Madame Cherie
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Ich sag erst mal Tschüss
@ 11.06.2012 – 10:12:23
Seit 2008 bin ich nun dabei mit meinem Blog Aufklärung zu betreiben, um die Leute wach zu rütteln. Davor war ich einige Jahre im Forum der „Aktiven Erwerbslosen“, bei „Gegen Hartz“ und versuchte dort, den Menschen so gut wie es mir möglich war zu helfen. Schon des Öfteren bin ich an einem Punkt gelandet, wo ich dachte, es hat doch alles keinen Zweck. Irgendwie hab‘ ich mich aber immer wieder aufgerappelt und war der Meinung weiter machen zu müssen.
Seit einigen Tagen bin ich an einem Punkt, wo ich weiß, dass ich stets und ständig gegen eine Wand laufe, die ich und so viele andere nicht zu durchbrechen vermag. Ich denke, ich brauche einigen, die hier in meinem Blog lesen, nicht zu sagen, was hier in unserem schönen Lande passiert. Ihr wisst ja selbst, dass wir von den Medien und den sogenannten „Eliten“ tagtäglich verarscht werden und die Wirklichkeit eine völlig andere ist. Aber die Mehrzahl hält weiter an diesen Lügen fest und die Mehrzahl wird auch weiter ihre eigenen Schlächter wählen. Solange das Volk sich so leicht gegeneinander aufhetzen lässt und nicht endlich zusammenhält, wird es so weiter gehen wie bisher und es wird sich nichts, aber rein gar nichts ändern.
Kurz und bündig, ich habe keine Kraft, keine Lust und überhaupt, bin ich völlig ausgebrannt und werde mir jetzt eine längere Auszeit nehmen. Ich werde mich mal wieder um mich selbst kümmern und warten, entweder auf ein Wunder, oder darauf, dass wir weiter auf den Abgrund zu wandern und nur noch auf den Tritt in den Hintern warten.
Meinen treuen Lesern sag ich erst mal Dankeschön und ich kann nur hoffen, dass es irgendwann mal zur Wende kommt, wo wir wieder einmal sagen können....„Wir sind das Volk“
Ich wünsche es mir!!!

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Der Hartz-IV-Irrtum | Wie muss man sich den typischen Hartz-IV-Empfänger vorstellen?
@ 14.05.2012 – 09:33:19
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Ich kannte einen, der da einen kannte .....
@ 29.04.2012 – 10:35:33
Wusstet ihr schon, dass es Hartz IV seit 1990 gibt?
Außerdem, 95% aller Empfänger betrügen und 5 % nur noch nicht wissen wie es geht?Nein? Doch, doch, kann man hier nachlesen! Sehr kompetente Leute, die sich auch nicht zu Schade sind, sich der Lächerlichkeit preiszugeben.
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Hartz IV-Sätze | Ist die Menschenwürde abhängig vom richterlichen Arbeitseifer?
@ 27.04.2012 – 09:47:07
Es ist ja schon bezeichnend, dass ein Richter endlich den Arsch in der Hose hatte und die neuen Hartz-IV-Sätze nicht wie die meisten Richter stillschweigend als verfassungsgemäß passieren ließ.
Nur, hier fällt mir wieder auf, dass auch dieser Richter völlig realitätsfremd an die Sache ran geht. Gunter Rudnik berechnete einen Fehlbetrag von 36,07 Euro. Allein das gibt mir schon zu denken.In der Vergangenheit hätten sich schon einige Richter kritisch über die neuen Hartz-IV-Sätze geäußert. Nur, warum hat sich dann bis Dato nichts geändert?
Die Begründung fand ich in diesem Artikel.
Gunter Rudnik hat sich die Mühe gemacht. Rudnik ist Vorsitzender der 55. Kammer, ihm stehen zwei ehrenamtliche Richter zur Seite. "Nicht jeder will den Aufwand auf sich nehmen, eine Vorlage nach Karlsruhe zu machen", sagt Uwe Lüder, der in dem Fall die Kläger vertrat. Dabei hätten sich durchaus schon einige Richter kritisch über die neuen Hartz-IV-Sätze geäußert. "Ein Urteil zu schreiben ist aber leichter, als eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zu machen", sagt Lüder. Sprecher Howe bestätigt: "Der Begründungsaufwand ist sehr hoch." Richter Rudnik habe seine mündliche Begründung am Mittwoch "sehr akribisch herausgearbeitet".
Eigentlich nicht zu fassen. Weil der "Begründungsaufwand" zu hoch ist, lässt man alle Betroffenen und darunter vor allem aber Kinder, mit diesem niedrig berechneten Regelsatz weiter unter dem Existenzminimum leben!? Ich bin fassungslos!
Die Richter sollten sich doch endlich mal die Mühe machen und die einzelnen Positionen für Nahrung und Getränke, allein der Kinder genau unter die Lupe nehmen. Vor allem aber sollte man mit normalem Menschenverstand an die Sache ran gehen und nicht mit lauter Paragraphen im Kopf.
Schon hier durfte eine von der Leyen, öffentlich behaupten, dass Kinder eigentlich viel zu viel bekommen, um im gleichen Atemzug gönnerhaft zu flöten, der Satz würde trotzdem nicht verringert werden?
In welcher Welt muss man als Richter eigentlich leben, um den nachfolgenden Regelsatz für Kinder zu rechtfertigen?
Hier der Überblick zu den Positionen Nahrung und Getränke für Kinder.- Regelsatz Nahrung und Getränke pro Tag bei 30 Tagen im Monat für Kinder von 0 bis 6 Jahre
- Mit Sage und Schreibe 2,27 € soll ein Kind bis 6 Jahre pro Tag für Nahrung und Getränke auskommen.
- Regelsatz Nahrung und Getränke pro Tag bei 30 Tagen im Monat für Kinder von 6 bis unter 14 Jahre
- Mit Sage und Schreibe 2,79 € soll ein Kind bis 14 Jahre pro Tag für Nahrung und Getränke auskommen.
- Regelsatz Nahrung und Getränke pro Tag bei 30 Tagen im Monat für Kinder von 14 bis unter 18 Jahren
- Mit Sage und Schreibe 4,04 € soll ein Kind bis 18 Jahre pro Tag für Nahrung und Getränke auskommen.
Und diese hundsmiserablen und absurden Regelsätze werden uns und der Öffentlichkeit verkauft, als könnten wir leben wie die Made im Speck. Egal ob Politik, egal ob Richter, sie sind der Meinung es reicht absolut aus. Noch nicht einmal das Bundesverfassungsgericht schafft hier Abhilfe dieser verachtenswerten Ignoranz den Betroffenen gegenüber.
Allein hier müssten doch wohl wirklich jedem normalen Menschen / Richter die Alarmglocken läuten! Oder etwa nicht!?
Sehr geehrte RichterInnen, macht doch endlich die Augen auf und benutzt Euren klaren Menschenverstand, wenn er denn noch vorhanden ist! Und lasst nicht wieder immense Zeit verstreichen. Reicht es denn nicht, dass das Arbeitsministerium von Ursula von der Leyen schon wieder schlampig gerechnet hat, was ja schon der Verfassungsbericht 2010 deutlich ankreidete?Und erklärt mir doch bitte endlich, ob man mit 2,79 € pro Tag ein Kind ernähren kann! Haltet Euch diese Zahl vor Augen und Ihr könnt hundertprozentig diese Frage nur mit einem NEIN beantworten !
- Regelsatz Nahrung und Getränke pro Tag bei 30 Tagen im Monat für Kinder von 0 bis 6 Jahre
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An die BILD und meine Blogfreunde ...
@ 18.04.2012 – 00:37:39
... so, ich werde mich jetzt mal in meine soziale Hängematte legen. So richtig gesetzestreu schmarotzen. Das Feinripp-Hemd mit dem Ketschupfleck, wo sich gerade im Moment noch ein Thunfisch dazu gesellte, da ich die Büchse ja im Liegen zu mir nehme, hab' ich auch schon an. Muss ja! Achso, die Bierflasche vom Aldi ist mir auch schon wieder umgekippt (tritt sich fest), als ich mich doch noch mal bewegte, um die Fernbedienung für meinen riesigen Flachbilschirm zu holen. Hmm, nun ist es doch etwas länger geworden .... wollte Euch doch eigentlich nur eine Gute Nacht wünschen.
Ach Du Scheiße! Das Telefon klingelt ...... wartet mal ..............
..... Kai Diekmann, persönlich, auf meinem neuen Smartphone! Man das ging aber schnell ....
Psscht ... momentemal ........ Waaaaaaas .... 364 €
.....--- Scheiße, jetzt ruft auch noch ne SB an vom Amt .......... 364 € futsch!
Ach was, jetzt gehe ich doch noch inne Kneipe. Kann ja bis Mittag im Bette liegen. Hmm, da ist ja noch Sohnemann. Ach egal, da geht'er morgen eben wieder nicht in die Schule, hab' ja eh kein Bock ihm das Frühstück zu machen !!! Hätte ich das jetzt vielleicht nicht sagen sollen, nich das die Leyen morgen vor meiner Tür steht und mir den Antrag aufs Bildungspaket vorbeibringt.
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Aspekte zur realen "Hartz-IV"- Faschisierung in Deutschland 2012
@ 04.04.2012 – 12:24:20
Genau durchlesen! Darüber nachdenken! Und dann sich selbst ein Bild davon machen!
Leider glaubt der Großteil der Bevölkerung immer noch, es sei alles in Ordnung. Aber angesichts dieser Zwangsverträge, sollte doch bei JEDEM endlich ein Licht aufgehen!? Deutlicher als es dieser Beitrag macht, geht es wohl kaum. Wieviele dieser Zwangsverträge mag es wohl geben? Und wieviele nehmen das einfach so hin, ohne darüber nachzudenken? Es sind Millionen, die sich nicht dagegen wehren!
Deswegen wird sich auch nichts ändern. Willkommen in der Diktatur!
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Landessozialgericht verzögert Eilklage zum Bundesverfassungsgericht
@ 03.04.2012 – 20:02:38
BILDUNGSPAKET:
Landessozialgericht NRW Essen und Jobcenter Duisburg verzögern monatelang den Weg einer Eilklage gegen das Bildungspaket zum Bundesverfassungsgericht
Klägerin ist bereit, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof zu kämpfen, damit alle Kinder in Deutschland diskriminierungsfreie Chancengerechtigkeit erlangen können
„Wer vorgestern glaubte, unsere Meldung über die Verfassungsbeschwerde zum Bildungspaket sei ein Aprilscherz,“ stellt Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin fest, „dem können wir versichern, dass uns das Thema, Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland zu erreichen, viel zu ernst ist, um damit Scherze zu treiben.“
Seit sie im Juni 2011 den Bildungspaket-Antrag im Jobcenter gestellt hatte, kämpfte eine alleinerziehende Mutter mit Unterstützung der Hartz4-Plattform um das Grundrecht auf „menschenwürdiges Existenzminimum“ für ihre Tochter sowie Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland. Bei ihrem Weg durch die Sozialgerichte ging es insbesondere darum, dass sie nicht mit der in den fünf Antragsformularen für das sogenannte Bildungspaket geforderten zahlreichen Freigaben ihrer Daten gegenüber beispielsweise Behörden, Schulen oder Caterern fürs Mittagessen einverstanden ist. Seit August 2011 stritt sie bei den Gerichten vor allem anderen für den Schutz vor Diskriminierung ihres Kindes. Sie wandte sich gegen die Verfassungswidrigkeit von Gesetzgebung und Verwaltungspraxis, die gegen das vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 09.02.2010 verkündete „unverfügbare Grundrecht auf menschenwürdiges Existenzminimum“ verstoßen – in das die Karlsruher Richter ausdrücklich auch das Recht auf „Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben“ eingeschlossen hatten. Gegen den negativen Beschluss der ersten Instanz beim Sozialgericht legte sie in zweiter Instanz im September 2011 Beschwerde beim Landessozialgericht ein. Seit einem mündlichen Termin im November 2011 beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen - das der Richter platzen ließ, weil er Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin als Beistand für die Klägerin zurückwies, obwohl das Sozialgerichtsgesetz dies ausdrücklich zulässt – muss die Klägerin zunehmend mehr den Eindruck gewinnen, als ginge es in dem Verfahren weniger darum, ihr zu ihrem eingeklagten Recht und Grundrecht zu verhelfen, als vielmehr darum, vom diskriminierenden Bildungspaket abzulenken, das Verfahren zu verzögern und Sie zur Rücknahme der Klage zu bewegen.
Das Jobcenter Duisburg wird nicht müde, seit nunmehr bald neun Monaten wieder und wieder von der Klägerin die sogenannte „Mitwirkungspflicht“, sprich Freigabe ihrer vom Sozialgesetzbuch ebenso wie vom Grundgesetz geschützten Sozialdaten einzufordern. Die Behörde tut dabei so, als könne sie nicht lesen, dass dies bereits im Antrag ausdrücklich abgelehnt wurde. Auch bei ihrer letzten neuerlichen „Einladung“ ins Amt musste die Klägerin wieder einmal zu Protokoll geben, was längst in den Akten der Rechtsabteilung des Jobcenters wie auch in den Sozialgerichtsakten nachzulesen gewesen wäre: „Die (...) angeforderten Dokumente können (...) nicht vorgelegt werden“ und die völlig ahnungslose Sachbearbeiterin zum zigsten Male „auf das anhängige Sozialgerichtsverfahren und den Schriftverkehr in“ ihrer eigenen „Verwaltungsakte“ hinweisen. Dann hätte sie sich und der Klägerin die Zeit für diesen Termin ersparen und Sinnvolleres tun können. Denn das Widerspruchsverfahren, das sie glaubte, jetzt noch einmal eröffnen zu können, war – nachdem fünf „Versagungs-, Entziehungs- und Ablehnungs-Bescheide“ vorausgegangen waren - längst von ihrer Behörde abgeschlossen worden.
Seit langer Zeit versucht auch das Rechtsamt der Stadt Duisburg im Sozialgerichtsstreit das lästige Thema Bildungspaket loszuwerden. Sieben Monate nach Einreichen der Bildungspaketklage beim Sozialgericht – behauptet es, zuletzt am 2. März, immer noch: „streitig“ sei „alleine die Regelleistungshöhe“. Und als seien die zentralen Klagegründe zum
Daten- und Diskriminierungsschutz niemals in den Schriftsätzen aufgetaucht, gibt sich der Vertreter der Stadt obendrein verwundert, als die Klägerin schließlich noch ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts als Beweis zum Verfahren ergänzt, das genau ihre Position der Schutzwürdigkeit von Sozialdaten stützt (B 14 AS 65/11 R, vorläufige Medieninformation Nr. 2/12 des BSG am 25.01.2012). Er erklärt
willkürlich: es „ist hier nicht nachvollziehbar, welche rechtliche Bedeutung der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 25.01.2012 im vorliegenden Verfahren zukommen soll.“Und das Landessozialgericht in Essen übergeht mal einfach seinen eigenen „Beschluss“ im mündlichen Termin, den der Richter hatte platzen lassen, weil die Klägerin sich nicht mit dessen Aufforderung einverstanden erklärt hatte, ihrem vom Gesetz zugelassenen Beinstand die Vollmacht und damit die Anwesenheit in der Verhandlung zu entziehen. In der „Niederschrift in dem Beschwerdeverfahren“ vom 29.11.2011 stand zwar
ausdrücklich: „Sodann ergeht folgender Beschluss: 1. Die Erörterung wird vertagt. 2. Der Senat wird über die Zurückweisung der Bevollmächtigten Brigitte Vallenthin durch Beschluss entscheiden. 3. Neuer Termin von Amts wegen.“ Darauf hatte die Klägerin vertraut und sich verlassen.
Stattdessen hat der zweite Senat des Landessozialgerichts NRW in Essen – nach dem Motto: was schert uns unser Geschwätz von gestern - kurzerhand ohne weitere Begründung am 22. Dezember die Klage mit unanfechtbarem Beschluss abgewiesen - nachdem der Richter zuvor bereits im mündlichen Termin erklärt hatte, den entscheidenden und überwiegenden Teil der Klageinhalte nicht verhandeln zu wollen. Die für die Klägerin nicht nachvollziehbar gänzlich an ihrem Klagegegenstand vorbei gehenden Ablehnungs-Begründung schloss mit dem Verweis auf ein durch Sprungrevision zum Bundessozialgericht gelangtes Urteil des Sozialgerichts Oldenburg (S 48 AS 664/11), das – entgegen der richterlichen Beschluss-Ausführung - auch nicht andeutungsweise das Vorbringen der Klägerin zum Inhalt hat (B 14 AS 131/11 R).Damit war bereits nach der zweiten Instanz der Weg fast frei, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen. Um hierfür jedoch die Voraussetzungen zur „Erschöpfung des Rechtsweges“ vollständig erfüllt zu haben, bedurfte es eines weiteren Rechtsmittels, der „Anhörungsrüge“ wegen Nichtgewährung rechtlichen Gehörs gemäß Artikel 103 Grundgesetz. Denn das Bundesverfassungsgericht kann eine Verfassungsbeschwerde erst dann annehmen, wenn vorher alle verfügbaren Rechtsmittel genutzt worden sind.
Die Anhörungsrüge musste spätestens binnen Zwei-Wochen-Frist nach dem Beschluss des Landessozialgerichts dort eingehen. Diese Frist hat die Klägerin am 9. Januar auch eingehalten.
Seitdem erreichten sie juristische Merkwürdigkeiten aus dem Landessozialgericht, die von ihr nicht anders denn als Verzögerung und Behinderung empfunden werden konnten. Es ist anzunehmen, dass die Ablehnung der Anhörungsrüge bereits seit dem 9. Januar fest stand und kurzfristig hätte entschieden werden können. Dennoch erhielt die Klägerin einen Ablehnungs-Beschluss erst fast drei Monate später, am 30.
März.- Zunächst kam am 11. Januar die Eingangsbestätigung mit einem falschen Datum - 10. statt 9. Januar. Wenn dieses Datum tatsächlich korrekt gewesen wäre, hätte die Anhörungsrüge wegen verspäteten Eingangs vom Landessozialgericht abgelehnt werden können. Damit wäre der Weg zum Bundesverfassungsgericht an dieser Stelle abgeschnitten gewesen.
- Mit erkennbarer Verärgerung gibt das Gericht seinen Fehler nach zwei Wochen endlich zu und bestätigt den fristgerechten Eingang.
- Gleichzeitig ermuntert es die Klägerin darin am 23. Januar erstmals :
„Ggfs. Teilen Sie die Rücknahme Ihrer Anhörungsrüge mit“.
- Diese Ermunterung verstärkt das Landessozialgericht schließlich noch einmal mit einem letzten Schreiben am 15. März, dessen Inhalt nur verblüffen kann:
„Um Überprüfung Ihres Tuns wird gebeten“.
Zusätzlich wird noch einmal der gesamte Klageinhalt willkürlich und demonstrativ in den Papierkorb geworfen:
„Die Frage nach Leistung zur Bildung und Teilhabe war nicht Gegenstand des Verfahrens.“ Und das Gericht regt an zu prüfen:
„ob Sie Ihrem tatsächlichen Begehren (...) durch die Durchführung des dazu gebotenen Hauptsacheverfahrens entsprechen wollen oder ob Sie die hiesige – insoweit nicht zielführende – Anhörungsrüge weiter verfolgen wollen.“ Schließlich wird noch ein monetäres Lockmittel auf den Tisch gelegt:
„Die Rücknahme der Anhörungsrüge verursacht keine gesonderten Kosten“.
Der Richter schließt mit der freundlichen Aufforderung:
„Die Vorlage Ihrer Stellungnahme“ binnen zwei Wochen „fördert das Verfahren“.
Dabei hat er offen gelassen, ob es sich um das von der Klägerin begehrte oder das vom Gericht offensichtlich gewünschte Verfahren handelt.Unterdessen hat die Klägerin die aktuell erschienene Studie von Bertelsmann Stiftung und Institut für Schulentwicklungsforschung Chancenspiegel dem Landessozialgericht als weiteren begründenden Beweis für ihre Anfechtung des sogenannten Bildungspakets vorgelegt. Die weist nämlich fortdauernden Mangel an Chancengerechtigkeit in Deutschland nach. Beispielsweise offenbart sie den Ausschlussfaktor Armut für Bildungschancen bei gleicher Begabung u.a. für Nordrhein-Westfalen:
- „Die Chance eines Kindes aus oberen Sozialschichten, das Gymnasium zu besuchen, ist 5,5 mal höher als die eines Kindes aus unteren Sozialschichten)“.
Und sie betont die Grundlage ihrer Definition von Chancengerechtigkeit, die sich die Bundesregierung schleunigst zu eigen machen sollte, wenn sie sich nicht weiterhin jahrelanger internationaler Kritik an der Spaltung der deutschen Gesellschaft aussetzen will. Die Studie der Bertelsmann Stiftung, die die schulischen Probleme übertragbar in den Fokus nimmt,
- „versteht unter Chancengerechtigkeit die faire Chance zur freien Teilhabe an der Gesellschaft, die auch gewährleistet wird durch eine gerechte Institution Schule, in der Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer sozialen und natürlichen Merkmale keine zusätzlichen Nachteile erfahren, durch eine Förderung der Befähigung aller und durch eine wechselseitige Anerkennung der an Schule beteiligten Personen.“
Diese Definition von Chancengerechtigkeit ist der aktuellste der nationalen, europäischen und internationalen Appelle an die Bundesregierung, ihre Maßgaben zu befolgen. Und sie zeigt die dringende, spätestens nach einem Jahr überfällige Notwendigkeit, das Bildungspaket auf den Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zu stellen.
Die Klägerin hat deshalb zur Wahrung der Frist von einem Monat seit dem Landessozialgerichtsbeschluss vom 22. Dezember 2011 am 24. Januar Verfassungsbeschwerde zum Allgemeinen Register des Bundesverfassungsgerichts eingereicht, die dort bis zum Zurückweisungsbeschluss der Anhörungsrüge durch das Landessozialgerichts ruhte. Nachdem dieser nun am 30. März eingegangen ist, wird sie kurzfristig Antrag auf Übertragung in das Verfahrensregister und damit endgültig auf Überprüfung des Bildungspakets durch die Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe stellen.
Wiesbaden, 03. April 2012
Brigitte Vallenthin Hartz4-Plattform die Hartz IV-Lobby
info@hartz4-plattform.de
www.hartz4-plattform.de
www.hartz4-beratung.de -
Hartz IV-Bildungspaket vorm Verfassungsgericht
@ 02.04.2012 – 15:26:42
Landessozialgericht NRW macht den Weg frei für eine Entscheidung der Karlsruher Richter am Bundesverfassungsgericht
Bereits am 24. Januar diesen Jahres hatte Hartz 4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Verfassungsbeschwerde im Eilverfahren zweier nordrheinwestfälischer Klägerinnen gegen das sogenannte Bildungspaket in Karlsruhe persönlich übergeben - zunächst erst einmal zur Parkstation des Allgemeinen Registers (Az: AR 595/12).Jetzt hat am 30. März das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen mit der Zurückweisung einer Anhörungsrüge wegen der Verletzung ausreichenden rechtlichen Gehörs endgültig den Weg frei gemacht, um die Übertragung vom Allgemeinen Register in das Verfahrensregister des BVerfG zu beantragen.
Damit werden erstmals – seit dem mit dem Hartz IV-Urteil vom 09. Feb. 2010 (1 BvL 1/09) verkündeten „Grundrecht“ auf „unverfügbares menschenwürdiges Existenzminimum“ und dem damit verbundenen Recht auf „Bildung und Teilhabe“ - die Fragen zur Überprüfung auf dem Tisch der Verfassungsrichter liegen,
- ob der – nach aktueller Ein-Jahres-Bilanz - hoffnungslos gescheiterte, durch das Bildungspaket vom Gesetzgeber legitimierte
Verstoß gegen Chancengleichheit, Datenschutz und den Schutz vor Diskriminierung- mit dem Grundgesetz, den Europäischen sowie internationalen Rechtsnormen vereinbar ist.
Der Antrag auf Übertragung vom Allgemeinen in das Verfahrensregister wird kurzfristig beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Über Einzelheiten und Hintergründe wird die Hartz-4 Plattform morgen berichten. (pm) -
Hartz IV Bildungspaket verhindert Schulessen
@ 02.04.2012 – 15:22:57
Unbegründete Freude der Bundearbeitsministerin über den angeblichen Erfolg des Bildungspaketes
01.04.2012
Es ist schön, dass Bundesarbeitsministerin Frau von der Leyen sich freut, dass das Bildungspaket so gut ankommt. Leider nur bei ihr und nicht bei den berechtigten Empfängern. Wir sind eine Schule für Lernhilfe und bieten Mittagessen an, da es Teil unserer pädagogischen Betreuung und auch Teil unseres Konzepts ist. Nachdem wir zuerst Gelder einer Stiftung völlig unbürokratisch bekommen haben (ich glaube dort waren nicht mehr als 4-10 Mitarbeiter beschäftigt), ist durch die Umstellung alles sehr, sehr kompliziert geworden.
1. Wie schon bei Ihnen bemerkt, die Anträge werden nicht bearbeitet. Wir bekommen jetzt noch Gutscheine für Mittagessen, die wir im August gestellt haben!
2. Der bürokratische Aufwand ist immens! Nicht nur, dass die jeweiligen Sachbearbeiter jedes 1/4 Jahr erneut einen Antrag bearbeiten müssen, auch unsere Sekretärin und ich sind tageweise beschäftigt, fehlenden Anträgen und Gutscheinen hinterher zu telefonieren. Manchmal werden Antzräge für 2 Monate abgelehnt, um dann wieder gestattet zu werden?!
3. Die Argumentation für diese Form der Unterstützung lautet: die Empfänger sollen mündig gemacht und eigeninitiativ gemacht werden. Dazu müssten die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, d.h. die Empfänger brauchen mehr Nähe zum Amt, weniger Bürokratie und mehr persönliche Unterstützung. Alles andere geht an Menschen vorbei, die mit dieser Form nichts anfangen können, weil sie nicht immer die nötigen kognitiven Voraussetzungen dafür haben. Meines Erachtens ist das Bildungspaket ein gutes Mittel, um Geld zu sparen statt auszugeben.
4. Inzwischen ist unser Schulkonto geplündert. Aufgrund der fehlenden Geldmittel sind wir pleite und müssten eigentlich das Mittagessen einstellen. Wir machen weiter zum Wohle der Kinder und bezahlen (so lange es reicht) mit privaten Fördermitteln. Aber das kann nicht Sinn der Sache sein! Wie das Bundesverfassungsgericht schon entschieden hat, hat der Staat hier eine Aufgabe zu leisten, der er meiner Meinung nach, nur schleppend und mit zahlreichen Hindernissen versehen, nachkommt. (E. Becker)
Quelle: Gegen Hartz
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Zusammenfassung
Hartz-IV-Reform

Die Geißeln
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Menschheit
(Theodor W. Adorno)
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