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Brigitte Vallenthin

  • Diskriminierung von Kindern vor dem Bundesverfassungsgericht: Warten bis es zu spät ist ?

    Aktuelle PRESSEERKLÄRUNG vom 14. Mai 2012

    Hartz IV-BILDUNGSPAKET:


    Zäher Start einer Verfassungsbeschwerde im Eilverfahren: 4 Wochen von der Pforte bis zum Ersten Senat für die Überprüfung des Von-der-Leyen-Diskriminierungs-Pakets

    "Vier Wochen musste die chancengerechte, diskriminierungsfreie Bildung erst mal vor der Tür warten - ehe der Verfassungsbeschwerde für dieses elementare Kinder-Grundrecht Einlass beim Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts gewährt wurde" bemerkt enttäuscht Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin. "Scheinbar folgt Ursula von der Leyens Bildungs-Verhinderungs-Mogelpackung nicht nur in den Jobcentern ungewöhnlichen Gesetzmäßigkeiten." Am Freitag, den 13. April, lag vor der Pforte des hohen Gerichts der letzte Antrag einer erstmals am 24. Januar eingereichten Verfassungsbeschwerde im Eilverfahren gegen das Bildungspaket zur Richtervorlage - nachdem der Sozialrechtsweg endgültig erschöpft war. Erst Samstag, den 12. Mai, wurden der Beschwerdeführerin Eingangsbestätigung und Aktenzeichen (1 BvR 878/12) zugestellt. Zentrale Inhalte der Verfassungsbeschwerde sind die Verstöße gegen den Schutz vor Diskriminierung sowie den Datenschutz im Verwaltungsverfahren. Zusätzlich wird als unvereinbar mit dem Grundgesetz gerügt die Teilung des "menschenwürdigen Existenzminimums" bei Kindern in unverfügbaren zu geringen Regelsatz und unerreichbare Chancen auf Bildung und Teilhabe. Und schließlich wird der Erste Senat aufgefordert, die entsprechende Gesetzgebung an seinem eigenen Hartz IV-Urteil vom 09.02.2012 zu messen.

    Spätestens jetzt dürfte nicht mehr nur die Beschwerde führende Mutter sondern Millionen Familien interessieren, ob endlich alle Kinder in Deutschland wirkliche Chancengerechtigkeit erfahren dürfen und ob das Bundesverfassungsgericht ihnen Grundrechtsschutz ohne Diskriminierung zubilligen wird.

    Zunächst werden jetzt die Richter der zuständigen Kammer in Karlsruhe über Annahme oder Zurückweisung der Beschwerde gegen reale Diskriminierung von Kindern in Deutschland entscheiden. (§§ 93a ff.
    BVerfGG) Ihre Ablehnung bedürfte übrigens nach dem Gesetz noch nicht einmal einer Begründung.

    Im Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) heißt es: "Die Verfassungsbeschwerde (...) ist zur Entscheidung anzunehmen, soweit ihr grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt" und "wenn dem Beschwerdeführer durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonders schwerer Nachteil entsteht". D.h. die Verfassungsrichter werden zunächst den Fokus darauf richten, ob die Kinder – nach dem sich neun Monate lang hinziehenden Sozialrechtsweg im Eilverfahren - auf ein abermals möglicherweise 1, 2 oder mehrere Jahre dauerndes Hauptsacheverfahren durch die Sozialgerichte warten sollen. Das würde allerdings bedeuteten, dass sie längst dem Alter für musikalische Früherziehung oder Kindersportgruppen entwachsen wären, möglicherweise das Abitur vermasselt hätten und mit Sicherheit nicht mehr in der Lage wären, die Mittagessen-Suppe von mehreren zurückliegenden Jahren löffeln zu können – ehe sich das Bundesverfassungsgericht mit ihrem Grundrecht auf diskriminierungsfreie Bildung würden beschäftigen wollen. Die Richter würden dann nämlich anordnen, dass Kinder von Eltern in schwierigen Lebenslagen – im Gegensatz zu ihren eigenen Kindern – ungleich länger und möglicherweise bis es zu spät ist auf Bildungschancen warten sollen – selbst auf die irreversible Gefahr hin, dass sie bis zu einer Entscheidung längst dem Kindes- oder Jugendalter entwachsen sind. Damit würden sie nach Ansicht der Hartz4-Plattform gleichzeitig einen sehr großer Teil aller Kinder von diskriminierungsfreier Gerechtigkeit ausschließen. Und zugleich würde das Bundesverfassungsgericht das vom selben Karlsruher Ersten Senat am 09.02.2010 verkündete individuelle Grundrecht auf "menschenwürdigen Existenzminimums" sowie seine Unverfügbarkeit für Jeden bei Kindern wieder aufheben.

    Die Hartz4-Plattform geht jedoch von einer Annahme und Befassung der acht Richter des Ersten Senats mit den Zukunftschancen von Kindern in Deutschland aus. In dem Zusammenhang ist sicher nicht ohne Bedeutung, wer die Menschen hinter den Roten Roben sind und welchen empathischen Bezug sie möglicherweise zur anstehenden Kinder-Grundrechtsfrage haben.

    Vorsitzender des Ersten Senats ist der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Ferdinand Kirchhoff. Der 62-jährige Westfale ist kinderlos. Er war als Hochschullehrer in Saarbrücken, München, Speyer und Tübingen tätig und Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen, wo er schließlich Prorektor wurde. Seine Habilitationsschrift trug den Titel "Private Rechtsetzung".
    http://www.bundesverfassungsgericht.de/richter/kirchhof.html

    Die gebürtige Saarbrückerin, Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr.
    Susanne Baer, LL.M., ist 48 Jahre alt und hat keine Kinder. Sie ist
    Rechts- und Politikwissenschaftlerin. Ihre Promotion trug den Titel "Würde oder Gleichheit? Zur angemessenen grundrechtlichen Konzeption von Recht gegen Diskriminierung am Beispiel sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in der Bundesrepublik Deutschland und den USA." Sie habilitierte sich mit der Schrift "Der Bürger im Verwaltungsrecht zwischen Obrigkeit und aktivierendem Staat." http://www.bundesverfassungsgericht.de/richter/baer.html

    Die Jüngste Richterin ist mit 44 Jahren Bundesverfassungsrichterin Prof.
    Dr. Gabriele Britz. Sie ist in Jugenheim an der Bergstraße geboren und Mutter eines Kindes. Ihre Habilitationsschrift trägt den Titel "Kulturelle Rechte und Verfassung". Sie ist Mitglied im Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD) der Vereinten Nationen.
    http://www.bundesverfassungsgericht.de/richter/britz.html

    In Würzburg ist Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. iur. Michael Eichberger geboren. Er ist 59 Jahre alt und vierfacher Familienvater.
    Seine Promotion schrieb er zu dem Thema "Die Einschränkung des Rechtsschutzes gegen behördliche Verfahrenshandlungen." http://www.bundesverfassungsgericht.de/richter/eichberger.html

    Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Reinhard Gaier ist Vater zweier Kinder. Der Hesse aus Lampertheim ist 58 Jahre alt. Er promovierte zum Thema "Urteilstatbestand und Mündlichkeitsprinzip" und erhielt eine Honorarprofessur von der Leibniz Universität Hannover.
    http://www.bundesverfassungsgericht.de/richter/gaier.html

    Der Familienvater Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Johannes Masing hat zwei Kinder. Der 53-jährige Wiesbadener hat Rechtswissenschaft, Philosophie und zusätzlich das Fach Klavier studiert, das er mit der Diplom-Musiklehrerprüfung sowie der Künstlerischen Abschlussprüfung beendete. Seine Promotion trug den Titel "Die Mobilisierung des Bürgers für die Durchsetzung des Rechts".
    http://www.bundesverfassungsgericht.de/richter/masing.html

    Der Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Andreas L. Paulus ist mit 44 Jahren der jüngste Richter im Ersten Senat. Der gebürtige Frankfurter promovierte zu dem Thema "Die internationale Gemeinschaft im Völkerrecht". Er war Anwalt für Deutschland im Fall der in den USA zum Tode verurteilten Brüder LaGrande.
    http://www.bundesverfassungsgericht.de/richter/paulus.html

    Vater zweier erwachsener Kinder ist Bundesverfassungsrichter Wilhelm Schluckebier. Der 63-Jährige war von 1988 bis 1989 in die Abteilung Recht und Verwaltung des Bundeskanzleramtes abgeordnet.
    http://www.bundesverfassungsgericht.de/richter/schluckebier.html

    "Jetzt liegen Hoffnungen und Lebenschancen der Kinder in Deutschland in den Händen von acht Bundesverfassungsrichtern. Ich bin zuversichtlich, dass die – in der Mehrheit selber Eltern – den Kindern sofort gleiche Zukunftsperspektiven zubilligen", hofft Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin, "und sie nicht auf die lange Bank von juristischen Verfahrens-Formalia vertrösten."

    Die Hartz IV-Bürgerinitiative wird über alle weiteren Schritte der von ihr unterstützten Verfassungsbeschwerde laufend berichten.

    Wiesbaden, 14. Mai 2012

    Brigitte Vallenthin

    Presse Hartz4-Plattform die Hartz IV-Lobby

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  • Bildungspaket vor Gericht: 29. November, Landessozialgericht NRW, Essen

    Hartz4-Plattform unterstützt im Termin die Klage für ein Kinder-Grundeinkommen - antragslos und diskriminierungsfrei wie vom VAMV sowie dem DKSB gefordert

    "Dass das sogenannte Bildungspaket nunmehr in zweiter Instanz vor dem Landessozialgericht erörtert wird, ist für uns ein weiterer erfolgreicher Schritt, um schließlich den Bundesverfassungs-richtern die Frage stellen zu können, ob eine derart diskriminierende Ungleichbehandlung armer Kindern mit der Verfassung vereinbar ist," stellt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin fest. "Wir hoffen am 29. November in Essen Karlsruhe etwas näher zu kommen. Denn inn dem Verfahren wurde die Anhörung der wichtigsten Kinder-Lobby-Verbände – des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) sowie des Deutschen Kinderschutzbundes ( DKSB ) - als sachverständige Zeugen beantragt. Es wird Zeit, dass diese kritischen Stellungnahmen endlich zur Kenntnis genommen werden, nachdem sie vor der Verabschiedung des neuen Hartz IV-Gesetzes offensichtlich nur aus einem Grunde unter den Teppich gekehrt wurden: sie passten nicht in das Konzept von Bundessozialministerin Ursula von der Leyen."

    - Zentraler Gegenstand der Eilklage ist der Antrag auf Vorlage beim Bundesverfassungsgericht zum Zwecke der Prüfung, ob die Splittung der SGB II-Leistungen für Kinder in Regelsatz und Bildungspaket mit der Verfassung sowie dem am 09.02.2010 verkündeten, unverfügbaren Grundrecht auf "menschenwürdiges Existenzminimum" vereinbar ist.

    In ihren Begründungen stützt sich die Klage vor allem auf die Stellungnahme des VAMV sowie die im Tenor gleiche des DKSB, die zwar fristgerecht eingereicht, aber weder in der öffentlichen Anhörung noch in der Veroffentlichung der Bundestagsdrucksache Würdigung – noch nicht einmal Erwähnung fanden. Deren zentrale Kritikpunkte bzw. Forderungen liegen in folgendem:

    - Es fehlt eine eigene, kinderspezifische Berdarfsermittlung, die der Gesetzgeber unterlassen hat. Der VAMV weist insbesondere auf den zu niedrigen Anteil für Ernährung hin – den das Dortmunder Forschungsinstitut für Kinderernährung feststellte.

    - Auch die einzelnen Vorgaben im Bildungspaket sind ebenfalls nicht ermittelt sondern nur ins Blaue geschätzt worden.

    - Zusammen mit dem DKSB fordert der VAMV eine Kinder-Grundsicherung von monatlich 500,- €.

    - Die bürokratischen Hürden des Bildungspakets verstoßen gegen das Gleichheitsgebot sowie die Rechte auf Informationelle Selbstbestimmung und freie Entfaltung der Persönlichkeit.

    - Zusätzlich verletzen die in den Bildungspaket-Anträgen Auskünfte und Datenschutz-Freigaben schwerwiegend die Antidiskriminierungs-Rechte der Europäischen Gesetzgebung, die für Deutschland bindendes Recht sind.

    - Die vorliegende Hartz IV-Gesetzgebung verstößt bezüglich der Kinderrechte gegen weltweite Normen wie die Charta der Grundrechte der Europäischen Gemeinschaft, die Europäische Menschenrechtskonvention, den UN-Ausschuss über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie die UN-Kinderrechtskonvention.

    Zusätzlich rügt die Klage die Verfallszeiten für rückwirkende Anträge mittels Fristsetzung:

    - "Ein pflichtwidrig später erlassenes Gesetz" wäre nach Bundesverfassungsgerichts-Urteil "schon zum 1. Januar 2011 in Geltung zu setzen". Das aber schließt Verfalls- bzw. Antrags- Fristen aus.

    Wegen der grundsätzlichen rechtlichen Bedeutung des Verfahrens und des gesellschaftspolitisch essentiellen gleichen Bildungsanspruchs für alle Kinder wurde beim Landessozialgericht die Ladung und Anhörung folgender sachverständiger Zeugen beantragt:

    Prof. Dr. Christoph Butterwegge, Armutsforscher an der Universität Köln
    - insbesondere zum Thema der vielfältigen Diskriminierung armer Kinder in aussichtsreichen Bildungswegen.

    Familienrechts-Anwältin Edith Schwab, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV)
    - insbesondere zum Thema Kinderarmut bei Alleinerziehenden und allgemein zur differenzierten, kritischen Stellungnahme des VAMV zum neuen Gesetz sowie der 500-€-Grundsicherungs-Forderung.

    Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes ( DKSB )
    - insbesondere zum Thema des 5-Punkte-Plans der Initiative des Zukunftsforum Familie unter dem Motto "befähigen statt bevormunden" - mit Kritik an einem Gutscheinsystem, an der Inkompetenz der Arbeitsverwaltung für Erziehungsfragen und der Notwendigkeit einer existenzsichernden Grundsicherung für alle Kinder unabhängig vom Einkommen der Eltern.

    "Wir hoffen – im Sinne der Gleichbehandlung aller Kinder in diesem Lande -, dass es dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen der Mühe wert ist, kompetenten Kinderlobbys, VAMV und DKSB sowie Armutsforscher Butterwegge Gehör zu verschaffen – und einer unabhängigen richterlichen Entscheidung eine Chance zu geben", so Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin.

    Die vollständige Stellungnahme des VAMV in Kürze auf www.hartz4-plattform.de

    Wiesbaden, 17.11.2011

    Brigitte Vallenthin

    Presse Hartz4-Plattform keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!
    Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen

    Bitte unterstützen Sie auch die Durchführung unserer Musterklagen zur Vorlage beim Bundesverassungsgericht gegen Sanktionen, Regelsatz und Bildungspaket.

    Spendenkonto:

    Kto-Nr: 6040683600, BLZ 500 909 00, PSD Bank Hessen-Thüringen,
    Verwendungszweck: H4P-Spende/BVerfG, Empfänger: Brigitte Vallenthin

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    http://grundeinkommen-waehlen.blogspot.com

  • Helau – Alaf – Hartz IV Keine "närrische" Verhandlung am 11.11.2011, 11 Uhr, Saal 11:

    Helau – Alaf – Hartz IV Keine "närrische" Verhandlung am 11.11.2011, 11 Uhr, Saal 11:

    Sozialgericht bewahrt selbständige Aufstocker vor Abrissbirne des Jobcenters

    "Was für ein Datum! Gerichtstermin am 11.11.2011 um 11 Uhr im Saal 11.
    Und was für ein Richter! Der hat im Eiltempo eine erfolgreiche Selbständigkeit vor der Abrissbirne des Jobcenters bewahrt und vor deren rechtsbeugender Amtswillkür. Da kann man nur sagen: dieses "närrische" Datum ist ein guter Tag!" freut sich Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin. "Wir hatten mit der Hartz4-Plattform den Klägern Mut gemacht und versucht Ihnen den Rücken zu stärken. Heute wünschen wir Ihnen einfach nur, dass sie mit Helau oder Alaf und einem Gläschen Sekt feiern."

    Mit Unterstützung der Hartz4-Plattform war ein Dienstleistungs-Unternehmer-Ehepaar aus dem Nordharz – wir hatten am 20.
    Oktober über diesen Fall von willkürlichem Amtsmissbrauch berichtet – vor das Sozialgericht gezogen, um sein Recht auf seit Frühjahr vorenthaltene Rückzahlungen und seit Jahren zu gering berechnete Kosten der Unterkunft zu erlangen. Denn das Jobcenter hatte ihnen in Verbindung mit der Zurückhaltung von Mitteln im vierstelligen Bereich gleichzeitig angedroht, sie sollten ihre Selbständigkeit einstampfen und sich stattdessen in sinnlosen Maßnahmen und 1€-Jobs gängeln lassen.

    Mit "närrischem" Ernst fand heute, am 11.11.2011 um 11 Uhr die mündliche Verhandlung statt – und um das symbolische Datum komplett zu machen auch noch im Saal 11 des zuständigen Sozialgerichts. Ergebnis: Sie erhielten ihre "närrische" Freiheit zur Fortführung des Unternehmens zurück, denn das Gericht hat das Jobcenter zur sofortigen Zahlung der vollständigen eingeklagten Summe verdonnerte.

    "Wieder mal ein überzeugender Beweis: Ein "Narr", wer sich von der Willkür in den Hartz IV-Jobcentern seine Existenz zerstören lässt!" findet Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin.

    Wiesbaden, 11.11.2011

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    Brigitte Vallenthin
    Presse
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  • Neuestes Marterwerkzeug in Hartz IV-Qualcentern: Selbständige platt machen!

    Aktuelle PRESSEERKLÄRUNG
    vom 20. Oktober 2011

    Hartz4-Plattform verurteilt sitten- und rechtswidriges Austricksen durch die Ämter unterstützt durch eine Studie des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM)

    "Nirgends wird wohl das menschliche Talent der Kreativität mehr pervertiert als in den Hartz IV-Verwaltungen," kritisiert Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin angesichts des sich rasant steigernden Drucks und der Schikanen gegenüber aufstockenden Selbständigen. "Bundessozialministerin von der Leyen scheint zur Jagd geblasen zu haben auf die, die krisenbedingte Einbrüche ihrer Unternehmen überbrücken oder durch selbständige, eigenverantwortliche Arbeit den Leistungsbezug überflüssig machen wollen. Nach dem, was wir aktuell aus allen Teilen der Republik hören, scheint Ursula von der Leyens Sozialministerium die Devise heraus gegeben zu haben:

    "Selbständige platt machen – um jeden Preis!"

    Diese politische Absicht scheint auch eine neue Studie des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) zu bestätigen, die sich – nach Aussagen des Instituts – auf bislang nicht ausreichend vom Bundessozialministerium (BMAS) zur Verfügung gestellte statistische Daten begründet, um tatsächlich eine abschließende gesamtgesellschaftliche Aussage machen zu können. Vorläufig nimmt die Studie eine einseitig volkswirtschaftliche Bewertung vor und kommt zu dem Ergebnis, Hartz IV-Aufstockungsleistungen seien Markt und Wettbewerb verzerrende Subventionen, die diejenigen benachteiligten, die diese ergänzenden Leistungen der Grundsicherung nicht nachfragten. Das IfM folgert daraus, auch die Förderungen von Selbständigkeits-Gründungen seien kritisch zu hinterfragen, weil sie einer Einladung zu noch mehr Selbständigen-Aufstockern gleich kämen.

    Die Wirklichkeit sieht - nach Erkenntnissen der Hartz4-Plattform – jedoch ganz anders aus.

    In einer Kleinstadt im Nordharz z.B. betreibt ein Ehepaar seit Jahren ein Dienstleistungs-Unternehmen mit Reparatur, Wartung und Verkauf. Die Startphase wurde durch die 2008er Krise ausgebremst, der Aufbau erschwert und schließlich die überbrückende Hilfe aus Hartz IV notwendig. Auf diese Weise konnte ein kontinuierlich wachsender Gewinn erreicht werden, der bis Mitte 2011 jedoch noch nicht ausreichte, um ganz aus den Aufstockungsleistungen aussteigen zu können.

    Im Sommer 2011 verschärfte plötzlich das Jobcenter – zusammen mit einem amtlich angeordneten Coaching zur Verbesserung der Umsatzsituation – den Druck, sich aus dem Leistungsbezug zu entfernen. Das begann mit einer sogenannten Anregung, parallel einen 1€-Job aufzunehmen und mündete schließlich in der nicht realisierbaren Aufforderung, binnen drei Monaten den Gewinn zu verdreifachen. Diese Forderung – von Jobcenter und Coaching gemeinsam vorgetragen – folgte eine quasi Nötigung. Man solle für den Fall, dass dieses Ziel nicht erreicht würde, die Selbständigkeit aufzugeben, um sich in Bewerbungsmaßnahmen und schließlich die Jobvermittlung zu begeben.

    Perfides – und davor der Hartz4-Plattform noch nie bekanntes Druckmittel – war der Vordruck einer Leistungsverzichtserklärung, die den Betroffenen während eines gemeinsamen Gesprächs mit Fallmanager und Coach zur Unterschrift vorgelegt wurde. Darin heißt es unter dem Datum des vom Jobcenter anberaumten Besprechungstermins:

    "Verzichtserklärung

    Hiermit erklären wir den Verzicht auf Leistungen der Grundsicherung ab dem 01.01.2012. Der Leistungsverzicht gilt nur für die Zeit unserer Selbständigkeit."

    "Das soll wohl auf Deutsch heißen," resümiert Brigitte Vallenthin, "Grundsicherungsleistungen kriegt ihr erst wieder, wenn ihr eure Selbständigkeit an den Nagel hängt und euch von uns in sinnlose Bewerbungs-Maßnahmen, 1€-Jobs und damit aus der Statistik drängen lasst.

    Das ist ein Skandal! Insbesondere angesichts der Tatsache, dass ein vorgelegter Weiterbewilligungsantrag durch Verzögerung ausgebremst wird. Und obendrein werden den "Kunden" seit Jahresbeginn auch noch Rückzahlungen sowie Unterkunftskostennachzahlungen vom Amt vorenthalten, die diese dringend für umsatzsteigernde Geschäftsinvestitionen benötigen."

    Entsprechend dieses offensichtlichen Ziels der Behörde heißt es dann auch weiter:

    "Bei Aufgabe bzw. Einstellung der Selbständigkeit Beider erlischt die Verzichtserklärung."

    "Noch einmal ins Deutsche übersetzt: Wir bearbeiten und bewilligen euren Folgeantrag nur, wenn ihr "freiwillig" eure Selbständigkeit platt macht", so Vallenthin.

    Als Zieladresse war in dem der Hartz4-Plattform vorliegenden Vordruck das zuständige Jobcenter, als Absender die "Kunden"-Adresse angegeben. Befragt, warum Ihnen nicht ein offizieller Amtsvordruck vorgelegt würde sondern stattdessen ein Dokument, das den falschen Anschein erwecken würde, als sei es von Ihnen persönlich und freiwillig angefertigt worden, antwortete die Behörden-Vertreterin lediglich lapidar: das sei so üblich. Die rechtswidrig geforderte Unterschrift wurde verweigert.Inzwischen ist die Sache beim Sozialgericht anhängig.

    "Ich habe den Eindruck, auch die IfM-Analyse - die offensichtlich gesellschaftliches Zusammenleben nur nach Wirtschaftlichkeit bemisst - scheint die Zeichen der Zeit nicht erkannt zu haben, wo mit der Occupy-Bewegung derzeit auf den Straßen der ganzen Welt die Menschen der Finanz-und-Wirtschafts-Gier endgültig die Rote Karte zeigen. Ein Grund mehr, auch am Wochenende bei Occupy Frankfurt und an anderen Orten dabei zu sein," lädt Brigitte Vallenthin ein.

    Wiesbaden, 20. Oktober 2011

    Brigitte Vallenthin

    Hartz4-Plattform keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!
    Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen

  • Hartz IV-Sanktion wegen Verweigerung einer Beihilfe zur Straftat

    PRESSEERKLÄRUNG vom 19. Oktober 2011


    Hartz4-Plattform registriert drastische Willkür-Steigerung von Leistungskürzungen

    "Leider ist es kein Einzelfall, dass – wie in dem uns jüngst bekannt gewordenen Hamburger Beispiel – die Hartz IV-Sanktions-Willkür inzwischen sämtliche Grenzen des Grundrechtsschutzes von Menschenwürde in verfassungs-, rechts- und sittenwidriger Weise sprengt," stellt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin angesichts dramatischer Steigerung der bei der Bürgerinitiative aus allen Teilen der Republik gemeldeten Hartz IV-Schikanen fest. "Wenn wir beispielsweise von dieser Familie mit zwei kleinen Kindern erfahren, dass beide Eltern gegen Recht und Gesetz Leistungskürzungen erhalten, so kann man auch beim Sozialministerium von der Leyen nur noch von einer ebenso entfesselten Gier und Sparwut an den Ärmsten sprechen, wie sie gerade Millionen Menschen weltweit auf die Straße treibt angesichts der entfesselten Gier und des Kostendrucks auf den Finanzmärkten."

    In dem aktuellsten der Hartz4-PLattform vorliegenden Fall kommen derart viel Gesetzesverstöße zusammen mit verweigerten Integrations-Bemühen vor, wie man sie beispielsweise in einem Roman über die deutsche Sozialpolitik als unvorstellbar bezeichnen würde.

    Es geht um eine Familie mit polnischen Wurzeln – ein Ehepaar mit zwei Kindern im wichtigen Entwicklungsalter von 5 und 9 Jahren.

    Der Mutter – deren deutsche Sprachkenntnisse noch nicht den Anforderungen im Berufsleben genügen - wird die beantragte Fortsetzung ihres Integrationskurses mit dem Ziel des Abschlusses vom Hamburger Jobcenter verweigert. Sie hatte den Integrationskurs – an dem sie regelmäßig teilgenommen hatte – wegen einer Erkrankung unterbrechen müssen. Trotz wiederholter Bitte, diesen Kurs abschließen und damit gute berufliche Chancen erlangen zu können, sollte sie u.a. zu einem Verkaufsjob im Einzelhandel verpflichtet werden. Ihren Einwand, dass sie diese Arbeit zwar gerne ausüben würde, dafür aber zunächst die notwendigen ausreichende Sprachkenntnisse erlangen wolle, findet bei der Hartz IV-Verwaltung kein Gehör. Trotz entsprechend begründeten Widerspruchs erhält sie eine 30%-Sanktions-Kürzung. Erst als ihr wenig später auch noch die Ankündigung für eine zusätzliche Kürzung um 60% ins Haus flattert und die Hartz4-Plattform sie bei einer Eilklage vor dem Sozialgericht unterstützt, knickt die Behörde ein. Plötzlich klappt es doch mit der Fortsetzung des Integrationskurses.

    Statt dem Vater - der über beste deutsche Sprachkenntnisse verfügt - den beantragten Bildungsgutschein zum Bürokaufmann zu gewähren, steckt das Jobcenter Hamburg ihn wieder und wieder in sinnlose Maßnahmen, wo er stundenlang am Computer auf Jobsuche gehen und zum mindestens 100.sten Mal üben soll, wie man eine Bewerbung schreibt. Schließlich landet er in einer Maßnahme, bei der er feststellt, vermutlich mit nicht lizenzierter, raubkopierter Software arbeiten zu sollen. Diese Annahme legte nicht nur sein technisches Know-how nahe sondern auch eine CD sowie Arbeitsanleitung zum Umgehen einer Software-Sperre, die den Kursteilnehmern ausgehändigt wurde. Dieses Vorgehen lehnt er mit dem Hinweis ab, dass er sich bei Fortsetzung der geforderten Tätigkeit der Verletzung des Urheberrechts sowie der Beihilfe zu einer Straftat schuldig mache. Als er in dem Zusammenhang das Gespräch mit seinem Vorgesetzten sucht, findet seine Vermutung auch Bestätigung durch den sinngemäßen Hinweis, eine Lizenz für 9 vorhandene Rechner gäbe es nicht. Er bleibt unter Beachtung seiner urheberrechtlichen und strafrechtlichen Pflichten diesem Arbeitsplatz fern, um nach einer bewilligten Urlaubsunterbrechung – wie mit dem Maßnahmenträger vereinbart – danach eine andere Tätigkeit aufzunehmen. Statt der vom Arbeitgeber angekündigten näheren Informationen zum neuen Job, findet er am letzten Urlaubstag jedoch eine Kündigung in seinem Briefkasten. Die wird mit angeblich unerlaubtem Fernbleiben aus der Maßnahme begründet.

    Das inzwischen angerufene Sozialgericht scheint ebenfalls – bislang zumindest – wenig Verständnis dafür zu zeigen, wie schwer die Leistungskürzungen bei beiden Eltern die ganze Familie belasten – und insbesondere bei den unmittelbar mit betroffenen Kindern großen Schaden verursachen. Die Eltern wurden bislang getrennt voneinander durch die Instanzen gewunken und mit dem Scheitern an der sogenannten 750-€-Streitwertgrenze erbarmungslos nach Hause geschickt.

    "Bleibt nur zu hoffen, dass wenigstens die Kammer des Hamburger Sozialgerichts, die jetzt für die Eilklage des Vaters zuständig ist, endlich die Notlage der Familie erkennt und nicht erneut den Artikel 1 des Grundgesetzes und die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts links liegen lässt, in denen ausdrücklich die "Schutzpflicht" der Sozialgerichte in Eilverfahren gegenüber individuellen Schicksalen von den Verfassungsrichtern angemahnt wird," hofft Brigitte Vallenthin, "und darüber hinaus endlich einmal dem Antrag der Klage Folge leistet, den Rechtsstreit dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung über die Frage der grundsätzlichen Verfassungswidrigkeit von Hartz IV-Sanktionen zur Prüfung vorlegt."

    Brigitte Vallenthin

    Wiesbaden, 19. Oktober 2011

    Presse Hartz4-Plattform -keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!

    Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen

  • McKinsey und von der Leyen verhartzen jetzt auch noch die Rentner

    Aktuelle PRESSEERKLÄRUNG vom 05. Oktober 2011

    McKinsey und von der Leyen verhartzen jetzt auch noch die Rentner Jauch am Sonntag: der Politik-Verkäufer

    Ein Kommentar von Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin

    Das Sonntag-Abend-Einschlafprogramm der ARD in 3,8-Millionen€-Gasometer-Kulisse ist mit dem RTL-Talk-Star Günter Jauch nun endgültig vom öffentlich-rechtlichen Politische-Sprechblasen-Wettbewerb zum kommerziellen Politik-Verkaufs-Kanal mutiert. Letzte Woche sang der Promoter das Schlaflied zusammen mit unser aller „Mutti“, ehemals Kohl Mädchen. Bei der jüngsten Verkaufs-Show durften McKinseys Ex-Chef und „Röschen“, die siebenfach mutter-erprobten Sozialministerin ihre neueste Idee zum Raub von Menschenwürde und Bürgerrechten inszenieren.

    Was da an Langeweile produziert wurde hat allerdings verschleiert, welch vergiftete Bälle die beiden Protagonisten aus Politik und Unternehmensberatung sich da zugespielt haben, um für ein Vorhaben zu werben, das Ex-McKinsey-Chef Herbert Henzler zusammen mit
    Ex-Baden-Württemberg- und Ex-Jenoptik-Chef Lothar Späth ausgeheckt hat.

    Mit unüberbietbarer, blauäugiger Realitätsferne bestand die Bundessozialministerin darauf, dass die Rente sehr wohl weiterhin sicher sei. Allerdings müssten drei Voraussetzungen erfüllt sein:

    1. Arbeit – 2. Familie – 3. Vorsorge.

    Wie aber
    Arbeit gesichert werden kann - angesichts der Tatsache, dass Menschen bereits ab 40 unvermittelbar zum alten Eisen gehören, Familien-Hilfe zwischen den Generationen gewährleistet werden kann – angesichts des zunehmenden Auseinanderfallens von Familienzusammenhängen und Vorsorge auf privater Versicherungs-Basis realisiert werden soll – angesichts des krebsartigen Wucherns von Niedrigst-Löhnen und -Einkommen, auf diese Fragen hatte die Polit-Jungkarrieristin nicht wirklich Antworten.

    Jetzt kamen die Elder Statesmen auf den Plan. Im Namen beider stellte Henzler eine „Systemveränderung“ des Sozialstaates vor. Wenn so einer das – in seinen Kreisen eher geschmähte - Wort „Systemveränderung“ in den Mund nimmt, spätestens dann sollte man genau hinhören, um nicht später sagen zu müssen, man habe nichts gewusst. Auch dem McKinsey-Mann schwebt ein Drei-Säulen-Modell vor. Das erinnert fatal daran, dass seine Unternehmensberatung maßgeblich an dem Hartz IV-Modell mit Sanktions-Druck auf Existenzverlust beteiligt war, ebenso dem System der „Tafeln“ – und vermutlich auch an dem Diskriminierungs-Vorhaben für Kinder armer Eltern, genannt Bildungspaket. Henzlers angebliche Rettung des Sozialstaats besteht aus:

    1.Sozialem Pflichtjahr zwischen 16 und 21 Jahren.
    2.Anhebung des Renteneintrittsalters.
    3.Zeitkonto anlegen, auf dem zwischen 60 und 75 Jahren mittels „ehrenamtlicher“ Arbeit was für die Pflege angespart werden kann. Ist das Konto aufgebraucht – ist Sense!

    Ruhe-Stand war gestern: In Muttis Euro-Banken-Rettungs-Land wird malocht bis dass der Tod uns scheidet.

    Wiesbaden, 05. Oktober 2011
    --
    Brigitte Vallenthin
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    Hartz4-Plattform
    keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!
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  • Kinder-Lobby: Bitte die Klappe halten!

    Aktuelle PRESSEERKLÄRUNG vom 06. September 2011

    "Sogenannte" Bildungspaket-Entscheidung mit rekordverdächtigem Tempo - Kinder-Lobby: Bitte die Klappe halten!

    Hartz4-Plattform unterstützt den Weg in die 2. Instanz beim Landessozialgericht

    "Die unerwartete Rekordverdächtigkeit der Sozialgerichts-Entscheidung in Sachen Bildungspaket liegt nicht nur in ihrem außergewöhnlich schnellen Beschluss - 16 Tage nach Einreichung beim Gericht: "abgelehnt", wie erwartet," bemerkt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin. "Ebenso rekordverdächtig erscheint uns das Umschiffen der zahlreichen Begründungen für Verfassungswidrigkeit – und ein auffälliger richterlicher Gebrauch des Wörtchens "sogenannte" - immerhin 10x auf gerade mal 2 ½ Seiten Beschlusstext. Ich fürchte, wir müssen das im Sinne des gängigen Sprachgebrauchs als abfällig wertende Formulierung verstehen," so Brigitte Vallenthin. "Ein Spiegel unguter gesellschaftlicher Stimmung der latenten Missachtung von Kindern – die zwar stets für Sonntagsreden herhalten müssen, wenn's ernst wird aber bitte die Klappe halten sollen."

    Die Hartz4-Plattform sieht eine besonders tiefe Geringschätzung der betroffenen Familien, wenn der ablehnende Beschluss des Sozialgerichts u.a. folgendermaßen begründet wird:

    • "Es ist nicht Aufgabe der Sozialgerichte, verbandspolitischen Positionen, die sich im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens nicht (…) haben durchsetzen können, durch Richterspruch zum Durchbruch zu verhelfen."

    Auf diese Weise will das Gericht offenbar eine Erörterung der vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) sowie des Deutschen Kinderschutzbundes ( DKSB ) auf Anfrage der Bundesregierung vorgelegten Sachverständigen-Stellungnahmen zu Verfassungswidrigkeit und insbesondere Diskriminierung durch das Bildungspaket umgehen. Dabei würde sich das Sozialgericht doch in bester Gesellschaft mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) befinden und im Sinne einer guten Praxis der Gerichtsbarkeit handeln, wenn es die Stellungnahmen der sachverständigen Experten ernst nähme und nicht als "verbandspolitische Positionen" lapidar abtäte.

    Geradezu gesellschaftsspaltend erscheint der Versuch, ein "Lohnabstandsgebot" von Azubis zu Hartz IV-Kindern in den Raum zu stellen, wenn der Richter schreibt:

    • "In diesem Zusammenhang erlaubt sich das Gericht (…) darauf aufmerksam zu machen, dass der geforderte monatliche Regelsatz von wenigstens 500,00 EUR einer monatlichen Vergütung entspricht, die in verschiedenen Handwerkszweigen, wie im Bereich der Elektroinstallation, an Auszubildende gezahlt wird, die sich im ersten Ausbildungsjahr befinden."

    Wenn das Gericht schon – wie im Beschluss geschehen – die Erörterung der Höhe eines verfassungsgemäßen Regelsatzes damit zurück weist, dass das BVerfG-Urteil gerade eine Höhe nicht festgeschrieben habe, so sollte es sich nach Ansicht der Hartz4-Plattform auch selber daran halten. Das hier angedeutete "Lohnabstandsgebot" zwischen Azubis und Kindern ist einfach nur zynisch. Zynisch auch im doppelten Sinne, weil dieser Azubi-Lohn unter Hartz IV-Bedingungen ja erfahrungsgemäß der ganzen Familie als Einkommen angerechnet und von den Familienleistungen abgezogen wird.

    Und dann beschreibt das Sozialgericht zwar genau die Kernfrage des Eilverfahrens, nämlich die, ob der Gesetzgeber die Vorgaben des BVerfG mit der Aufspaltung in Regelsatz und Bildungspaket im neuen Gesetz tatsächlich in wasserdichter Verfassungskonformität umgesetzt habe:

    • "Ob die Kosten für sogenannte Bildungsteilhabe dem monatlichen Regelsatz zugeordnet oder erst auf Antrag der Erziehungsberechtigten übernommen werden, ist im Kern eine politische Entscheidung (…). Gleiches gilt für die Frage, ob es verfassungsrechtlich geboten (…) erscheint, die Leistungen für sogenannte Bildungsteilhabe nicht als Geldleistungen, sondern als – wiederum antragsgebundene – Sachleistungen auszugestalten."

    Leider verweigert das Gericht eine Antwort auf seine eigene Fragestellung.

    Obendrein unterlässt es die Berücksichtigung wesentlicher – an das BVerfG zu stellender – Fragen, inwieweit die aktuelle gesetzliche Regelung über das Urteil vom 09. Februar 2011 hinaus noch in weiteren Punkten gegen die Verfassung verstößt – beispielsweise infolge der durch die Antragstellung sowie Bewilligung durch die Arbeitsverwaltung zwangsläufig entstehenden Ungleichbehandlung der Kinder mit und ohne Antrag sowie mit und ohne Bewilligung.

    Auf einen weiteren zentralen Punkt des Eilantrages geht das Gericht nur mit erkennbarem Unwissen ein. Es erklärt nämlich:

    • "Insbesondere vermag das Gericht das Vorbringen der Antragstellerinnen die Vorgehensweise des Gesetzgebers lasse nur den Schluss zu, zum Ziel zu haben, eine ganze Bevölkerungsgruppe zu diskriminieren und zu stigmatisieren, auch nicht ansatzweise nachzuvollziehen."

    Das kann nach Einschätzung der Hartz4-Plattform nur daher resultieren, dass das Gericht von seiner Lebenswelt auf die der Hartz IV-Betroffenen schließt – und vergleichbare Erfahrungen in der privilegierten, geschützten Welt von Staatsbeamten tatsächlich "nicht ansatzweise nachvollzogen" werden können.

    "Besonderen gesellschaftlichen Zündstoff sehen wir in der Entmündigung der Eltern – durch Guido Westerwelles Einladung zu "spätrömischer Dekadenz" und Philipp Mißfelders Nutzen für die "Tabak- und Alkoholindustrie" angefeuert. Dabei hat selbst die Bundesregierung am 20. Oktober 2009 in der Hartz IV-Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht die böswillige Unwahrheit dieser Vorurteile eingeräumt, indem sie zugab, ihr sei bewusst, dass die Eltern in Hartz IV-Familien ihre eigenen Regelleistungen zugunsten der Notwendigkeiten für ihre Kinder umschichten. Deshalb wird die Beschwerde, die die Eilklägerin bei der 2. Instanz des Landessozialgerichts unverzüglich einreichen wird auch zusätzlich den Antrag enthalten, das Protokoll der BVerfGs-Verhandlung als Beweismittel beizuziehen," erklärt Brigitte Vallenthin.


    Brigitte Vallenthin
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  • Späte DGB-Erkenntnis: Hartz IV ist verfasssungswidrig!

    PRESSEERKLÄRUNG vom 05. September 2011

    Späte DGB-Erkenntnis:
    Hartz IV ist verfasssungswidrig! – hoffentlich nicht nur im Wahlkampf!

    "Das können wir nur begrüßen, dass der DGB sich endlich mit deutlicherer Lautstärke der Kritik von Prof.Dr.jur. Johannes Münder an der Verfassungswidrigkeit der Hartz IV-Regelleistungen erinnert und sich damit seinem Ruf nach Karlsruhe anschließt, der bereits Inhalt unserer Musterklage gegen den Regelsatz vom 28. April gewesen ist,"
    http://www.hartz4-plattform.de/pdf/eilklage-gegen-neuen-regelsatz-03.05.2011.pdf
    stellt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin fest. "Immerhin hat Münder diese Verfassungsbedenken bereits während des Gesetzgebungsverfahrens vorgetragen. Und das Dokument war seit mehr als einem halben Jahr auf der Internetseite des DGB zu finden."

    Spät aber nicht zu spät kündigt – nach Ansicht der Hartz4-Plattform – Annelie Buntenbach nun endlich für den DGB die Absicht an, in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde vorlegen zu wollen.

    Dabei appelliert die Hartz4-Plattform insbesondere an den DGB, sich hinsichtlich seiner ergänzenden Kritik am Bildungspaket nicht nur auf juristische Experten zu stützen, sondern für die Kinder Diejenigen zu Rate zu ziehen, die sich seit Jahrzehnten der Interessen der Kinder annehmen und am besten wissen, was Kinder und ihre Eltern tatsächlich brauchen. "Das ist in erster Linie das ihnen durch den Gesetzgeber abgesprochene Vertrauen, das den Geist von Westerwelle und Missfelder spiegelt. Denn nicht staatliche Verwaltungen sondern alleine die Familien wissen, was Kinder brauchen," so Brigitte Vallenthin. Dabei weist die Arbeitslosen-Initiative insbesondere auf  die Stellungnahmen zur Hartz IV-Gesetzgebung durch den Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) und den Deutschen Kinderschutzbund ( DKSB ) hin, die Inhalt des von der Hartz IV-Plattform unterstützten, am 18. August eingereichten, Eilverfahrens gegen Kinderregelsatz und Bildungspaket sind. Die weisen nach, dass die gesamten Leistungen für Kinder vom Gesetzgeber überhaupt nicht ermittelt und berechnet, sondern abermals "ins Blaue" geschätzt wurden. Folglich seien die gesamten Kinder-Regelleistungen – Regelsatz und Bildungspaket - auf den Prüfstand zu stellt und jedem Kind eine antrags- und diskriminierungsfreie Barleistung zu Verfügung zu stellen.

    http://www.hartz4-plattform.de/pdf/bildungspaket-eilklage-18.08.2011.pdf

    http://www.hartz4-plattform.de/pdf/eiliges-echo-vom-sozialgericht-22.08.2011.pdf

    http://www.hartz4-plattform.de/pdf/bildungspaket-vor-sozialgericht-30.08.2011.pdf

    "Wir können nur hoffen, dass es sich bei dieser plötzlichen Erkenntnis des DGB nicht nur um Wahlkampf-Trommeln gen Berlin handelt – sondern dass Annelie Buntenbach dieses Mal ernst macht mit ihren Ankündigungen für einen Rechtsweg nach Karlsruhe, die wir wir aus der Berliner Gewerkschaftszentrale ja nicht zum ersten mal hören," wünscht sich Brigitte Vallenthin.

    Wiesbaden, 05. September 2011
    --
    Brigitte Vallenthin
    Presse
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    978-3-89965-433-2: www.hartz4-plattform.de

  • Bildungspaket-Eilklage:

    Aktuelle PRESSEERKLÄRUNG vom 30. August 2011

    Bildungspaket-Eilklage:
    8 Wochen nach Antrag erste Reaktion vom Jobcenter und – trotz Erklärung der Rechtswidrigkeit durch die Bundesagentur für Arbeit - Androhung vollständiger Streichung von Leistungen

    Acht Monate nachdem das Bundesverfassungsgericht den Kindern das Grundrecht auf "Teilhabe" als "unverfügbar" und mit "Garantie" zugesichert hat, ist dies auch für die Antragstellerin in dem am 17.
    August bei einem Sozialgericht eingereichten Eilverfahren immer noch nicht in Sicht. Denn erst mal pocht jetzt - 8 Wochen nach Antragstellung
    - die Behörde auf die so genannte "Mitwirkungspflicht". Die lautet: 4 Zusatzanträge, 4 Teilnahme-Bestätigungen von Schule und anderen, zahlreiche Zahlungsnachweise, Dokumentation von Zeugnissen, Schulnoten und "blauem Brief", 4 Anbieter-Konto-Angaben, Vertrag mit dem Mittagessen-Anbieter, Freistellung von Datenschutz gegenüber Jobcenter, Jugendamt, Kita, Schule, Sportverein, Musik- und Nachhilfelehrer sowie eine Selbstauskunft des Nachhilfelehrers. Bis zur Abgabe plant die Behörde schon mal einen weiteren Monat ein – Bearbeitungszeit nicht mitgerechnet. Das Jobcenter scheint wenig zu interessieren, dass bis dahin bereits ¾ des Jahres der Kinder-Grundrechts-Garantie verstrichen sind.

    "Un-verfügbares Kinder-Grundrecht heißt für die zur Umsetzung des sog.
    Bildungspakets verpflichteten Jobcenter offensichtlich nicht verfügbar," stellt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin empört fest.
    "Anders lassen sich die unüberwindbaren Hürden, die die Verwaltungen davor auftürmen, nicht erklären. Hier wird nicht – im Sinne des Bundesverfassungsgerichts-Urteils vom 09.02.2010 - ein Grundrecht verwirklicht. Hier wird ein Grundrecht systematisch verweigert".

    In den Bildungspaket-Antrag einer Alleinerziehenden ist erst in dem Moment Bewegung gekommen, als der von der Hartz4-Plattform unterstützte Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht eingegangen war. Eine Woche später nämlich erhielt die Antragstellerin vom Jobcenter eine "Aufforderung zur Mitwirkung". Die hat es allerdings in sich.

    Für zwei Tagesausflüge im zurückliegenden Schuljahr solle

    1.die Schulleitung eine Bestätigung ausstellen, 2.mitteilen, mit welchem Datum die Eltern darüber informiert worden waren, 3.den Namen des Klassenlehrers, der Klassenlehrerin benennen, 4.eine telefonische Kontaktmöglichkeit angeben und 5.eine Bankverbindung der Schule mitteilen, auf die die Leistung überwiesen werden solle.
    6.Außerdem solle Nachweis für selbst bereits geleistete Zahlungen erbracht werden.

    Für mehrtägige Klassenfahrten

    ist derselbe Anforderungskatalog zu belegen – zusätzlich noch mit Dokumentation der Einzelpositionen für die Gesamtkosten, und zwar:

    "1. Verpflegung, 2. Hin- und Rückfahrt, 3. Besichtigungen und kulturelle Veranstaltungen, 4. Taschengeld."

    Für Nachhilfe

    will das Bildungspaket offensichtlich nicht im pädagogisch sinnvollen Moment unterstützen – dann nämlich, wenn Anschub-Hilfen bereits bei noch guten Leistungen vorbeugend und motivierend sinnvoll sind. Der Voraussetzungs-Katalog setzt hier erst in dem Moment ein, wo das Kind schon in den Brunnen gefallen und die Motivation er Schülerinnen und Schüler bereits im Keller ist.

    Ein Lernförderungs-Bedarf könnte sich danach begründen, wenn

    1."zwei Klassenarbeiten aus dem laufenden Schuljahr im selben Fach mit den Noten "mangelhaft" oder eine Klassenarbeit mit der Note "ungenügend" vorliege, 2."eine Benachrichtigung der Schule über eine Versetzungsgefährdung (so genannter "blauer Brief")" zugestellt worden sei, 3.sich ein "Hinweis auf dem Halbjahreszeugnis über eine Versetzungsgefährdung" befände, 4."Krankheit bedingte Nicht-Teilnahme am Unterricht für eine Dauer von sechs Wochen oder mehr" nachgewiesen werde oder 5.im "besonderen Einzelfall (z.B. Vorbereitung für die Nachprüfung)" notwendig sei, gegenüber dem Jobcenter "näher begründet" werden müsse.

    Wenn Kinder bereits Lernförderung erhalten hätten, könne ein Folge-Antrag gestellt werden

    1."nur wenn die Höchstförderung von 35 Stunden noch nicht erreicht wurde".
    2.Dafür "benötigt" die Jobcenter-Verwaltung "die letzten drei Zeugnisse" sowie 3."eine Bescheinigung der Einrichtung bzw. Person, wodurch die Durchführung der Lernförderung sowie die regelmäßiger Teilnahme daran bestätigt wird."

    Bei der Schule müsse beantragt werden, zu bescheinigen,

    1."dass die Lernförderung zusätzlich erforderlich ist, weil sie von der Schule" nicht "gewährleistet werden kann," 2.solle die Schule bescheinigen, ob "ein Antrag auf Hilfen zur Erziehung
    (…) gestellt" wurde,
    3.einen "Vorschlag" für die Lernförderung machen sowie 4."bestätigen, dass die Lernförderung geeignet ist, um die (…) wesentlichen Lernziele (wie Versetzung in die nächste Klassenstufe, Erreichen des Schulabschlusses) zu erreichen".
    In dem Zusammenhang stellt sich auch bereits die juristische Frage, wer im Nachhinein für die Kosten haftet, wenn dieses sog. Lernziel nicht, bzw. nicht im ersten Anlauf erreicht wird und – wie bereits geschehen - Sozialgerichte in dem Falle die Rückerstattung der Kosten von den Eltern fordern.
    5.Dann folgt die Aufforderung zu mehrere Freigaben des Datenschutzes
    - für die Schule gegenüber dem Jobcenter, verbunden mit der Einwilligung, "dass die Schule
    auf Verlangen die entsprechenden personenbezogenen Daten (Zeugnisse, Klassenarbeiten,
    sonstige Leistungsnachweise) zur Verfügung stellt."
    - Für das Jugendamt gegenüber dem Jobcenter, das ggf. "Auf Verlangen Angaben
    bestätigen" solle.
    - Und dem angeforderten Einverständnis, "eine Kopie des Bewilligungsbescheides an den
    Anbieter der Lernförderung zu senden" ohne das der unterzeichnende Antragsteller weiß,
    welche personenbezogenen und zu schützenden Sozialdaten dieser Bescheid enthält.
    - Obendrein der Warnhinweis, dass auch das Finanzamt kontrollieren könne und zwar mit
    der geforderten Bestätigung, man "habe den Anbieter der Lernförderung auf etwaige
    steuer- und sozialversicherungsrechtliche Pflichten hingewiesen."

    Und es kommen noch weitere Hürden mit dem "Zusatzfragebogen Lernförderung" hinzu:

    1."Name" und "Anschrift" des Nachhilfelehrers seien anzugeben und wenn der 2.nicht "von der Schule empfohlen" worden sei, so müssten "selbst gesuchte Kräfte der Stadt (…) die erforderlichen Daten im Rahmen einer Selbstauskunft übermitteln."

    Abschließend zum Thema "Lernförderung" erfolgt der "freundliche" Hinweis:

    "Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass trotz Anforderung der Zahlungsbelege noch keine Entscheidung über eine mögliche Bewilligung getroffen wurde."

    Für die Mittagsverpflegung wird abermals St. Bürokratius heftig bemüht.

    1.ist die "regelmäßige" Teilnahme "am gemeinschaftlichen Mittagessen" zu bestätigen.
    2.werden "die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen mit dem Anbieter des Mittagessens" sowie 3.die "Kostennachweise" verlangt und 4.obendrein wieder die Unterschrift unter mehrere Freigaben von Datenschutz:
    - gegenüber der "Schule",
    - dem "Träger" - von dem wohl kein Unterzeichner weiß, wer das ist und wem er seine
    geschützten Daten zukommen lassen soll sowie
    - dem "Caterer" - mit Sicherheit ein Unternehmen, das an keinerlei Schweigepflicht
    gebunden ist.
    5.Wird schließlich verlangt, man solle nachweisen, ob man am NRW-Programm "Kein Kind ohne Mahlzeit" teilnimmt. Auch dieses enthält bereits eine noch ungeniertere Datenschutz-Freistellung – nämlich die, "dass ich mit der Offenlegung der Bedürftigkeit an den Träger der Mittagsverpflegung einverstanden bin."

    Für die Schüler-Monatskarte sei

    1.ein "Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheid (…) bezüglich der Schülerbeförderungskosten" bei einer sog. "Bildungsholding (ehemals Schulamt)" einzuholen.
    2.Wo der in eine Monatskarte umgewandelt werden kann, verrät das Schreiben des Jobcenters allerdings nicht.

    Für Sportverein, Musikunterricht und Freizeit sollen jeweils

    1.ein "Nachweis über die Kosten",
    2.ein "Nachweis, dass die Kosten bereits durch Sie gezahlt wurden" sowie 3.die "Bankverbindung des Leistungsanbieters" vorgelegt werden - verbunden mit dem "freundlichen" Hinweis:
    "Ich mache Sie bereits jetzt darauf aufmerksam, dass im Bereich der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben lediglich ein monatlicher Betrag in Höhe von max. 10 Euro gewährt werden kann. Es ist daher nicht möglich, beispielsweise 10 Euro für einen Sportverein und parallel dazu 10 Euro für Musikunterricht zu gewähren."

    Der gesammelte Diskriminierungs-Katalog endet mit

    "Bitte beachten Sie: Haben Sie bis zum genannten Termin nicht reagiert oder die geforderten Unterlagen nicht eingereicht, können die Leistungen ganz versagt werden, bis Sie die Mitwirkung nachholen."

    Es ist ein Skandal, findet die Hartz4-Plattform, wie hier mit Existenzverlust gedroht wird, um Datenschutz-Aufhebungen und diskriminierende Nachweise einzutreiben. Denn dieser Satzbaustein aus der Amtspost entspricht exakt dem bereits Anfang August im Zusammenhang mit dem Jobcenter Berlin von der Bundesagentur für Arbeit als "rechtswidrig" zurückgewiesenen.

    "Für uns als Bürgerinitiative stellt sich die Frage: Kann das Kinder-Grundrecht auf Bildung und Teilhabe als Bestandteil ihres "menschenwürdigen Existenzminimums" - so wie es das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 09.02.2010 festgeschrieben hat - mit dem vermeintlichen Anspruch einer sog.
    Mitwirkung aus dem Sozialgesetzbuch "versagt werden? Die Antwort kann nur lauten: NEIN!" stellt Brigitte Vallenthin fest.

    Wiesbaden, 30. August 2011
    --
    Brigitte Vallenthin

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  • Eiliges Echo vom Sozialgericht auf Eilklage gegen Bildungspaket

    Aktuelle PRESSEERKLÄRUNG vom 22. August 2011 

    Eiliges Echo vom Sozialgericht auf Eilklage gegen Bildungspaket

    Forderung: 500 € Kindergrundsicherung und Begründung für Verfassungswidrigkeit der Kinderregelleistungen

    "Bei der am Wochenende eingereichten Eilklage gegen das Hartz4-Bildungspaket würdigt das Sozialgericht ganz offensichtlich die Ernsthaftigkeit des Anliegens," ist Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin überzeugt. Denn bereits wenige Stunden nach Abgabe des Original-Schriftsatzes samt Anlagen ging bei der Klägerin Eingangsbestätigung mit Vorab-Fax ein. "Grund genug zu der Hoffnung, dass das Gericht sich – im Sinne millionenfach betroffener Familien und ihrer Kinder – ebenso engagiert der inhaltlichen Begründung des Rechtsschutzantrages annimmt. Immerhin geht es um nicht weniger als das Grundrecht auf "menschenwürdiges Existenzminimum" für Kinder. Auf dessen Erfüllung müssen Kinder und Jugendliche nun bereits seit 8 Monaten vergeblich warten – und das obwohl eine "unverfügbarer" Leistungsverpflichtung für staatliche Organe mindestens seit dem Bundesverfassungsgerichts-Urteils vom 09. Februar 2010 besteht," erinnert Vallenthin.

    In der von der Hartz4-Plattform unterstützten Eilklage wurde Ruhen des Verfahrens beantragt, um dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Grundsatzfrage zur Überprüfung vorzulegen, ob die neue gesetzliche Festlegung und Ausführungsregelung der Kinderbedarfe mit der Verfassung vereinbar ist und die Vorgaben seines Urteils in Sachen Hartz IV erfüllt.
    Zur Begründung stützt sich die Eilklage vor allem auf die – bereits vor Verabschiedung des neuen Hartz IV-Gesetzes am 06.10.2010 dem Gesetzgeber vorgelegte - Stellungnahme des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) sowie nahezu gleich lautend des Deutschen Kinderschutzbundes ( DKSB ), die eine Regelleistung in Form einer

    Kinder-Grundsicherung von mindestens 500 €,

    basierend auf Berechnungen des Statistischen Bundesamtes für notwendig halten. Diese müsse, so die Empfehlung des VAMV an den Gesetzgeber,

    diskriminierungsfrei und antragslos sowie ausnahmslos jedem Kind als Barleistung gewährt werden und solle grundsätzlich nicht in Form von Sachleistungen und Gutscheinen

    erfolgen. Über die Hartz IV-Regelbedarfe hinaus streben VAMV und DKSB an, dass diese Leistung unabhängig vom Einkommen der Eltern in Form eines Kinder-Grundeinkommens jedem Kind in Deutschland zustehen müssten.

    Das sozialgerichtliche Eilverfahren weist vor allem auf die folgende verfassungswidrige Missachtung des Bundesverfassungsgerichtsurteils hin:

    1. Der Kinderregelsatz wurde nicht gemäß Urteils-Vorgaben,
    - "in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren (...) bemessen. " (BVerfG-Urteil, 09.02.2010, 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09, Leitsatz 3) Denn, so verfügt das Urteil aus Karlsruhe weiter:
    - Schätzungen "ins Blaue hinein" laufen (...) einem Verfahren realitätsgerechter Ermittlung zuwider und verstoßen deshalb gegen Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG.
    - Damit geprüft werden kann, ob die vom Gesetzgeber getroffenen Wertungen und Entscheidungen der verfassungsrechtlichen Garantie eines menschenwürdigen Existenzminimums entsprechen, trifft den Normgeber die Obliegenheit, sie nachvollziehbar zu begründen; das ist vor allem zu fordern, wenn er von seiner selbst gewählten Methode abweicht. " (BverfG-Urteil …., Rn 171)

    2. Diese Abweichung treffe ganz besonders zu für die Abtrennung des Anteils Bildung und Teilhabe aus dem durch den Regelsatz festzulegenden gesamten "menschenwürdigen Existenzminimum" im Sinne des Urteils sowie der Errichtung zusätzlicher Hürden durch ergänzende Antragsverfahren.
    Denn das BVerfG habe unmissverständlich angeordnet:
    - "Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt." (BverfG-Urteil …., Rn 137)

    Die Eilklage rügt ebenfalls, dass – selbst bei den aktuell unzureichenden Bildungspaketleistungen – mangels Verfügbarkeit der Antragsformulare im zuständigen Jobcenter und über eine nahezu unerreichbare Internetsuche vor die Antragstellung fast unüberwindlichen Hürden aufgebaut seien. Darüber hinaus, sei es unzumutbar, dass die Antragstellerin selbst 7 Wochen nach Antragstellung noch nicht einmal Antwort geschweige denn irgendeine Leistung von der Behörde erhalten habe.

    Die Antragstellerin dokumentiert dem Gericht ebenfalls in allen Einzelpositionen, dass sie – ohne hohe Ansprüche zu stellen – für Schule, Lernhilfe, Schwimmverein, Gitarrenunterricht und Fahrtkosten vom elterlichen Regelsatz und ihrem bescheidenen Hinzuverdienst aus geringfügiger Beschäftigung in diesem Jahr bereits 1.507, 70 € auf die Kinder-Bedarfe umschichten musste. Weitere mindestens 960,80 € sind noch offen, die sie sich vom Munde wird absparen müssen, damit ihr Kind nicht auf sein Gundrecht für ein "Mindestmaß an Teilhabe" verzichten muss, das ihm der Gesetzgeber und die ausführenden Verwaltungen verweigern. Und - gestützt auf die Verfassungsgrundsätze Diskriminierungsverbot und Gleichheitsgebot – werde sie auch nicht bereit sein, bei Dritten wie Schule, Verein, Musiklehrer oder anderen ihren Hartz IV-Bezug offenbarende Nachweisdokumente einzuholen.

    "Über die Voraussetzung einer irreversiblen Notlage, wie sie das Sozialgerichtsgesetz für Eilentscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz fordert, dürfte hier angesichts des bereits 2005 vom Bundesverfassungsgericht angemahnten "Gegenwärtigkeitsprinzips" bei Sozialleistungen wohl nicht der geringste Zweifel bestehen," glaubt die Sprecherin der Hartz4-Plattform.

    In dem Urteil heißt es nämlich:

    Wenn "während des Hauptsacheverfahrens (…) jedoch das Existenzminimum nicht gedeckt" ist, so kann "diese möglicherweise längere Zeit dauernde, erhebliche Beeinträchtigung (…) nachträglich nicht mehr ausgeglichen werden. Der elementare Lebensbedarf eines Menschen kann grundsätzlich nur in dem Augenblick befriedigt werden, in dem er entsteht."

    "Angesichts derart erdrückender Beweise für begründete Zweifel an der Verfassungskonformität der aktuellen Gesetzeslage bezüglich Kinderregelsatz und Bildungspaket können wir uns nur schwer vorstellen, dass das Sozialgericht diese Frage nicht schnellstmöglich auf den Weg nach Karlsruhe bringt – je rascher, desto besser. Umso eher haben wenigstens die Kinder in Hartz IV-Familien endlich Aussicht auf die ihnen vom BVerfG "garantierte" Chance, am Leben in dieser Gesellschaft auch tatsächlich "teilhaben" zu können", hofft Brigitte Vallenthin.

    Wiesbaden, 22. August 2011
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