einem Gespräch mit dem Teamleiter des Jobcenter Speyer wurde die Wohngemeinschaft mit einem schriftlichen Vermerk anerkannt, so dass nunmehr für Michael E. kein Grund mehr besteht, die Verweigerung der Nahrungsaufnahme fortzusetzen.

    So lautete der Vermerk des Jobcenters: „Herr E. wohnt mit Frau X in einer Wohngemeinschaft. Es handelt sich nicht um eine eheähnliche Gemeinschaft. Jeder hat ein Zimmer, ein drittes Zimmer ist ein Gemeinschaftsraum, der mal zusammen, mal auch alleine genutzt wird. Die Küche und Bad sind zur gemeinsamen Benutzung. Jeder wirtschaftet und sorgt für sich selbst. Jeder kauft für sich ein. Herr XXX erhält von seiner Mitbewohnerin keinerlei Unterstützung (und hat auch keinen Anspruch darauf).“

    Ebenfalls wurde der Klageantrag beim zuständigen Sozialgericht Speyer durch den Anwalt des Betroffenen zurück genommen. Offensichtlich konnte der öffentliche Druck in diesem Fall einiges bewirken, wenn gleich auch ein Hungerstreik mit erheblichen gesundheitlichen Gefahren verbunden ist und deshalb von vielen Menschen nicht ganz unkritisch betrachtet wird. „Oft bleibt den Betroffenen kein anderer Weg, um sich Gehör zu verschaffen“, erklärt Sebastian Bertram von „gegen-hartz.de“. Hartz IV Bezieher besitzen in diesem Land nun mal keine Lobby.

    Hiermit dokumentieren wird die abschließende Erklärung des ehemaligen Hunderstreikers Michael E.:

    „Ich möchte mich bei allen Unterstützerinnen und Unterstützern herzlich bedanken. Ich hätte nicht mit so einer enorm großen Solidarität gerechnet, die wie eine Welle über mich geschwappt ist. In diesem meinem Falle zeigt sich, dass Widerstand notwendig wird, wenn Leib und Leben und Fortbestand einer Wohngemeinschaft gefährdet sind. Mein allergrößter Dank gilt allen Bloggerinnen und Bloggern, die meinen Eintrag auf meinem Blog durch Verlinkung, Trackbacks und eigens verfasste Blogeinträge unterstützt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht haben. Ausdrücklich bedanken möchte ich bei der Zeitung Die Rheinpfalz, die mit ihrem Artikel dazu beigetragen hat, meinen politischen Hungerstreik und den Grund meines politischen Hungerstreiks bekannt zu machen.

    Einen besonders herzlichen Dank an die Redakteurinnen und Redakteure des Südwestrundfunks (SWR 4), im besonderen einer Reporterin des SWR 4, die mich um ein Radiointerview gebeten hat. Durch dieses Interview, das im Rahmen einer Sendung als redaktioneller Teil sozusagen, enthalten war, wurde mein Problem einer großen Anzahl von Bürgern dargestellt. Weiter meinen allergrößten Dank an die Redaktion von www.gegen-hartz.de und alle weiteren unzähligen Online-Redaktionen, die sich mit solidarisch mit Veröffentlichungen zur Seite gestellt haben. Ausdrücklich im Einzelnen möchte ich mich bedanken bei meiner Mitbewohnerin, die sich in einer bewundernswerten Art und Weise bis zur totalen Erschöpfung für den Weiterbestand der Wohngemeinschaft eingesetzt hat. Zum Letzten möchte ich meinem Haustier danken, das mit großer Empathie und Mitgefühl sich um mich bemüht hat.

    Noch ganz zum Schluss erwähnt gilt mein Dank der Fraktion Die Linke im Bundestag, sowie allen Linken und den von Die Linke mir empfohlenen Rechtsanwalt. Dieser, mein, Fall, zeigt ganz deutlich, wie sehr der Gesetzgeber mit diesem Gesetz die Jobcenter sowie die Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II unter Druck setzt. Deshalb ist es sicher angebracht und an der Zeit, eine Klage beim Bundesverfassungsgericht zu diesem Thema gegenständlich zu machen, um diesen Zustand zu beseitigen.

    Mein Anwalt und ich werden gemeinsam prüfen, ob wir gegen diese Thematik beim Bundesverfassungsgericht Klage erheben. Letztendlich ist und bleibt Hartz IV ein unmenschliches Konstrukt, das Menschen entrechtet, gängelt, diskriminiert, schikaniert, ausgrenzt sowie in meinem Fall, Grundrechte sowie Menschenrechte auf übelste Weise verletzt. Hartz IV muss weg, und zwar schneller, als es gekommen ist. Wir brauchen in unserer modernen Zeit, in der immer mehr Menschen überflüssig werden, dringend einen anderen kulturellen Ansatz, der durchaus aus einem bedingungslosen Grundeinkommen im Finalen, oder durch eine repressionsfreie Grundsicherung im Jetzigen ersetzt wird. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Gez. M.E.

    Quelle: Gegen Hartz

  • Hungerstreik beendet - Speyer

    Klick!

  • An die BILD und meine Blogfreunde ...

    ... so, ich werde mich jetzt mal in meine soziale Hängematte legen. So richtig gesetzestreu schmarotzen. Das Feinripp-Hemd mit dem Ketschupfleck, wo sich gerade im Moment noch ein Thunfisch dazu gesellte, da ich die Büchse ja im Liegen zu mir nehme, hab' ich auch schon an. Muss ja! Achso, die Bierflasche vom Aldi ist mir auch schon wieder umgekippt (tritt sich fest), als ich mich doch noch mal bewegte, um die Fernbedienung für meinen riesigen Flachbilschirm  zu holen. Hmm, nun ist es doch etwas länger geworden .... wollte Euch doch eigentlich nur eine Gute Nacht wünschen.

    Ach Du Scheiße! Das Telefon klingelt ...... wartet mal  ..............

     

    ..... Kai Diekmann, persönlich, auf meinem neuen Smartphone! Man das ging aber schnell ....
    Psscht ... momentemal  ........ Waaaaaaas .... 364 €  .....

    --- Scheiße, jetzt ruft auch noch ne SB an vom Amt .......... 364 € futsch!

    Ach was, jetzt gehe ich doch noch inne Kneipe. Kann ja bis Mittag im Bette liegen. Hmm, da ist ja noch Sohnemann. Ach egal, da geht'er morgen eben wieder nicht in die Schule, hab' ja eh kein Bock ihm das Frühstück zu machen !!! Hätte ich das jetzt vielleicht nicht sagen sollen, nich das die Leyen morgen vor meiner Tür steht und mir den Antrag aufs Bildungspaket vorbeibringt.

     

  • "Gehts schon nicht auf Demonstranten, schieß ich halt auf Elefanten"

    Hier bei Olli

  • STOP ESM Initiative

    Wer bei den ganzen Rettungsbemühungen des Euros mittlerweile den Überblick verloren hat, was vielleicht von den Verantwortlichen auch beabsichtigt ist, den möchte ich auf folgende Thematik aufmerksam machen, da es Jeden von uns betrifft.

    Vorgestern Nacht, am 14.04.2012, 0 Uhr, wurde vom Bund der Steuerzahler (BY) und der Taxpayers Association Europe die Kampagne STOP-ESM gest
    artet.
    Es geht dabei darum unsere nationale Finanzhoheit und damit unsere Demokratie und die Freiheit der europäischen Nationen und deren Bürgern durch die Bedrohung des drohenden "ESM-Monster" zu schützen. In dem Begleitschreiben zur Kampagne steht:

    "Niemals seit 1945 waren die Bürger der europäischen Nationen mehr bedroht, als durch den aktuellen Rettungswahn der Regierenden, die damit ihr eigenes wirtschaftspolitisches Versagen unter weiteren Kreditorgien verbergen wollen."
    Für jeden Kredit haften aber immer die Bürger - nicht die Regierenden! Und jede Garantie oder Bürgschaft, die fällig wird – und dazu wird es kommen! –, trifft unmittelbar die Bürger: Vom Hartz IV-Empfänger bis zum Millionär, vom Rentner, Auszubildenden, Selbständigen und Arbeiter bis zum Angestellten und Beamten. Niemand wird geschont, insbesondere nicht unsere Kinder und Kindeskinder. Leistungen werden gekürzt und Vermögen werden zerschlagen werden. Wenn Sie - wie 74 % der Bevölkerung! - gegen die Fortsetzung dieses Rettungswahns und gegen ständig gebrochene Versprechungen der Regierenden sind, dann schließen Sie sich uns an und zeichnen Sie bitte hier:

    www.stop-esm.org

    Wer noch nicht weis, was der ESM für die Bürger bedeutet, der findet hier ein einfach erklärendes Video dazu:http://youtu.be/d6JKlbbvcu0
    http://stop-esm.org/
    www.stop-esm.org

  • Das Los des Dummdenkers

    Gedicht in Wort und Bild von H. J. Graf zur deutschen Mentalität.

     

    Das Los des Dummdenkers

    Das System und seine Marionetten
    zeigen das bleiche Gesicht.
    sie müssen sich nicht mehr verstecken.
    Doch viele erkennen sie nicht!

    Sie grinsen mit dämonischer Fratze,
    und drohen mit offenen Phrasen,
    der Michel bleibt brav an seinem Platze,
    und mäht seinen englischen Rasen.

    Sie beleidigen, verletzen und töten,
    und übersteigen die Leichen mit lautem Gejubel.
    Handeln ist nicht vonnöten,
    der Michel frisiert lieber seinen Pudel.

    Er denkt in Deutschland darf das nicht sein,
    und gestraft werden nur die Bösen.
    Lehnt sich zurück im trauten Heim,
    und versucht Quiz-Taxi-Fragen zu lösen.

    Selbst als sie ihm Pudel und Rasen stehlen,
    seufzt Michel nur, was kann ich schon tun?
    Das Leben werden sie mir schon nicht nehmen!
    Er möge in Frieden ruh'n.

    (c) H. J. Graf, 2008

     

  • Politik zwischen Wahrheit und Ehre

    Wer glaubt der große Teil unserer Politiker sei ehrlich in sein Tun und Handeln, der muss schon sehr Naiv sein. Sie glauben das nicht? Dann schauen sie sich die Parteien einmal genauer an.

    Schauen wir uns die Kandidaten für die Oberbürgermeister- oder Landratswahl an Da muss man sich nur die Werbeplakate der Bewerber ansehen. Schon die Porträts so einiger Kandidaten sind so retuschiert,oder sie entstanden in der Wendezeit.  Mit der Wahrheit haben sie  nicht mehr viel gemein..
    Dann diese Sprüche, wie zum Beispiel„ehrlich, mutig konsequent.“ Oder ein anderer „Gestallten und verbinden“, da wird mir klar, dass „Die LINKEN“ wieder einmal nur auf den Putz hauen. Ich möchte nur an die Lift gGmbH, erinnern.

    „Sozial wird grün geschrieben“. Haben die Grünen Kandidaten vielleicht Hartz-IV schon vergessen? Den Kossovo-und Afghanistankrieg haben sie wohl vergessen?  Zu den CDU Kandidaten kann man nur sagen, dass es sich überhaupt nicht lohnt etwas zu sagen.Von Herrn Primas ist nur zu hören „ darüber müssen wir reden“und dabei bleibt es in den meisten Fällen. Von Herrn Zeh sind auch nur Versprechungen zu hören, er möchte seine Erfahrungen aus Erfurt nutzen. Wurde er in Erfurt nicht von einer Position in die andere weitergereicht? Zu der „FDP“ erspare ich mir jeden Kommentar, sagte Herr Höfer nicht selber, dass er sich keine Chance ausrechnet und zu den anderen Herren gibt es auch nichts zu sagen.

    Bleibt noch die „SPD“. Ja was soll ich da sagen, sie hat wenigstens ein Kandidaten der etwas von Kommunalpolitik versteht, da er in dieser Richtung studiert hat. Bei den anderen enthalte ich mich jeden Kommentars, für mich ist der Mann nicht in der Lage einen vernünftigen Landrat ab zu geben. Ja lieber Wähler es wird nicht leicht sein, sich richtig zu entscheiden.

    Eigentlich müsste ich ja zum Wahlboykott aufrufen, da ich aber weiß, dass das ohne Nutzen ist, lasse ich es. Das deutsche Wahlgesetz ist so gestrickt mit seinen Listenplätzen und Wahlbeteiligung, dass es ausreichend ist, wenn allein die Kandidaten und ihre Helferlein zur Wahl gehen. Man sollte die Wahlgesetze ändern. Die Listenplätze und die Überhangmandate sollte man abschaffen. Die Sitze in den verschiedenen politischen Gremien sollte man nach der tatsächlichen Wahlbeteiligung vergeben. Heute ist es doch so, dass die Personen die ihr Wahlrecht ausgeübt haben, als 100% gerechnet werden, um die politischen Häuser mit vielen Versagern voll zu stopfen.

    Korrekt wäre es meiner Meinung nach, dass man sagt es waren nur 50% an den Wahlurnen, also gibt es auch nur 50% der Sitzplätze. Ich höre die Politiker schon toben, was soll denn das, dann wären wir doch handlungsunfähig. Man muss sich allerdings fragen inwieweit die Politiker heute handlungsfähig sind.

    Die Gesetze werden ihnen doch schon seit längerer Zeit von der Wirtschaft diktiert. Hier muss ich nur Hartz-IV erwähnen. Die neusten Nachrichten besagen, das die Kanzlerin von einer Erhöhung der Pendlerpauschale nichts hält. Zudem sei diese Pauschale nicht dazu angedacht den Benzinpreis zu senken. Sie soll nur einen Ausgleich schaffen.

    In diesem Punkt muss ich mich wundern die Autosteuer, Kraftstoffsteuer und die Maut, sind eigentlich für den Straßenbau und dessen Erhaltung gedacht. Aber das Gesetz wird jedes Jahr vom neuen außer Kraft gesetzt, um das Geld an anderer Stelle verbraten zu können. Vielleicht finanziert der Autofahrer den Afghanistankrieg.

    Noch so ein Eingriff der Politik. Wenn es nach den Willen der „SPD; CDU; und FDP“ gehen soll, will man das Rederecht im Bundestag ändern. Man möchte damit bestimmten Kritikern einen Maulkorb verpassen. Wenn man das im Bundestag geschafft hat, kommen die Bürger an die Kandare.Wer ein falsches Wort sagt, hat mit Konsequenzen zu rechnen.(Ala DDR)

    Harald Buntfuß

  • Ab Heute befindet sich ein Bürger der Stadt Speyer im Hungerstreik

    Mittlerweile hat der Betroffene eine Live-Cam eingerichtet. Mir geht es eiskalt den Rücken runter.
    Ich denke, eine gute Idee wäre auf der Facebook-Seite von Speyer auf den Fall aufmerksam zu machen. Die ersten beiden Einträge sind schon drin.

  • Ich trete in den politischen Hungerstreik

    Ergänzung!!
    Ich möchte Euch darauf aufmerksam machen, dass es hierbei nicht um mich geht, sondern um den Blogger Etalon. Durch die Überschrift hat es bei einigen zu diesem Missverständnis geführt. Ich möchte Euch bitten, bei Etalon weiter zu kommentieren, weil es ihn direkt betrifft.

     


    Offener Brief an die Gesellschaft insbesondere an die herrschende politische Klasse sowie an die Jobcenter hier genannt das Jobcenter in Speyer

    Hungerstreik

    Speyer, 13. April 2012

    Aufgrund der Leistungsverweigerung des Jobcenters in Speyer bin ich seit geraumer Zeit mittellos.
    Selbst in persönlichen Gesprächen beim Jobcenter Speyer versagten mir die SachbearbeiterInnen selbst einen Vorschuss.

    Das Jobcenter Speyer unterstellt mir fehlende Mitwirkungspflicht, nämlich weil ich als Hauptmieter der Wohnung mit einer weiteren Person einen Untermietvertrag geschlossen habe, der dem Jobcenter bereits seit ca. 1 Jahr vorliegt.
    Auch die ausdrückliche Genehmigung des Vermieters liegt dem Jobcenter vor.

    Nun hat die Person die bei mir zur Untermiete wohnt, weil sie ihre Selbständigkeit aufgeben musste, selbst einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II gestellt, bereits vor knapp 6 Monaten, und hat immer noch keinen Bescheid und auch keine Leistungen erhalten.

    Das Jobcenter Speyer unterstellt nun mir und der bei mir zur Untermiete lebenden Person eine Bedarfsgemeinschaft.

    Diese Unterstellung ist schlichtweg falsch.
    Es besteht eben ausdrücklich keine Bedarfsgemeinschaft und Einstehensgemeinschaft.

    Beide Personen die hier die Wohnung teilen, haben weder Zugriff auf die gegenseitigen Bankkonten und wirtschaften aus getrennten Kassen.
    Der Mietzins, sowie die Nebenkosten werden hälftig geteilt.
    Eilantrag auf einstweilige Anordnung liegt beim zuständigen Sozialgericht vor.
    Ein Rechtsanwalt, der mir von einer politischen Partei im Bundestag, die sich als einzige gegen Hartz IV wendet und die Abschaffung dieses Karzinoms fordert, wurde mir vorgeschlagen und ist bereits tätig.

    Das Jobcenter in Speyer verstößt somit gegen geltendes Recht und macht sich schuldig.
    Das Menschenrecht auf Unversehrtheit der Person und das in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte Folterverbot wird missachtet.

    Artikel 5

    Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

    Ein Gespräch bei der zuständigen Bürgermeisterin, der Fachbereichsleiterin für Jugend und Soziales und einer weiteren Person fand auf mein Begehren hin am letzten Dienstag, 10.04.2012, statt.
    Seither ist wieder nichts passiert.

    Ich habe so gut wie keine Lebensmittel mehr, kein Geld mehr und mein Haustier hat noch Nahrung für max. 3 Tage.

    Das Sozialamt Speyer kann mir keinen Kredit geben um die Zeit zu überbrücken in der das Jobcenter nicht zahlt, denn bis heute habe ich auf die persönliche Mitteilung der Einstellung meiner Leistungen, durch eine Sachbearbeiterin im Jobcenter, keinen schriftlichen Ablehnungsbescheid bekommen.

    Alles in allem ist es ein grausamer unmenschlicher Akt des Jobcenters Speyer, es verstößt gegen meine Menschenwürde und zusätzlich auf mein Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Person und Unverletzlichkeit der Wohnung.

    Da nun auch bald die Obdachlosigkeit droht, bleibt mir nur als letztes Mittel der politische Hungerstreik.

    Sollen sie mich doch in die Obdachlosigkeit entlassen in einer Holzkiste aus der Wohnung hinaustragend.

    Am Montag den 16. April werde ich die Aufnahme von Nahrungsmitteln einstellen und gegebenenfalls meinen politischen Hungerstreik per Livecam auf einer Webseite im Internet übertragen.

    Ich schäme mich für mein Heimatland.

    Da ich nicht möchte dass nun ein Jeder mich aufsucht oder gar telefonisch versucht zu erreichen, werde ich eine E-Mail Adresse als Kontakt hinterlassen.

    kontaktadd@googlemail.com

    Ich werde so gut es mir möglich ist, alle E-Mails die dort ankommen zu beantworten.

    M.E.

    Quelle

  • Ruckzuck in den Knast gebloggt?

    Auch wenn wir nicht unbedingt im Walhalla der Freiheit leben, muss man feststellen, es kann wesentlich schlimmer kommen. In Vietnam stehen nun drei Blogger vor Gericht, denen unglaubliche Verbrechen vorgeworfen werden. Unter Anderem die Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation, namens Freie Journalisten. Auch sonst haben die 3 sich schwerer Vergehen schuldig gemacht, Sie bloggten friedliche gegen den Staat. Nun drohen 20 Jahre Haft, sollten die drei verurteilt werden.

    Hier weiterlesen

  • Der Rundfunksklavenvertrag kommt 2013

    Nun ist es offiziell: ab 2013 kommt die Rundfunkabgabe für alle. Kein Entrinnen: Jeder, der ein Dach über dem Kopf hat, muss für die staatliche Mediendikatur eine Haushaltsabgabe zahlen. Sonst droht Knast:

     

     

     

     

  • "Hartz-IV-Rechner"

    Im Forum Gegen Hartz wurde ein  "Hartz-IV-Rechner" entwickelt.
    Dieser kostenlose Hartz-IV-Rechner zum runterladen ist nun nach ausgiebigen Test bereit und hat  einen festen Platz im Ratgeber-Bereich des Forums.

    Ich selbst habe ihn gerade ausprobiert und muss sagen, Klasse Arbeit und ein Dank an die Entwickler.

     


    Hier ein kurzer Einblick

    Klick auf Bild


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  • Nachdenkliches zum Sonntag

     

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  • NIE VERGESSEN NIE VERZEIHEN - DIE VOLLSTRECKER DER ARMUT

    Die vergangene Woche stand wieder einmal im Zeichen der Hetze und allgemeinen Verurteilung von Hartz IV Betroffenen. Eigentlich, kann man das ja täglich, bei den üblich verdächtigen Medien verfolgen. Sie lassen nicht locker, Menschen, welche per Gesetz in Armut gedrängt wurden, zu diskriminieren, zu beschimpfen, vor zu führen. Und so mancher Sozialschmarotzer in Nadelstreifen sieht sich veranlasst, drauf zu hauen und vergessen dabei, dass der EINE oder ANDERE, dieser Nadelstreifenschmarotzer, ebenfalls von Steuergeldern bezahlt wird, unabhängig davon, jemals einen Nachweis erbringen zu müssen, ob seine Bezahlung und der von ihn erbrachten Arbeit gerechtfertigt ist. Das was da ,von den Medien und der Politik den Medienkonsumenten vermittelt werden soll, entspricht nicht der Realität, den von Arbeitslosigkeit und Armut betroffenen Menschen in Deutschland. Die Forderung der Mietmäuler der Politik und Hinterbänkler skrupelloser Mandatsträger, noch härter gegen Hartz IV und von Armut betroffener Menschen, vorzugehen, zeigt, die Verwahrlosung von Werten in unserer Gesellschaft......

    Hier weiterlesen

  • Jobtabletten fürs Volk

    In Berlin-Kreuzberg wurde in der »Vierten Welt« über die Zukunft der Arbeit nachgedacht. Ergebnis: Es gibt keine


    Von Vincent Streichhahn

    Das Jahr 2075: Die Bundesrepublik gibt es immer noch, aber sie erlebt Unruhen. Großteile der Bevölkerung werden für die Reproduktion, Forschung, Kunst und Kultur in der Gesellschaft nicht mehr benötigt.

    Trab, trab: Zwei komische Gestalten galoppieren durch den entkernten Raum des Galerie »Vierte Welt« in Berlin, direkt am Kottbusser Tor. Das Neonlicht leuchtet hell grell, die Rollladen sind heruntergelassen. Es handelt sich um eine Illusion am Donnerstag abend, der Eintritt ist frei.

    Und in dieser Illusion bedanken sich Michèle Stieber und Korstaan Mahal bei den erschienenen Probanden. Mit der freundlichen Unterstützung eines Pharmaunternehmens und im Auftrag der Arbeitsagentur Berlin wurde ein Szenario des gesellschaftlich bedingten Verschwindens von Arbeit einfach weiter gedacht. Als Antwort auf die zahllosen Erwerbslosen wird die »Jobtablette« getestet. Durch die Einnahme sollen Millionen Überflüssige die Möglichkeit zurückerlangen, alle Aspekte von Arbeit, in ihren jeweils spezifischen Rollen, authentisch zu erleben.

    »Lieber Gott bitte sei uns selig und gebe uns den letzten Job. Ich gelobe auch stets alle meine Grenzen für die Ausbeutung durch meinen Arbeitgeber zu überschreiten. Auf das der Wohlstand ewig wachse«, betet Mahal.

  • Dank Jobcenter bald obdachlos | Senioren-WG als Bedarfsgemeinschaft eingestuft

    Es verschlägt mir die Sprache. Es ist unerträglich was man Menschen antut, in diesem  Land der Muster-Untertanen! Jeder Sachbearbeiter sollte sich dreimal überlegen was er tut ! Und das Argument mangelnder Ausbildung, dass Herr Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband immer so schön formuliert, darf man nicht mehr als Entschuldigung für ein solches Vorgehen sehen.

     

    Die Doppelhaushälfte am Erpeweg in Hönow steht auf einem ziemlich kleinen Grundstück. Der schmale Streifen vor dem Eingang reicht gerade aus, um zwei Autos zu parken. Hinten raus bellt Schäferhund Rex im bescheidenen Garten. Aber eine hübsche Grünanlage ist nur ein paar Schritte entfernt. Hier ist es ganz anders als in dem Hochhausquartier in Berlin-Lichtenberg, wo Herbert Schill früher wohnte. Hier wollte der 67-Jährige leben und er hat es auch mehr als ein Jahrzehnt getan. Doch am 28. Februar ist Schluss. Die Räumung wegen Mietschulden steht vor der Tür. Die Verantwortung dafür trägt das Jobcenter Märkisch-Oderland. So jedenfalls lautet die Version von Schill.

    [...]

    Nun sollen die beiden Senioren je ein Zimmer in einem Obdachlosenasyl beziehen. Doch lieber wollen sie ihrem Leben ein Ende setzen. »Ich lasse mich hier nur mit den Füßen zuerst raustragen«, beteuert Herbert Schill. Martha Schmook sagt: »Wenn ich keine richtige Wohnung bekomme, tue ich mir etwas an.«

    Quelle

  • Jobcenter-Eingang zugemauert - Staatsschutz ermittelt

    Klick

  • Wiesbadener Appell Für ein umfassendes Streikrecht

    Liebe Genossinnen und Genossen,

    zwischenzeitlich haben über 2900 Personen ein Zeichen für das Recht auf ein umfassendes Streikrecht in der Bundesrepublik Deutschland gesetzt.

    Wir bitten Dich/Euch den Wiesbadner Appell online zu unterzeichnen (falls noch nicht geschehen).

    Eine Weiterleitung dieser Nachricht per Email an Deine/Eure Netzwerke wäre auch wünschenswert um die Zahl der Unterstützer weiter zu erhöhen (ggf. auch noch einmal, da Emails nicht immer gelesen werden).

    Herzlichen Dank.

    Mit solidarischen und „streikgerechten“ Grüßen

    www.politischer-streik.de

  • Zu den Rekordzahlen der Sanktionen die hier seit gestern im Internet kursieren ..

    Nur so viel dazu.

    BA Quoten Vorgabe bei Hartz-IV Sanktionen?

    Diese billige Polemik ruft wieder sämtliche Hetze auf den Plan.
    Nichts zu wissen, aber stets zu urteilen, ist halt das Kennzeichen der Trottel. Tja, was will man machen, wenn man das Denken anderen überlässt!

     

    NachDenkSeiten schreibt:

    Wenn man in die Google-Suchfunktion diese Überschrift eingibt finden sich über 2.000 Einträge, die über diesen "Rekord" berichten. Dass diese Meldung der Bundesagentur für die Bild-Zeitung die "Hartz-IV-Sauerei" ist und fast die gesamte Seite zwei füllt gehört bei diesem Hetzblatt gegen Arbeitslose inzwischen zur traurigen Normalität, dass aber auch als seriös geltende Zeitungen wie die FAZ oder die immer noch als "links-liberal" geltende Frankfurter Rundschau solche Schlagzeilen kritiklos übernehmen, ist ein klassisches Beispiel für die freiwillige "Gleichschaltung" unserer Medienlandschaft. Rund 36 Milliarden hat der Bund 2010 für Hartz IV bereitstellen müssen [PDF - 132 KB], mit 100 Milliarden jährlich so schätzte der ehemalige Bundesfinanzminister Steinbrück werde der deutsche Staat jährlich durch Steuerhinterziehung betrogen. Doch die Legalisierung des Steuerbetrugs durch das Abkommen mit der Schweiz wird natürlich durch die Rekordmeldungen über Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger an den Rand gedrängt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Unser Leser G.K. hat die Berichterstattung und die Kritik gesammelt.

    Wolfgang Lieb.

    Skandalmeldungen über die steigende Zahl von angeblichen Hartz IV-"Betrügern" erscheinen in schöner Regelmäßigkeit. Auch diesmal wird der Eindruck erweckt, dass jeder Fünfte der rund 5 Millionen von Hartz IV Betroffenen sanktioniert werden müsse, weil sie die gesetzlichen Auflagen nicht erfüllen. Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe hatte für die Jahre 2007 bis 2010 eine Statistik der Sanktionen aufgestellt [PDF - 171 KB]. Das Institut hat für die 800.000 Sanktions-Fälle im Jahre 2010 nachgewiesen, dass es sich dabei um eine Bewegungsstatistik, nämlich um wie viele neue Fälle unabhängig von der Mehrfachzählung oder der Bestandskraft einer Sanktion es sich handelt und keineswegs um eine Quote geht. Die Sanktionsquote hatte sich bei den letzten "Rekord"-Meldungen von 2,5 auf 2,8 Prozent erhöht. Selbst Ministerin von der Leyen hat im letzten Jahr die Hartz IV-Empfänger in Schutz genommen: "96 Prozent verhalten sich korrekt".

    Man kann vielleicht von unseren Journalisten nicht verlangen, dass sie Statistiken lesen und interpretieren können, aber wenigstens sollten sie sich erinnern, was vor einem Jahr in ihren eigenen Zeitungen über die Klarstellung zu den "Rekordwerten" zu lesen war.
    Aber wenn dem Journalismus die Sach- und Fachkenntnis fehlt und wenn noch Gedächtnisverlust dazu kommt, dann verkommt die Profession zu reinem Verlautbarungs-Journalismus. Das heißt man nimmt jede Presseerklärung einer Institution – wie hier der Bundesagentur für Arbeit – auf und erklärt sie zur Tatsachenmeldung mit Schlagzeilenwert. Und weil ja die Diskriminierung von Hartz IV-Empfängern inzwischen zum Allgemeingut geworden ist, kann man sich auch an deren Herabsetzung und Erniedrigung gefahrlos weiter beteiligen.

    Es ist nur eines der Beispiele dafür, wie die Empathie für die sozial Benachteiligten in unserer Gesellschaft immer mehr verloren geht.

    Es folgen die Hinweise und die Anmerkungen unseres Lesers G.K.:

    Hier weiterlesen

  • Hartz IV Betroffene auf dem Sklavenmarkt

    Hessische Erwerbslose werden bei „ Aktionstag 50plus“ vorgeführt

    In einem Interview mit der „Jungen Welt“ berichtet Rainer W. Monzheimer, Vorsitzender der Wiesbadener Initiative für soziale Gerechtigkeit, von einem schier unglaublichen Aktionstag des hessischen Jobcenters. Am 26. April plant das hessische Jobcenter einen „Aktionstag 50plus“, bei dem sich über 50jährige Hartz IV Bezieher in der Stadthalle in Bad Schwalbach regionalen Zeitarbeitsfirmen wie auf dem Sklavenmarkt präsentieren sollen. Businesskleidung und sechs Bewerbungen sind Pflicht, denn bei vier Firmen müssen sich die einbestellten Hartz IV-Empfänger mindestens bewerben. Wer sich nicht daran hält, muss mit Sanktionen wie Kürzungen seiner Grundsicherung rechnen.

    Erwerbslose sollen zu Spottpreisen an Zeitarbeitsfirmen verschachert werden

    Als Rainer W. Monzheimer von dem Aktiontag erfuhr, war er schockiert. Die Initiative für soziale Gerechtigkeit halte das Ansinnen des hessischen Jobcenters für unverschämt und diskriminierend. Im Anschreiben an die Betroffenen heiße es „Ältere Arbeitssuchende auf dem Weg zurück in den Arbeitsmarkt und wie Unternehmen davon profitieren können“. Dabei gehe nach Auffassung Monzheimers wohl eher um letzteres, da „normale“ Arbeitgeber gar nicht erst eingeladen seien. Es gehe dem hessischen Jobcenter offensichtlich darum, die älteren Erwerbslosen zu Spottpreisen an die Zeitarbeitsfirmen zu vermitteln. Es sei bekannt, dass diese Firmen schlechte Löhne zahlen und nur befristete Verträge abschließen würden, so Monzheimer gegenüber der „Jungen Welt“. Die Stellen seien gar nicht darauf ausgelegt, dass die Erwerbslosen davon ihren Lebensunterhalt streiten könnten. Stattdessen müssten sie wegen des geringen Lohns aufstockend weiterhin Hartz IV erhalten, um auf das gering bemessene staatlich festgesetzte Existenzminimum zu kommen.

    Wer nicht mitspielt, muss mit Sanktionen rechnen

    Wer nicht im Geschäftsoutfit erscheint oder sich nicht angemessen verhält, könne von den Zeitarbeitsfirmen auf direktem Weg dem zuständigen Fallmanager gemeldet werden, berichtet Monzheimer. In solchen Fällen könne das Arbeitslosengeld II um zehn Prozent gekürzt werden. Selbst mit einer Krankschreibung könnten dem „vorgeladenen“ Erwerbslosen noch Sanktionen drohen. Es sei zusätzlich eine ärztliche Reiseunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. So stehe es in dem Schreiben des lokalen Jobcenters. Die Bundesagentur für Arbeit habe jedoch auf Nachfrage der Wiesbadener Initiative für soziale Gerechtigkeit erklärt, dass diese nicht verlangt werden dürfe. Die Kosten für eine Reiseunfähigkeitsbescheinigung würden jedoch in Höhe von 5,36 Euro erstattet werden. Einige Ärzte würden dafür aber eine Gebühr von 25 bis 30 Euro verlangen. Hinzu komme noch die Quartalsgebühr sowie Kosten für mögliche Medikamente. Damit seien 50 Euro schnell erreicht, berichtet der Vorsitzender der Initiative.

    Erwerbslose als "Faulenzer" stigmatisiert

    Monzheimer berichtet weiter, dass sich die Betroffenen „als Faulenzer der Nation stigmatisiert“ fühlen. In der Stadthalle könne schließlich jeder sehen, wer zu den Erwerbslosen zähle und nun genötigt werde, sich bei einer Zeitarbeitsfirma zu bewerben. „Da wird eine Druck- und Drohkulisse aufgebaut, um eingeschüchterte Jobcenter-Kunden zu verleiten, unüberlegt grenzwertige oder sittenwidrige Arbeitsverträgen abzuschließen“, zitiert Monzheimer einen Betroffenen.

    Der mangelnde Datenschutz werde bei dieser Aktion stark kritisiert. Gespräche könnten nicht vertraulich geführt werden, sondern seien quasi öffentlich und für jeder Mann hörbar. Das müsse die Datenschutzbeauftragten interessieren. Ebenso widerrechtlich sei die Situation in vielen Jobcentern, da sich an der Informationstheke jeder anstellen und die Gespräche belauschen könne. Abschließend berichtet Monzheimer, dass die Wiesbadener Initiative für soziale Gerechtigkeit Gewerkschaften und Öffentlichkeit informiere und Protestaktionen gegen die Massenvorführungen plane. (sb)

    Quelle: Gegen Hartz

  • Aktion | Keine BILD in meinen Briefkasten!

    Zum 60. Geburtstag der BILD-Zeitung plant der Springer-Konzern eine gigantische Werbemaßnahme: Jeder Haushalt soll ein kostenloses Exemplar bekommen – ungefragt. Verweigern Sie mit unserer Mail-Aktion an die BILD die Zustellung des Jubiläum-Exemplars!

    Hier gehts zur Aktion

  • Dirk Müller, die verarschte Bevölkerung

  • Jobcenter-Speyer schlägt wieder zu!

    Anscheinend hat das Jobcenter Speyer nichts aus dem Tod eines jungen Mannes durch Verhungern gelernt.

     

    Scharf Links

  • Nachdenkliches

     

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  • Nach Schikane: Prozess gegen Hartz IV-Betroffene | Solidarität erwünscht!

    Solidarität erwünscht: Hartz IV Bezieherin aufgrund einer Strafanzeige durch eine Jobcenter-Mitarbeiterin vor Gericht

    Relativ unbemerkt von der Öffentlichkeit kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen in den Hartz IV Ämtern – bis hin zu psychischer und/oder physischer Gewalt in beide Richtungen. Nun steht eine Arbeitslosengeld II-Bezieherin vor Gericht, der Beleidigung seitens der Behördenmitarbeiterin vorgeworfen wird.

    Viele Betroffene kennen Schikanen in den Jobcentern. Wer sich wehrt, erleidet nicht selten weitere Benachteiligungen durch zuständige Sachbearbeiter. Sicher, es gibt viele Jobcenter-Mitarbeiter, die wirklich bemüht sind und tatsächlich helfen wollen. Doch der äußere Rahmen, miese Arbeitsbedingungen und etliche Vorgaben lassen viele Mitarbeiter zu mit der Zeit zu "Funktionsmaschinen" werden, die nicht mehr den Menschen vor sich sehen, sondern nur noch eine "nervende BG-Nummer", die möglich schnell und kostensparend abgearbeitet werden muss. Nicht umsonst mahnen Erwerbslosen-Gruppen immer wieder, bei jedem Termin im Amt einen Beistand mitzunehmen.

    Am 11. April 2012 wird in Mannheim eine Beleidigungsklage gegen eine Hartz IV-Betroffene verhandelt. Die Beklagte hatte sich von einer ARGE-Mitarbeiterin schikaniert gefühlt und ihr öffentlich unter Namensnennung dienstliches Fehlverhalten vorgeworfen. Welche Gründe das haben kann wird beispielhaft von der MDR Sendung "Exakt" hier beschrieben. Darin kommen auch Prof. Stefan Sell und Heinrich Alt; Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA), zu Wort. Tenor: ein Teil der Mitarbeitenden kommt aus fachfremden Bereichen, sie erhalten kaum eine Schulung (Alt: „Learning bei Doing“), nach der Einarbeitung endet bald die befristete Anstellung. Folge: Frustriert, schlecht motiviert und gereizt. Bei den von solchem Tun Betroffenen werden Hoffnungen vernichtet und die Existenzgrundlage entzogen.

    Hiermit dokumentieren wir einen Aufruf mit dem Titel: "Solidarität erwünscht: Arbeitslose Frau setzt sich gegen eine Strafanzeige der Behörde zur Wehr":

    Die erwerbslose Diana H. ist angeklagt. Sie erhielt von einer ARGE-Mitarbeiterin eine Strafanzeige wegen „Beleidigung“ verpasst. Grund: Diana H. hatte sich von der ARGE-Sachberarbeiterin schikaniert gefühlt, dieses dienstliche (Fehl-) Verhalten bzw. den Vorgang öffentlich gemacht und dabei auch den Namen der Sachberarbeiterin genannt. Daraufhin erhielt die Betroffene eine Strafanzeige durch die Sachbearbeiterin. Diana H. wiederum hat dann umgekehrt eine Strafanzeige gegen die Behördenmitarbeiterin wegen dienstlichen Fehlverhaltens erhoben. Diese Strafanzeige wurde allerdings von der Staatsanwaltschaft Mannheim bisher nicht zur Kenntnis genommen.

    Bei der anberaumten Verhandlung im Amtsgericht Weinheim hat Diana H. eine Zeugin geladen; dabei handelt es sich wohl um die ARGE-Mitarbeiterin, die für die Strafanzeige gegen die erwerbslose Diana H. verantwortlich ist. Mit der Benennung dieser geladenen Zeugin will Diana H. auch darlegen, dass es sich bei dem juristischen Vorgehen der Behörde gegen Sie um ein Politikum handelt.

    Erwerbslosen-Aktivisten rufen dazu auf, an der Verhandlung unterstützend teilzunehmen. Die Hauptverhandlung findet am Mittwoch, den 11. April 2012 um 13:00 Uhr im Amtsgericht Weinheim, Ehretstr. 11, Weinheim (EG, Saal 06) statt.

  • Deutschland - Völlig normal- Wenn keiner es mehr hört und sieht

    Von Dresdner Sozialwacht

    Na gehört ihr auch noch zu der Sorte von Menschen, welche den Tag mit dem "Studium" der Pressemedien (Zeitung) beginnen. Ein Vorteil hat das allemal, das lesen einzelnen Nachrichten, weil da keine Werbung dazwischen geschaltet wird. Und ein weiterer Vorteil ist, dass die abgedruckten Beiträge mehrfach gelesen werden können. Das ist auch manchmal notwendig, wenn man das, was da berichtet wird man begreifen und verstehen will. Man glaubt es manchmal nicht, was da so alles los ist. Mord und Totschlag, Körperverletzung, Raub, Einbruch, Babyleiche gefunden, Oma und Opa wurden über den Tisch gezogen, alles ganz normal, so scheint es. Alleine letzten Sonntag konnte man in der Presse folgendes lesen: "Disco -- Schläger gesucht"... "Brandanschlag auf Firma"... "Teurer Vandalismus".... "Einbruch für 15 Euro".... "Diebe klauten Audi und Lebensmittel"..."Babyleiche im Wald entdeckt"...."Lehrer wegen Sex mit 14-Jährigen vor Gericht"... "Hund verletzt Kleinkind schwer"... "Psychisch Kranker sticht Pfleger in Klinik nieder" und zu guter Letzt noch eine "Geiselnahme".

    Unbedingt hier weiterlesen

    Aus dem Programm-WEITER- von Wilfried Schmickler
    gesendet im WDR

     

  • Der menschliche Preis der Sparpolitik | Die Führer der EU haben Blut an den Händen

     

     

    von AKL Bayern via Daily Mail Übersetzung Dagmar Henn

    Mit dem Selbstmord eines griechischen Rentners haben die Führer der EU Blut an den Händen.

    Wir sind es gewohnt, die wirtschaftliche Katastrophe des Euro als eine eher trockene Geschichte über internationale Währungsmärkte zu betrachten - erschütternd in ihrem Ausmaß und ihrem Irrsinn, aber nicht gerade eine Frage von Leben und Tod.

    Es wurde geradezu zweite Natur, über die überbezahlten, arbeitsscheuen Griechen zu spotten und ihnen die Schuld für die Fehler zuzuweisen, die ihre politischen Führer begangen haben.

    Das hat sich jetzt alles geändert, nachdem der Selbstmord eines einzelnen griechischen Rentners das wahre Ausmaß des menschlichen Elends, das Europas eitle und inkompetente politische Führung - ja, Merkozy, das bist du - den Menschen aufgebürdet haben, die zu vertreten sie gewählt wurden.

    Dimitris Christoulas, ein 77-jähriger pensionierter Apotheker, schoß sich nur wenige Schritte vor dem griechischen Parlament in den Kopf, nachdem er erklärt hatte, "ich will meinen Kindern keine Schuld hinterlassen."

    Sein Tod hat massive Demonstrationen gegen die griechische Regierung ausgelöst, die von einem ungewählten Ministerpräsidenten geführt wird, der dem Land von Merkel, Sarkozy und der EU aufgezwungen wurde.

    Griechenland, das Mutterland der Demokratie, wird es über, den hohen Preis zu zahlen, der von Deutschland und Frankreich dafür eingefordert wird, die Banken ihrer eigenen Länder vor dem Ruin zu retten, der ihnen durch die Schulden drohte, die sie durch das Verleihen von Milliarden Euros an die griechischen Regierung aufhäuften.

    Im Vereinigten Königreich wurden die Rentner gezwungen, den Preis für die Unfähigkeit ihrer Regierung zu zahlen, die öffentlichen Ausgaben unter Kontrolle zu bringen.

    Es ist ihr gutes Recht, gekränkt zu sein; sie erhalten nicht nur so gut wie keine Verzinsung für das hart erarbeitete Ersparte, sondern die Regierung plündert noch ihre Pensionen und besteuert sie, wie Denis Healey es einst formulierte, "bis zum Quietschen".

    Wie lang wird es dauern bis einer unserer eigenen Rentner aus Verzweiflung auf den gleichen tragischen Weg gezwungen wird wie Dimitris Christoulas?

    Dennoch, so schlimm die Dinge in Gr0ßbritannien auch sind, und so viele Dutzend Milliarden unsere Regierung auch aufwendet, um den disaströsen Euro zu stützen, dank des Eingriffs der Referendumspartei, die vom verstorbenen Sir James Goldschmith 1997 ins Leben gerufen wurde, blieben uns die vollen Kosten einer Aufgabe des Pfunds (wie sie von Eurofanatikern wie Blair, Clegg, Heseltine und Mandelson heute noch vertreten wird) erspart.

    Wie viel schlimmer ergeht es den 25% der spanischen Bevölkerung, die wegen des Euro keine Arbeit mehr findet? Wie viel verzweifelter müssen die 50% der spanischen Jugend sein, die vor einer lebenslangen Arbeitslosigkeit stehen?

    Als der Euro eingeführt wurde, warnte Norman Tebbit, der Weise aus Chingford, dass diese Währung in "einer Größe für Alle" das Ende der Demokratie und ein Anwachsen von Gewalt und Extremismus herbeiführen würde, die von den unvermeidlichen Sparregimes angeheizt würden, die für das Überleben der Währung erforderlich seien.

    Er hat recht behalten, aber unsere eigene Regierung behandelt ihn als einen Pariah, während George Osborne in seiner Haushaltsrede Lord Heseltine in den Himmel lobt, zwischen der Beraubung der Rentner und der Besteuerung von Pasteten.

    Wenn eine politische Klasse den Kontakt mit der Bevölkerung verliert, wie es in der EU der Fall ist, endet das nur auf eine Weise - nicht in Tränen, sondern in Blutvergiessen.

    Merkel und Sarkozy, das düstere Duo, das den Kontinent in die Knie gezwungen hat, müsste dies alles wissen.

    Wirtschaftliche Nöte brachten in Deutschland Hitler an die Macht, und das korrupte Ancien Regime in Frankreich führte zum Terror der Guillotine in der französischen Revolution.

    Dimitris Christoulas hat gezeigt, wie verzweifelt die Not der Opfer des Euro ist. Wenn die feigen Führer der EU ihre Versuche nicht abblasen, durch Rettung ihrer ruinierten Währung ihr eigenes Gesicht zu retten, wird sein Blut nicht das einzige bleiben, das an ihren Händen klebt.

    Die Familie hat übrigens angekündigt, die Beerdigung zu einer politischen Demonstration zu machen.

    http://www.dailymail.co.uk/debate/article-2126045/Greece-protests-EU-leaders-responsible-death-pensioner.html


    VON: AKL BAYERN VIA DAILY MAIL

     

     

    Quelle: Scharf Links

  • Nachdenkliches

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  • Bleibt Euch nicht das Lachen im Halse stecken!? Mir schon!

    Wir brauchen Idioten, sonst frisst keiner Gammelfleisch ....

    Georg Schramm über die gezielte systematische Volksverdummung durch die heutige Medienlandschaft.

  • Schwachsinn par excellence! Schlamperei im Amt

    Jobcenter auf dem Prüfstand

    Das Jobcenter Salzlandkreis überwies im Herbst vergangen Jahres einem Hartz-IV-Empfänger fast 43.000 Euro auf sein Konto – das sorgte für Schlagzeilen. In Hannover erhielt ein Mann einen Zuschuss für "seine" Schwangerschaft. Bundesweit landeten vertrauliche Schreiben der Bundesagentur für Arbeit bei falschen Empfängern. Keine Einzelfälle, wie Rechtsanwälte sagen. Doch warum kommt es so häufig zu Pannen? "Exakt – Die Story" forscht nach. Betroffene, Rechtsanwälte und ein Sozialforscher, aber auch die andere Seite, Mitarbeiter der Jobcenter und Arbeitsämter, kommen zu Wort.

    Hier gehts zum Video

  • Mein Bewerbungsanschreiben | Hab' da mal eine Frage zu!

    Schreibt man nun "Sie widerlicher, ausbeuterischer Arbeitgeber, oder Sie widerlicher - ausbeuterischer- Arbeitgeber ? Ich darf in meinem Bewerbungsschreiben auf keinen Fall einen Rechtschreibfehler haben!

  • Aspekte zur realen "Hartz-IV"- Faschisierung in Deutschland 2012

    Genau durchlesen! Darüber nachdenken! Und dann sich selbst ein Bild davon machen!

    Hier

    Leider glaubt der Großteil der Bevölkerung immer noch, es sei alles in Ordnung. Aber angesichts dieser Zwangsverträge, sollte doch bei JEDEM endlich ein Licht aufgehen!?  Deutlicher als es dieser  Beitrag macht, geht es wohl kaum. Wieviele dieser Zwangsverträge mag es wohl geben? Und wieviele nehmen das einfach so hin, ohne darüber nachzudenken? Es sind Millionen, die sich nicht dagegen wehren!

    Deswegen wird sich auch nichts ändern. Willkommen in der Diktatur!

  • Landessozialgericht verzögert Eilklage zum Bundesverfassungsgericht

    BILDUNGSPAKET:

    Landessozialgericht NRW Essen und Jobcenter Duisburg verzögern monatelang den Weg einer Eilklage gegen das Bildungspaket zum Bundesverfassungsgericht

    Klägerin ist bereit, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof zu kämpfen, damit alle Kinder in Deutschland diskriminierungsfreie Chancengerechtigkeit erlangen können

    „Wer vorgestern glaubte, unsere Meldung über die Verfassungsbeschwerde zum Bildungspaket sei ein Aprilscherz,“ stellt Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin fest, „dem können wir versichern, dass uns das Thema, Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland zu erreichen, viel zu ernst ist, um damit Scherze zu treiben.“

    Seit sie im Juni 2011 den Bildungspaket-Antrag im Jobcenter gestellt hatte, kämpfte eine alleinerziehende Mutter mit Unterstützung der Hartz4-Plattform um das Grundrecht auf „menschenwürdiges Existenzminimum“ für ihre Tochter sowie Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland. Bei ihrem Weg durch die Sozialgerichte ging es insbesondere darum, dass sie nicht mit der in den fünf Antragsformularen für das sogenannte Bildungspaket geforderten zahlreichen Freigaben ihrer Daten gegenüber beispielsweise Behörden, Schulen oder Caterern fürs Mittagessen einverstanden ist. Seit August 2011 stritt sie bei den Gerichten vor allem anderen für den Schutz vor Diskriminierung ihres Kindes. Sie wandte sich gegen die Verfassungswidrigkeit von Gesetzgebung und Verwaltungspraxis, die gegen das vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 09.02.2010 verkündete „unverfügbare Grundrecht auf menschenwürdiges Existenzminimum“ verstoßen – in das die Karlsruher Richter ausdrücklich auch das Recht auf „Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben“ eingeschlossen hatten. Gegen den negativen Beschluss der ersten Instanz beim Sozialgericht  legte sie in zweiter Instanz im September 2011 Beschwerde beim Landessozialgericht ein. Seit einem mündlichen Termin im November 2011 beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen - das der Richter platzen ließ, weil er Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin als Beistand für die Klägerin zurückwies, obwohl das Sozialgerichtsgesetz dies ausdrücklich zulässt – muss die Klägerin zunehmend mehr den Eindruck gewinnen, als ginge es in dem Verfahren weniger darum, ihr zu ihrem eingeklagten Recht und Grundrecht zu verhelfen, als vielmehr darum, vom diskriminierenden Bildungspaket abzulenken, das Verfahren zu verzögern und Sie zur Rücknahme der Klage zu bewegen.

    Das Jobcenter Duisburg wird nicht müde, seit nunmehr bald neun Monaten wieder und wieder von der Klägerin die sogenannte „Mitwirkungspflicht“, sprich Freigabe ihrer vom Sozialgesetzbuch ebenso wie vom Grundgesetz geschützten Sozialdaten einzufordern. Die Behörde tut dabei so, als könne sie nicht lesen, dass dies bereits im Antrag ausdrücklich abgelehnt wurde. Auch bei ihrer letzten neuerlichen „Einladung“ ins Amt musste die Klägerin wieder einmal zu Protokoll geben, was längst in den Akten der Rechtsabteilung des Jobcenters wie auch in den Sozialgerichtsakten nachzulesen gewesen wäre: „Die (...) angeforderten Dokumente können (...) nicht vorgelegt werden“ und die völlig ahnungslose Sachbearbeiterin zum zigsten Male „auf das anhängige Sozialgerichtsverfahren und den Schriftverkehr in“ ihrer eigenen „Verwaltungsakte“ hinweisen. Dann hätte sie sich und der Klägerin die Zeit für diesen Termin ersparen und Sinnvolleres tun können. Denn das Widerspruchsverfahren, das sie glaubte, jetzt noch einmal eröffnen zu können, war – nachdem fünf „Versagungs-, Entziehungs- und Ablehnungs-Bescheide“  vorausgegangen waren - längst von ihrer Behörde abgeschlossen worden.

    Seit langer Zeit versucht auch das Rechtsamt der Stadt Duisburg im Sozialgerichtsstreit das lästige Thema Bildungspaket loszuwerden. Sieben Monate nach Einreichen der Bildungspaketklage beim Sozialgericht – behauptet es, zuletzt am 2. März, immer noch: „streitig“ sei „alleine die Regelleistungshöhe“. Und als seien die zentralen Klagegründe zum
    Daten- und Diskriminierungsschutz niemals in den Schriftsätzen aufgetaucht, gibt sich der Vertreter der Stadt obendrein verwundert, als die Klägerin schließlich noch ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts als Beweis zum Verfahren ergänzt, das genau ihre Position der Schutzwürdigkeit von Sozialdaten stützt (B 14 AS 65/11 R, vorläufige Medieninformation Nr. 2/12 des BSG am 25.01.2012). Er erklärt
    willkürlich: es „ist hier nicht nachvollziehbar, welche rechtliche Bedeutung der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 25.01.2012 im vorliegenden Verfahren zukommen soll.“

    Und das Landessozialgericht in Essen übergeht mal einfach seinen eigenen „Beschluss“ im mündlichen Termin, den der Richter hatte platzen lassen, weil die Klägerin sich nicht mit dessen Aufforderung einverstanden erklärt hatte, ihrem vom Gesetz zugelassenen Beinstand die Vollmacht und damit die Anwesenheit in der Verhandlung zu entziehen. In der „Niederschrift in dem Beschwerdeverfahren“ vom 29.11.2011 stand zwar
    ausdrücklich: „Sodann ergeht folgender Beschluss: 1. Die Erörterung wird vertagt. 2. Der Senat wird über die Zurückweisung der Bevollmächtigten Brigitte Vallenthin durch Beschluss entscheiden. 3. Neuer Termin von Amts wegen.“ Darauf hatte die Klägerin vertraut und sich verlassen.
    Stattdessen hat der zweite Senat des Landessozialgerichts NRW in Essen – nach dem Motto: was schert uns unser Geschwätz von gestern - kurzerhand ohne weitere Begründung am 22. Dezember die Klage mit unanfechtbarem Beschluss abgewiesen - nachdem der Richter zuvor bereits im mündlichen Termin erklärt hatte, den entscheidenden und überwiegenden Teil der Klageinhalte nicht verhandeln zu wollen. Die für die Klägerin nicht nachvollziehbar gänzlich an ihrem Klagegegenstand vorbei gehenden Ablehnungs-Begründung schloss mit dem Verweis auf ein durch Sprungrevision zum Bundessozialgericht gelangtes Urteil des Sozialgerichts Oldenburg (S 48 AS 664/11), das – entgegen der richterlichen Beschluss-Ausführung - auch nicht andeutungsweise das Vorbringen der Klägerin zum Inhalt hat (B 14 AS 131/11 R).

    Damit war bereits nach der zweiten Instanz der Weg fast frei, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen. Um hierfür jedoch die Voraussetzungen zur „Erschöpfung des Rechtsweges“ vollständig erfüllt zu haben, bedurfte es eines weiteren Rechtsmittels, der „Anhörungsrüge“ wegen Nichtgewährung rechtlichen Gehörs gemäß Artikel 103 Grundgesetz. Denn das Bundesverfassungsgericht kann eine Verfassungsbeschwerde erst dann annehmen, wenn vorher alle verfügbaren Rechtsmittel genutzt worden sind.

    Die Anhörungsrüge musste spätestens binnen Zwei-Wochen-Frist nach dem Beschluss des Landessozialgerichts dort eingehen. Diese Frist hat die Klägerin am 9. Januar auch eingehalten.

    Seitdem erreichten sie juristische Merkwürdigkeiten aus dem Landessozialgericht, die von ihr nicht anders denn als Verzögerung und Behinderung empfunden werden konnten. Es ist anzunehmen, dass die Ablehnung der Anhörungsrüge bereits seit dem 9. Januar fest stand und kurzfristig hätte entschieden werden können. Dennoch erhielt die Klägerin einen Ablehnungs-Beschluss erst fast drei Monate später, am 30.
    März.

    - Zunächst kam am 11. Januar die Eingangsbestätigung mit einem falschen Datum - 10. statt 9. Januar. Wenn dieses Datum tatsächlich korrekt gewesen wäre, hätte die Anhörungsrüge wegen verspäteten Eingangs vom Landessozialgericht abgelehnt werden können. Damit wäre der Weg zum Bundesverfassungsgericht an dieser Stelle abgeschnitten gewesen.
    - Mit erkennbarer Verärgerung gibt das Gericht seinen Fehler nach zwei Wochen endlich zu und bestätigt den fristgerechten Eingang.
    - Gleichzeitig ermuntert es die Klägerin darin am 23. Januar erstmals :
    „Ggfs. Teilen Sie die Rücknahme Ihrer Anhörungsrüge mit“.
    - Diese Ermunterung verstärkt das Landessozialgericht schließlich noch einmal mit einem letzten Schreiben am 15. März, dessen Inhalt nur verblüffen kann:
    „Um Überprüfung Ihres Tuns wird gebeten“.
    Zusätzlich wird noch einmal der gesamte Klageinhalt willkürlich und demonstrativ in den Papierkorb geworfen:
    „Die Frage nach Leistung zur Bildung und Teilhabe war nicht Gegenstand des Verfahrens.“ Und das Gericht regt an zu prüfen:
    „ob Sie Ihrem tatsächlichen Begehren (...) durch die Durchführung des dazu gebotenen Hauptsacheverfahrens entsprechen wollen oder ob Sie die hiesige – insoweit nicht zielführende – Anhörungsrüge weiter verfolgen wollen.“ Schließlich wird noch ein monetäres Lockmittel auf den Tisch gelegt:
    „Die Rücknahme der Anhörungsrüge verursacht keine gesonderten Kosten“.
    Der Richter schließt mit der freundlichen Aufforderung:
    „Die Vorlage Ihrer Stellungnahme“ binnen zwei Wochen „fördert das Verfahren“.
    Dabei hat er offen gelassen, ob es sich um das von der Klägerin begehrte oder das vom Gericht offensichtlich gewünschte Verfahren handelt.

    Unterdessen hat die Klägerin die aktuell erschienene Studie von Bertelsmann Stiftung und Institut für Schulentwicklungsforschung Chancenspiegel dem Landessozialgericht als weiteren begründenden Beweis für ihre Anfechtung des sogenannten Bildungspakets vorgelegt. Die weist nämlich fortdauernden Mangel an Chancengerechtigkeit in Deutschland nach. Beispielsweise offenbart sie den Ausschlussfaktor Armut für Bildungschancen bei gleicher Begabung u.a. für Nordrhein-Westfalen:

    - „Die Chance eines Kindes aus oberen Sozialschichten, das Gymnasium zu besuchen, ist 5,5 mal höher als die eines Kindes aus unteren Sozialschichten)“.

    Und sie betont die Grundlage ihrer Definition von Chancengerechtigkeit, die sich die Bundesregierung schleunigst zu eigen machen sollte, wenn sie sich nicht weiterhin jahrelanger  internationaler Kritik an der Spaltung der deutschen Gesellschaft aussetzen will. Die Studie der Bertelsmann Stiftung, die die schulischen Probleme übertragbar in den Fokus nimmt,

    - „versteht unter Chancengerechtigkeit die faire Chance zur freien Teilhabe an der Gesellschaft, die auch gewährleistet wird durch eine gerechte Institution Schule, in der Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer sozialen und natürlichen Merkmale keine zusätzlichen Nachteile erfahren, durch eine Förderung der Befähigung aller und durch eine wechselseitige Anerkennung der an Schule beteiligten Personen.“

    Diese Definition von Chancengerechtigkeit ist der aktuellste der nationalen, europäischen und internationalen Appelle an die Bundesregierung, ihre Maßgaben zu befolgen. Und sie zeigt die dringende, spätestens nach einem Jahr überfällige Notwendigkeit, das Bildungspaket auf den Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zu stellen.

    Die Klägerin hat deshalb zur Wahrung der Frist von einem Monat seit dem Landessozialgerichtsbeschluss vom 22. Dezember 2011 am 24. Januar Verfassungsbeschwerde zum Allgemeinen Register des Bundesverfassungsgerichts eingereicht, die dort bis zum Zurückweisungsbeschluss der Anhörungsrüge durch das Landessozialgerichts ruhte. Nachdem dieser nun am 30. März eingegangen ist, wird sie kurzfristig Antrag auf Übertragung in das Verfahrensregister und damit endgültig auf Überprüfung des Bildungspakets durch die Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe stellen.

    Wiesbaden, 03. April 2012

    Brigitte Vallenthin Hartz4-Plattform die Hartz IV-Lobby

    info@hartz4-plattform.de
    www.hartz4-plattform.de
    www.hartz4-beratung.de

  • Hartz IV-Bildungspaket vorm Verfassungsgericht

    Landessozialgericht NRW macht den Weg frei für eine Entscheidung der Karlsruher Richter am Bundesverfassungsgericht



    Bereits am 24. Januar diesen Jahres hatte Hartz 4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Verfassungsbeschwerde im Eilverfahren zweier nordrheinwestfälischer Klägerinnen gegen das sogenannte Bildungspaket in Karlsruhe persönlich übergeben - zunächst erst einmal zur Parkstation des Allgemeinen Registers (Az: AR 595/12).

    Jetzt hat am 30. März das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen mit der Zurückweisung einer Anhörungsrüge wegen der Verletzung ausreichenden rechtlichen Gehörs endgültig den Weg frei gemacht, um die Übertragung vom Allgemeinen Register in das Verfahrensregister des BVerfG zu beantragen.

    Damit werden erstmals – seit dem mit dem Hartz IV-Urteil vom 09. Feb. 2010 (1 BvL 1/09) verkündeten „Grundrecht“ auf „unverfügbares menschenwürdiges Existenzminimum“ und dem damit verbundenen Recht auf „Bildung und Teilhabe“ - die Fragen zur Überprüfung auf dem Tisch der Verfassungsrichter liegen,

    - ob der – nach aktueller Ein-Jahres-Bilanz - hoffnungslos gescheiterte, durch das Bildungspaket vom Gesetzgeber legitimierte
    Verstoß gegen Chancengleichheit, Datenschutz und den Schutz vor Diskriminierung

    - mit dem Grundgesetz, den Europäischen sowie internationalen Rechtsnormen vereinbar ist.

    Der Antrag auf Übertragung vom Allgemeinen in das Verfahrensregister wird kurzfristig beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
    Über Einzelheiten und Hintergründe wird die Hartz-4 Plattform morgen berichten. (pm)

  • Hartz IV Bildungspaket verhindert Schulessen

    Unbegründete Freude der Bundearbeitsministerin über den angeblichen Erfolg des Bildungspaketes

    01.04.2012

    Es ist schön, dass Bundesarbeitsministerin Frau von der Leyen sich freut, dass das Bildungspaket so gut ankommt. Leider nur bei ihr und nicht bei den berechtigten Empfängern. Wir sind eine Schule für Lernhilfe und bieten Mittagessen an, da es Teil unserer pädagogischen Betreuung und auch Teil unseres Konzepts ist. Nachdem wir zuerst Gelder einer Stiftung völlig unbürokratisch bekommen haben (ich glaube dort waren nicht mehr als 4-10 Mitarbeiter beschäftigt), ist durch die Umstellung alles sehr, sehr kompliziert geworden.

    1. Wie schon bei Ihnen bemerkt, die Anträge werden nicht bearbeitet. Wir bekommen jetzt noch Gutscheine für Mittagessen, die wir im August gestellt haben!

    2. Der bürokratische Aufwand ist immens! Nicht nur, dass die jeweiligen Sachbearbeiter jedes 1/4 Jahr erneut einen Antrag bearbeiten müssen, auch unsere Sekretärin und ich sind tageweise beschäftigt, fehlenden Anträgen und Gutscheinen hinterher zu telefonieren. Manchmal werden Antzräge für 2 Monate abgelehnt, um dann wieder gestattet zu werden?!

    3. Die Argumentation für diese Form der Unterstützung lautet: die Empfänger sollen mündig gemacht und eigeninitiativ gemacht werden. Dazu müssten die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, d.h. die Empfänger brauchen mehr Nähe zum Amt, weniger Bürokratie und mehr persönliche Unterstützung. Alles andere geht an Menschen vorbei, die mit dieser Form nichts anfangen können, weil sie nicht immer die nötigen kognitiven Voraussetzungen dafür haben. Meines Erachtens ist das Bildungspaket ein gutes Mittel, um Geld zu sparen statt auszugeben.

    4. Inzwischen ist unser Schulkonto geplündert. Aufgrund der fehlenden Geldmittel sind wir pleite und müssten eigentlich das Mittagessen einstellen. Wir machen weiter zum Wohle der Kinder und bezahlen (so lange es reicht) mit privaten Fördermitteln. Aber das kann nicht Sinn der Sache sein! Wie das Bundesverfassungsgericht schon entschieden hat, hat der Staat hier eine Aufgabe zu leisten, der er meiner Meinung nach, nur schleppend und mit zahlreichen Hindernissen versehen, nachkommt. (E. Becker)

    Quelle: Gegen Hartz

  • POLITIKER-KEINE AHNUNG UND DAVON GANZ VIEL

    Ohne Worte!

    Dresdner Sozialwacht

    SO sieht unsere Welt aus.
    EU beschließt den 800-Milliarden-Superschirm, zum Nutzen von Banken, Bossen, Spekulanten.
    Der Preis der Gier, ist Armut, Tyrannei, Ohnmacht.
    Musik: Music Maker 17
    Keine Auffanggesellschaft für Schlecker -- Beschäftigte. FDP blockiert Schlecker-Transfergesellschaft, ein Jahr Bildungspaket Bestellt und nicht abgeholt. Betteln für ein paar Euro.
    Es kann keiner gerecht sein, der nicht menschlich ist.

  • M31-Demonstration in Frankfurt

    Hier gefunden

    Polizeigewalt bei M31-Demo

    Pressemitteilung: M31-Demonstration in Frankfurt

    "PM: 6000 Menschen bei europäischem Aktionstag gegen Kapitalismus / Veranstalter kritisieren Polizeigewalt und Massenfestnahmen

    Frankfurt. Auf der bundesweiten Demonstration im Rahmen des antikapitalistischen Aktionstages “M31″ haben 6000 Menschen gegen die neoliberale und autoritäre Krisenpolitik der EU demonstriert. Zeitgleich fanden in über dreißig europäischen Städten Demonstrationen und Besetzungen statt, u. a. in Madrid, Athen, Mailand, Zagreb, Wien, Uetrecht, Moskau und Kiew. In Redebeiträgen und Grußbotschaften wurden die dramatischen Auswirkungen der aktuellen Krisenpolitik in verschiedenen europäischen Ländern thematisiert. Redner_innen des M31-Bündnisses bewerteten den heutigen Aktionstag als ersten Schritt, den antikapitalistischen Protest international zu vernetzen.

    Im Verlauf der Demonstration kam es zu Farbbeutel- und Steinwürfen gegen den Sitz der Europäischen Zentralbank ( EZB ), die Zentrale der Stadtpolizei und Leiharbeitsfirmen. Mit der Begründung, „einzelne Verdächtige“ zu ermitteln, spaltete die Polizei auf Höhe Allerheiligentor das gesamte hintere Drittel der Demonstration unter Schlagstock- und Pfeffersprayeinsatz ab und kesselte es ein. Dabei wurden mehrere Menschen zum Teil erheblich verletzt. Durch diesen unverhältnismäßigen Eingriff wurde die gesamte Demonstration über eineinhalb Stunden festgesetzt und ihre Fortsetzung damit faktisch unmöglich gemacht. Daraufhin wurde die Demonstration, die eigentlich zum Bauplatz der neuen EZB ziehen sollte, im Frankfurter Ostend aufgelöst. Mehr als 200 Demonstranten waren über 6 Stunden auf offener Straße eingekesselt. Rechtsanwälten wurde der Kontakt zu den Eingekesselten verwehrt. Diese Maßnahmen der Polizei bewerte ein Sprecher des Bündnisses als „offensichtlich rechtswidrig“.

    Nach Auflösung der Demonstration zogen hunderte Demonstrant_innen durch die Frankfurter Innenstadt. Dabei kam es erneut zu militanten Aktionen gegen Büro- und Geschäftsgebäude, u. a. gegen den Frankfurter Römer und die Arbeitsagentur.

    Leo Schneider, Sprecher des M31-Bündnis, erklärte zur Demonstration: “In Frankfurt wurde ein deutliches Zeichen gegen die aktuelle deutsche und europäische Krisenpolitik gesetzt. Diese Krisenpolitik soll die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Kapitals auf dem Rücken der Lohnabhängigen sanieren. Wegen ein paar kaputter Scheiben hat die Polizei unsere Demonstration brutal angegriffen, dutzende Demonstrant_innen verletzt und über zweihundert Menschen stundenlang festgesetzt. Das ist angesichts der brutalen Auswirkungen der Sparpolitik für die Menschen in Europa und weltweit absurd. Die militanten Proteste richteten sich direkt gegen Institutionen, die für neoliberale Krisenregulierung und verschärfte Ausbeutung stehen. Der Angriff auf unsere Demonstration wird, wie die Reaktion vieler Demonstrant_Innen gezeigt hat, unseren Widerstand nicht brechen“, so Schneider abschließend."

    (Quelle: march31.net)

  • 511 Euro - Peter Hartz erinnert sich, Bundesregierung leidet unter Amnesie

    Hartz IV Regelsatz 511 Euro? Die Bundesregierung erinnert sich nicht ... aber Peter Hartz

     

    hartz-betrug

    Der Namensgeber der unsäglichen Arbeitsmarktreform Hartz IV, Peter Hartz hatte in eine ARD-Dokumentation mit dem Titel "Auf der Suche nach Peter Hartz" gesagt, dass der ursprüngliche Vorschlag der damaligen "Hartz Kommission" einen Eckregelsatz von 511 Euro andachte. Laut des verurteilten Ex-VW-Managers Peter Hartz habe über die Höhe des Arbeitslosengeld II Regelsatzes im Jahre 2002 ein "großes Einvernehmen" geherrscht. Doch zehn Jahre nach dieser Berechnung sind die Regelleistungen nicht annähernd so hoch, wie damals angeblich berechnet wurde.

    In einer kürzlich gestellten kleinen Anfrage an die Bundesregierung der Linken-Abgeordneten Katja Kipping, Matthias W. Birkwald und Klaus Ernst wurde angefragt, ob denn die Bundesregierung noch immer im Besitz der Unterlagen der damaligen Kommission sei und ob ein Nachweis darüber besteht, dass damals ein Regelsatz in Höhe von 511 Euro von der eingesetzten Kommission errechnet wurde. In der Antwort der Bundesregierung hieß es, in den Unterlagen würde ein derartiger Betrag angeblich nicht auftauchen. Zudem würde man sich an derartiges nicht erinnern.

    Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe hat sich auf die Suche gemacht und konnte die fehlende Berechnung ausfindig machen. Diese findet sich hier als PDF Dokument und dürfte einige neue Fragen aufwerfen. (sb)

    Quelle: Gegen Hartz

  • Sparkasse Hagen lässt das Verteilen von Flyern zu Hartz IV durch polizeilichen Platzverweis unterbinden!

    Die Selbsthilfegruppe „Weiße Taube Hagen“, hat - wie häufig in den letzten drei Jahren - vor der Sparkasse in der Innenstadt Hagens Flyer zur Hartz IV Problematik verteilt. Thema war, gegen Verunsicherung und Angst Solidarität zu setzen.

    Verteilungen vor der Sparkasse finden deshalb statt, weil am Vormittag des letzten Werktages im Monat die von Hartz IV betroffenen Menschen die Leistungen dem Konto gutgeschrieben bekommen, man an diesem Tag dort also sehr viele antrifft.

    Die Verteilaktion fand auf dem Gehwegbereich, also auf öffentlicher Wegefläche statt. Passanten wurden nicht belästigt, im Gegenteil, das Flugblatt wurde gerne genommen und oft schon am Platz gelesen. Niemanden wurde das Flugblatt aufgedrängt. Übrigens wurden viele Passanten von den drei Verteilern auf die mal wieder zeitweise nicht funktionierende Drehtür aufmerksam gemacht.

    Nach gut einer Stunde kamen Mitarbeiter des Hausservices der Sparkasse zu den Verteilern und fragten, was geschehe. Dies wurde erklärt und darauf hingewiesen, daß das Verteilen auf öffentlicher Wegefläche ein geschütztes Grundrecht ist.

    Eine Viertelstunde später tauchte eine Streife des Ordnungsamtes auf und forderte ultimativ auf, daß die Verteiler sich ihnen gegenüber auszuweisen und das Verteilen einzustellen hätten. Es habe Beschwerden gegeben. Später stellte sich heraus, daß die Leitung der Sparkasse den Einsatz veranlasst hatte.
    Einer willkürlichen Personenkontrolle durch das Ordnungsamt haben sich die Verteiler natürlich verweigert, denn sie haben ja nichts Strafbares oder Ordnungswidriges getan. Außerdem ist eine Personenkotrolle, die nicht durch die Polizeibehörde stattfindet, rechtlich zumindest umstritten.

    Also wurde die Polizei gerufen.

    Hier weiterlesen

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Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten
(Theodor W. Adorno)
















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